Pflicht für Verkäufer und Vermieter
Der Energieausweis
Wofür benötige ich einen Energieausweis?
Seit 2009 müssen Verkäufer und Vermieter ihren potentiellen Mietern, Käufern oder Pächtern einen Energieausweis vorlegen. Seit 2014 muss dieser sogar bereits bei der Besichtigung ohne Aufforderung vorgelegt werden. Ohne zulässigen Nachweis drohen empfindliche Strafen von bis zu 15.000 €.
Mit dem Energieausweis können Mieter, Käufer oder Pächter anhand einer übersichtlichen Farbskala den Heizenergieverbrauch oder -bedarf überblicken und damit zukünftige Energiekosten der Immobilie besser einschätzen.
Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, jeweils nach Verbrauch oder nach Bedarf erstellt. Beide sind 10 Jahre gültig. Welcher benötigt wird, hängt im wesentlichen vom Alter der Immobilie oder der Anzahl der Wohneinheiten ab.
Bedarfsausweis
Der Bedarfsausweis zeigt den Bedarf an Energie einer Immobilie an. Ausschlaggebend hierfür sind die eingesetzte Heizungstechnik und die Gebäudehülle mit ihren Dämmeigenschaften. Der bedarfsorientierte Energieausweis ermöglicht zuverlässige Aussagen über den zu erwartenden Energiebedarf, ganz ohne Einfluss durch individuelle Vorlieben der vorherigen Bewohner. Ein Bedarfsausweis kann immer genutzt werden, ist jedoch nur für Gebäude mit max. 4 Wohneinheiten und Bauantrag vor November 1977 verpflichtend vorzulegen.
Verbrauchsausweis
Beim Verbrauchsausweis wird der tatsächliche Heizenergieverbrauch der Bewohner einer Immobilie zugrunde gelegt. Die Verbräuche der letzten 3 Jahre werden hierfür berücksichtigt. Diese sind entsprechend vom Heiz-Verhalten der jeweiligen Nutzer abhängig. Ein Verbrauchsausweis ist nur für Wohngebäude mit mehr als 4 Wohneinheiten oder für Wohngebäude mit max. 4 Wohneinheiten und Bauantrag nach November 1977 zulässig.