Pflicht für Verkäufer und Vermieter

Der Energieausweis - Pflicht für Verkäufer und Vermieter

Wenn Sie eine Immobilie besitzen und Ihr Haus oder Ihre Wohnung vermieten oder verkaufen möchten, benötigen Sie dafür gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) einen Energieausweis. Dieser dokumentiert den energetischen Zustand Ihrer Immobilie, sodass Interessenten den Heizenergieverbrauch oder Heizenergiebedarf überblicken und damit zukünftige Energiekosten der Immobilie besser einschätzen können. 

Seit 2009 müssen Verkäufer und Vermieter potenziellen Käufern und Mietern einen gültigen Energieausweis vorlegen. Bereits bei der Besichtigung muss dieser zugänglich sein - bei Verstößen können Bußgelder drohen. Informieren Sie sich hier, ob für Ihr Gebäude ein verbrauchsorientierter oder ein bedarfsorientierter Energieausweis in Frage kommt. 


Welchen Energieausweis brauchen Sie? 

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, jeweils nach Verbrauch oder nach Bedarf erstellt. Beide sind 10 Jahre gültig. Welcher benötigt wird, hängt im wesentlichen vom Alter der Immobilie oder der Anzahl der Wohneinheiten ab. 

Bedarfsorientierter Energieausweis (Bedarfsausweis)


  • Ein Bedarfsausweis kann immer genutzt werden, ist jedoch nur für Immobilien mit max. 4 Wohneinheiten und Bauantrag vor November 1977 verpflichtend vorzulegen. 
  • Der Bedarfsausweis berücksichtigt die Energieeffizienz der Gebäudehülle. Ausschlaggebend hierfür sind die eingesetzte Heizungstechnik und die Gebäudehülle (z.B. Dach, Außenwände, Fenster) mit ihren Dämmeigenschaften. 
  • Der bedarfsorientierte Energieausweis ermöglicht zuverlässige Aussagen über den zu erwartenden Energiebedarf, ganz ohne Einfluss durch individuelle Vorlieben der vorherigen Bewohner. 




Verbrauchsorientierter Energieausweis (Verbrauchsausweis)

  • Ein Verbrauchsausweis ist nur für Wohngebäude ab 5 Wohneinheiten oder für Wohngebäude mit max. 4 Wohneinheiten und Bauantrag nach November 1977 zulässig.


  • Beim Verbrauchsausweis wird der tatsächliche Heizenergieverbrauch der Bewohner einer Immobilie zugrundegelegt. Für ein repräsentatives Bild werden hierfür die Verbräuche der letzten drei Jahre berücksichtigt. Somit fließen auch besondere Vorkommnisse wie Wohnungsleerstände oder außergewöhnliche Wetterverhältnisse in die Berechnung mit ein.
  • Der Verbrauchsausweis liefert damit ein zurückliegendes Bild des durchschnittlichen Energieverbrauchs der Immobilie. Diese sind entsprechend vom Heiz-Verhalten der jeweiligen Nutzer abhängig. 







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