Auf einen Blick für Sie zusammengefasst
Wissenswertes rund um Ihre Solar-Energie
Bei der Planung und Installation einer Solaranlage gibt es Einiges zu beachten. Welche technischen Möglichkeiten gibt es? Welche Solarmodule sind die richtigen für mich? Kommen Kopplungsmöglichkeiten z.B. mit Ladeeinrichtungen für E-Autos oder einer Wärmepumpe für mich in Frage? Und auch die individuelle Finanzierungsplanung und die Wahl des Installationsunternehmens muss gut überlegt sein. Auf dieser Seite haben wir zahlreiche, anbieterunabhängige Infos zum Thema Photovoltaik für Sie zusammen gestellt.
Solar-Infos im Überblick
Weitere Solar-Themen für Sie
Dach-Eignungsprüfung durch die Stadt Osnabrück
Die Stadt Osnabrück hat mittels Laserscanner-Daten für seine Bürger eine Standortanalyse und Potenzialberechnung für Photovoltaikanlagen und thermische Solaranlagen erstellen lassen. Informieren Sie sich über die Ergebnisse Ihres Dachs!
Unsere Solar-FAQs
Alle herkömmlichen Dachformen sind für die Installation einer Photovoltaik-Anlage geeignet. Von hoher Bedeutung sind die Faktoren Dachneigung, verfügbare Dachfläche und Dachausrichtung.
Falls das Gebäude unter Denkmalschutz steht, prüfen Sie bitte zunächst, ob eine Photovoltaik-Anlage installiert werden darf!
Der Eigenverbrauchsanteil ist das Verhältnis des im Objekt selbst genutzten Solarstromes zum Solarstrom-Gesamt-Jahresertrag der Photovoltaikanlage. Bei einer jährlichen Solarstromproduktion von 3.000 kWh, von denen 2.100 kWh vom Anlagenbetreiber verbraucht werden, beträgt die Eigenverbrauchsquote beispielsweise 70% (2.100 kWh : 3000 kWh = 0,7. Das entspricht 70%).
Die Stromautarkie entspricht dem Verhältnis von PV-Strom-Eigenverbrauch zum gesamten Stromverbrauch des Kunden. Beträgt der jährliche Stromverbrauch z.B. 6.000 kWh pro Jahr und werden 2.100 kWh des durch die Photovoltaik-Anlage produzierten Solarstroms direkt im Gebäude genutzt, so wird ein Autarkiegrad von 35 % erreicht.
Der Autarkiegrad ist immer abhängig davon, zu welchen Zeiten Sie den Strom vorrangig verbrauchen und wieviel Strom die PV-Anlage zum gleichen Zeitpunkt erzeugt. Verbrauchen Sie den Strom beispielsweise am stärksten in den Morgen- und Abendstunden, weil Sie tagsüber außer Haus sind, wird der hauptsächlich am Tag erzeugte Strom ins Netz eingespeist. In den Morgen- und Abendstunden ist es für Sie somit i.d.R. erforderlich, zusätzlichen Strom aus dem Netz hinzuzukaufen. Veränderte Verbrauchszeiten haben somit einen Einfluss auf den Autarkiegrad, genauso wie der Einsatz eines Stromspeichers, da der produzierte und ungenutzte Strom zu anderen Zeiten verwendet werden kann.
Selbst wenn die Solaranlage genauso viel Strom erzeugt wie verbraucht wird, ist es in der Regel notwendig, dass noch Strom zugekauft wird. Das liegt daran, dass über den Tag verteilt immer unterschiedlich viel Strom benötigt wird. Gleichzeitig erzeugt die Solaranlage je nach Sonneneinstrahlung mal mehr, mal weniger Energie.
Wenn zusätzlich ein Energiespeicher im Einsatz ist, wird die im Vergleich zum Verbrauch zu viel erzeugte Solarenergie zuerst im Energiespeicher zwischengespeichert. Ist der Energiespeicher voll, wird der darüber hinaus erzeugte Sonnenstrom ins Stromnetz eingespeist. Denn der Strom kann nur in einem Speicher auf den Verbrauch „warten“. Ist kein Speicher im Einsatz, wird dieser zu viel erzeugte Strom direkt ins Stromnetz eingespeist.
Wird zwischendurch die Energie verbraucht, die im Solarspeicher zwischengespeichert wird, so dass sich der „Akku“ wieder entladen kann, wird die Energie wieder dort gespeichert bis er voll ist. So geht die Speicherladung immer rauf und runter, denn Stromerzeugung und -verbrauch sind in der Regel nie ausgeglichen. Dadurch ist eine hundertprozentige Energieautarkie nur mit einem enorm großen Speicher und entsprechender Anlagengröße möglich. Dies ist wirtschaftlich aktuell jedoch nicht sinnvoll.
Ja, für die Höhe der Einspeisevergütung ist lediglich der Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Photovoltaik-Anlage entscheidend. Der in dem Monat der Inbetriebnahme gültige Einspeisevergütungssatz gemäß dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) wird für das laufende Jahr und die darauf folgenden 20 Jahre gezahlt und bleibt während dieses Zeitraumes konstant.