Tarifrechner

50 € Prämie für jede erfolgreiche Empfehlung

Ein Versorger, alles drin - auch für Ihre Liebsten!

Ihre Freunde, Familie oder Bekannten sind auf der Suche nach einem ausgezeichneten und zuverlässigen Energieversorger, der noch mehr zu bieten hat? Prima - dann empfehlen Sie uns gern weiter: Für jede erfolgreiche Werbung bedanken wir uns bei Ihnen mit einer Prämie in Höhe von 50 Euro. 1


Und so einfach geht's:


  • Begeistern Sie andere von unseren Leistungen.
  • Über unseren Tarifrechner entscheiden sich Ihre Freunde für einen unserer Strom oder Gas fix basis-Tarife und gelangen dann in den Online-Bestellprozess.
  • Im Online-Bestellprozess geben Ihre Freunde unter "Prämie" Ihren Namen sowie Ihre Vertragskontonummer (z.B. auf der Rechnung zu finden) als Werbenden ein.


  • Etwa einen Monat nach Beginn der Belieferung überweisen wir Ihnen als Werber Ihre Prämie auf Ihr Konto. 1


Tarifrechner

Worauf sich Ihre Freunde ebenfalls verlassen können:


  • 100 % Ökostrom
  • Eingeschränkte Preisgarantie2,3 bis zum 31.12.2025 oder 31.12.2026 (beinhaltet Energie- und Netzkosten)

  • Transparente Vertragsbedingungen ohne Haken und Ösen
  • Aktive Information über auslaufende Verträge, Preisgarantien und attraktive Folgeangebote
  • Unsere Vorteilswelt: Exklusive Aktionen, Rabatte und Events bei regionalen Partnern, z.B. dauerhaft 20 % Preisnachlass in den Osnabrücker Bädern und der Loma-Sauna 
  • Uns liegt die Region Osnabrück am Herzen. Für unser Engagement wurden wir ausgezeichnet: Mit dem Siegel „Herausragender Regionalversorger“.


Unser Ziel: Eine lebenswerte Region Osnabrück. Für alle.

Junge mit einem Windrad vor einem Sonnenuntergang

Für alle.

Eine grüne Region Osnabrück
Vater schaut mit Kind ein Buch an

Für alle.

Eine faire Region Osnabrück
Gruppe von Menschen, gemeinsam etwas bewegen wollen

Für alle.

Eine starke Region Osnabrück

1) Die Prämie wird ausschließlich ausgezahlt, wenn ein Vertrag für einen der folgenden fix basis-Tarife abgeschlossen wird und die Belieferung erfolgreich zustande kommt: Strom fix basis 12, Gas fix basis 12, Strom fix basis 24, Gas fix basis 24. Die Auszahlung erfolgt einen Monat nach Belieferungsbeginn des geworbenen Kunden.

2) Preisstand 1. Januar 2025: Ausgenommen von der Preisgarantie sind die von der Stadtwerke Osnabrück AG nicht beeinflussbaren Preisbestandteile, wie Steuern, Abgaben oder sonstige staatlich veranlasste Belastungen oder Entlastungen, welche die Beschaffung, Gewinnung, Speicherung, Netznutzung, Lieferung oder den Verbrauch von Strom betreffen – auch soweit sie künftig neu veranlasst werden. Derzeit sind dies Stromsteuer (2,050 ct/kWh), Umsatzsteuer (19 %), KWKG-Umlage nach § 12 EnFG (0,277 ct/kWh), §19 StromNEV-Umlage (1,558 ct/kWh), Offshore-Netzumlage nach § 17 EnWG i. V. m. § 12 EnFG (0,816 ct/kWh), Wasserstoffumlage nach § 118 Abs. 6 Satz 9 bis 11 EnWG, die derzeit in die § 19 StromNEV-Umlage eingerechnet wird, und der Aufschlag für besondere einspeiseseitige Netznutzung nach der Festlegung der BNetzA (Az. BK8-24-001-A), der ab dem 01.01.2025 erhoben und gemeinsam mit der § 19 StromNEV-Umlage als Aufschlag für besondere Netznutzung abgerechnet wird. Änderungen dieser Preisbestandteile sind keine einseitigen Preisänderungen im Sinne von Ziff. 6.6 der AGB, sondern bewirken ohne weitere Nachricht automatische Preisanpassungen, auf die beide Vertragsparteien nach Vertragsschluss keinen Einfluss haben. Ziffer 6.3 Satz 7 und Ziffer 6.5 der AGB gelten entsprechend.

3) Ausgenommen von der Preisgarantie sind die von der Stadtwerke Osnabrück AG nicht beeinflussbaren Preisbestandteile wie Steuern, Abgaben oder sonstige staatlich veranlasste Belastungen oder Entlastungen, welche die Beschaffung, Gewinnung, Speicherung, Netznutzung (Übertragung und Verteilung), Messung (inkl. Messstellenbetrieb), Lieferung oder den Verbrauch von Gas betreffen – auch soweit sie künftig neu veranlasst werden. Derzeit sind dies Energiesteuer (0,550 ct/kWh), Umsatzsteuer (19 %), Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG (0,250 ct/kWh), Bilanzierungsumlage nach § 29 GasNZV (0,000 ct/kWh) und der CO2-Preis nach dem BEHG (0,816 ct/kWh). Änderungen dieser Bestandteile sind keine einseitigen Preisänderungen im Sinne von Ziff. 6.6 der AGB, sondern bewirken ohne weitere Nachricht automatische Preisanpassungen, auf die beide Vertragsparteien nach Vertragsschluss keinen Einfluss haben. Ziffer 6.3 Satz 7 und Ziffer 6.5 der AGB gelten entsprechend.

Siegel Herausragender Regionalversorger Strom und Erdgas Siegel Familienfreundlicher Arbeitgeber Siegel Schlichtungsstelle Niedersachsen und Bremen Siegel IHK Top-Ausbilder Siegel TÜV zertifiziert