Strom klassik
Strom-Grundversorgung in Osnabrück
Ihnen wurde von Ihrem Lieferanten gekündigt, Sie haben selbst ihren bestehenden Vertrag mit Ihrem Versorger gekündigt und noch keinen neuen abgeschlossen, Sie verwalten eine leere Wohnung oder ziehen in eine neue Wohnung ein? Mit Strom klassik, unserer flexiblen Grundversorgung für alle Osnabrücker und die Gemeinde Lotte, versorgen wir Sie zu fairen Bedingungen ganz einfach und unkompliziert mit Strom.
Ihr Energieversorger hat Insolvenz angemeldet? In diesem Fall springen wir mit der Ersatzversorgung ein.
Was ist die Grundversorgung für Strom?
Die Grundversorgung stellt sicher, dass jeder Haushalt in Deutschland zuverlässig mit Strom und Gas versorgt werden kann. Wenn Sie keinen Energieliefervertrag abgeschlossen haben oder in eine neue Wohnung einziehen, ohne einen Anbieter zu wählen, werden Sie automatisch vom örtlichen Grundversorger beliefert. In Osnabrück und Lotte übernehmen die Stadtwerke Osnabrück diese Aufgabe für Strom und Erdgas.
Grundlage für dieses Vorgehen ist eine gesetzliche Regelung (§ 36 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz), nach der jeder Privathaushalt in Deutschland einen Anspruch auf eine Versorgung mit Strom oder Erdgas durch den örtlichen Grundversorger hat.
Sobald Sie also z.B. in Ihrem neuen Zuhause den Lichtschalter betätigen und im Vorfeld keinen Energieliefervertrag abgeschlossen haben oder einen bestehenden Vertrag mit einem Energielieferant kündigen, ohne sich einen neuen Versorger zu suchen, sind Sie automatisch Kunde in der Grundversorgung.
Ihre Vorteile im Tarif Strom klassik
- Zuverlässige Stromversorgung durch die Stadtwerke Osnabrück
- Keine Mindestvertragslaufzeit
- 100 % Ökostrom aus regenerativer Energieerzeugung1
- Jederzeit kündbar (14-tägige Kündigungsfrist)
- Kompetente und persönliche Beratung in allen Fragen rund um Energie
- Zugang zur Vorteilswelt mit vielen regionalen Angeboten
Für wen eignet sich die Grundversorgung?
Die Grundversorgung ist eine unkomplizierte Lösung für alle Haushalte, die zuverlässig mit Strom versorgt werden möchten. Sie bietet eine hohe Flexibilität und kann insbesondere in bestimmten Lebenssituationen sinnvoll sein. Die Grundversorgung eignet sich insbesondere für:
- Haushalte, die kurzfristig Strom benötigen
- Personen nach einem Umzug
- Kundinnen und Kunden ohne laufenden Stromvertrag
- Menschen, die maximale Flexibilität bevorzugen
- Haushalte, die zunächst eine sichere Standardversorgung nutzen möchten
Wenn Sie später in einen anderen Stromtarif wechseln möchten, ist dies selbstverständlich jederzeit im Rahmen der geltenden Vertragsbedingungen möglich.
So kommen Sie in die Grundversorgung
Die Grundversorgung greift immer dann, wenn für eine Verbrauchsstelle keine Belieferung durch einen anderen Stromlieferanten erfolgt und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Eine Grundversorgung kann beispielsweise in folgenden Situationen entstehen:
- beim Einzug in eine neue Wohnung oder ein Haus
- wenn kein anderer Energievertrag abgeschlossen wurde
- nach Ende eines bisherigen Stromliefervertrags und erfolgreicher Anmeldung in der Grundversorgung
- wenn Sie sich bewusst für die Grundversorgung entscheiden
Die Stadtwerke Osnabrück stellen als Grundversorger sicher, dass Haushaltskundinnen und Haushaltskunden jederzeit zuverlässig mit Strom versorgt werden.
Ihre Preise und Konditionen der Grundversorgung Strom
Häufige Fragen zur Grundversorgung Strom
Die Preise der Grundversorgung setzen sich aus einem monatlichen Grundpreis und einem Verbrauchspreis pro verbrauchter Kilowattstunde zusammen. Die aktuellen Preise finden Sie jederzeit in unserem Preisblatt.
Jeder Haushaltskunde im Grundversorgungsgebiet hat Anspruch auf die Belieferung im Rahmen der gesetzlichen Grundversorgung.
Die Grundversorgung bietet Ihnen ein hohes Maß an Flexibilität. Sie können Ihren Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen kündigen und jederzeit zu einem anderen Tarif oder Energieanbieter wechseln. So bleiben Sie bei Ihrer Tarifwahl flexibel.
Ja. Sie können jederzeit in einen anderen Tarif der Stadtwerke Osnabrück oder zu einem anderen Anbieter unter Berücksichtigung der geltenden Kündigungsfrist wechseln. Dabei gelten die jeweiligen Vertragsbedingungen des neuen Tarifs.
Die Rechnungsstellung erfolgt in einem jährlichen Turnus.
Möchten Sie mehr über die gesetzlichen Regelungen, Ihre Rechte als Kundin oder Kunde sowie die Unterschiede zwischen Grundversorgung und Ersatzversorgung erfahren?
Hier finden Sie ausführliche Informationen zur Grund- und Ersatzversorgung.
Für Sie inklusive:
Haben Sie Fragen zu unseren Tarifen? Wir beraten Sie gerne:
49074 Osnabrück
Öffnungszeiten: Mo. bis Do. von 9:00 bis 17:00 Uhr | Fr. von 9:00 bis 15:00 Uhr | Telefonisch erreichbar von 8:30 bis 18:00 Uhr
49477 Ibbenbüren
Öffnungszeiten: Mo. und Mi. von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 17:00 Uhr | Fr. von 9:00 bis 15:00 Uhr | Di. und Do. geschlossen | Telefonisch erreichbar von 8:30 bis 18:00 Uhr
Wissenswertes
1) Die Stadtwerke Osnabrück AG erwirbt bilanziell für den Verbrauch sog. Herkunftsnachweise von regenerativen Erzeugungsanlagen aus Europa (Quellen: Sonne, Wind, Wasser oder Biomasse).
2) Die Nettopreise beinhalten die Energiebeschaffungskosten, Vertriebskosten, Entgelte für Netznutzung, Kosten für den Messstellenbetrieb inkl. Messung, die Konzessionsabgaben, Stromsteuer (Regelsatz), KWKG-Umlage nach § 12 EnFG, Offshore-Netzumlage nach § 17f EnWG i. V. m. § 12 EnFG und den Aufschlag für besondere Netznutzung nach Tz. 7 der BNetzA-Festlegung BK8-24-001-A.
3) Inklusive Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe (derzeit 19 %).
4) Im Grundpreis enthalten sind die Kosten für den Messstellenbetrieb inkl. Messung mit einer konventionellen Messeinrichtung (kME) oder einer modernen Messeinrichtung (mME) im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) in Höhe von 21,01 €/Jahr netto (25,00 €/Jahr brutto), soweit diese Kosten den Stadtwerken vom Messstellenbetreiber in Rechnung gestellt werden. Bei einem intelligenten Messsystem (iMSys) im Sinne des MsbG werden dem Kunden stattdessen für den Messstellenbetrieb inkl. Messung in Abhängigkeit vom jeweiligen Jahresverbrauch nachfolgende Entgelte berechnet, soweit diese Kosten den Stadtwerken vom Messstellenbetreiber in Rechnung gestellt werden: bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch der letzten drei Jahre ab 6.001 – 10.000 kWh = 33,61 €/Jahr netto (40,00 €/Jahr brutto), 10.001 – 20.000 kWh = 42,02 €/Jahr netto (50,00 €/Jahr brutto), 20.001 – 50.000 kWh = 92,44 €/Jahr netto (110,00 €/Jahr brutto), 50.001 – 100.000 kWh = 117,65 €/Jahr netto (140,00 €/Jahr brutto). Wird der Messstellenbetrieb direkt mit dem Kunden abgerechnet, reduziert sich der Grundpreis um die Messstellenbetriebskosten. Die Entgelte für den Messstellenbetrieb sind auf der Internetseite des grundzuständigen Messstellenbetreibers veröffentlicht.
Zusätzliche Informationen zum Tarif Strom klassik