Pflicht für Verkäufer und Vermieter
Der Energieausweis

Wo liegen die Unterschiede zwischen Energiebedarfs- und verbrauchsausweis? Welchen Ausweis benötigen Sie für Ihre Immobilie? Ihre Energieexperten der Stadtwerke Osnabrück beraten Sie gerne und stellen Ihnen Ihren Ausweis aus: für unsere Kunden zum Vorteilspreis.
Wofür benötige ich einen Energieausweis?
Seit 2009 müssen Verkäufer und Vermieter ihren potentiellen Mietern, Käufern oder Pächtern einen Energieausweis vorlegen. Seit 2014 muss dieser sogar bereits bei der Besichtigung ohne Aufforderung vorgelegt werden. Ohne zulässigen Nachweis drohen empfindliche Strafen von bis zu 15.000 €.
Mit dem Energieausweis können Mieter, Käufer oder Pächter anhand einer übersichtlichen Farbskala den Heizenergieverbrauch oder -bedarf überblicken und damit zukünftige Energiekosten der Immobilie besser einschätzen.
Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, jeweils nach Verbrauch oder nach Bedarf erstellt. Beide sind 10 Jahre gültig. Welcher benötigt wird, hängt im wesentlichen vom Alter der Immobilie oder der Anzahl der Wohneinheiten ab.
Als Stadtwerke Osnabrück-Energiekunde erhalten Sie Ihren Energieausweis zum Vorteilspreis.
Sprechen Sie uns gerne an:

49074 Osnabrück