Pflicht für Verkäufer und Vermieter

Der Energieausweis

Wo liegen die Unterschiede zwischen Energiebedarfs- und verbrauchsausweis? Welchen Ausweis benötigen Sie für Ihre Immobilie? Ihre Energieexperten der Stadtwerke Osnabrück beraten Sie gerne und stellen Ihnen Ihren Ausweis aus: für unsere Kunden zum Vorteilspreis.

Wofür benötige ich einen Energieausweis?

Seit 2009 müssen Verkäufer und Vermieter ihren potentiellen Mietern, Käufern oder Pächtern einen Energieausweis vorlegen. Seit 2014 muss dieser sogar bereits bei der Besichtigung ohne Aufforderung vorgelegt werden. Ohne zulässigen Nachweis drohen empfindliche Strafen von bis zu 15.000 €.

Mit dem Energieausweis können Mieter, Käufer oder Pächter anhand einer übersichtlichen Farbskala den Heizenergieverbrauch oder -bedarf überblicken und damit zukünftige Energiekosten der Immobilie besser einschätzen.

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, jeweils nach Verbrauch oder nach Bedarf erstellt. Beide sind 10 Jahre gültig. Welcher benötigt wird, hängt im wesentlichen vom Alter der Immobilie oder der Anzahl der Wohneinheiten ab. 

Als Stadtwerke Osnabrück-Energiekunde erhalten Sie Ihren Energieausweis zum Vorteilspreis. 

Einfamilienhaus

Ihre Immobilie hat mehr als 4 Wohneinheiten oder der Bauantrag wurde nach November 1977 gestellt?

Hier geht's zum Verbrauchsausweis!
Einfamilienhaus aus den 30-er Jahren

Ihre Immobilie hat max. 4 Wohneinheiten und der Bauantrag wurde vor November 1977 gestellt?

Hier geht's zum Bedarfsausweis!
Finger tippen auf einem Laptop

Sie möchten Sich lediglich die für den Verbrauchsausweis notwendigen Daten zusammenstellen lassen?

Hier geht's zur Verbrauchsdatenermittlung!

Weitere Infos  rund um das Thema "Energieverbrauch" für Sie

Gebäudeenergieausweis: Was ist das eigentlich?

Hilfreiche Infos rund um das Thema in unserem Blog für Sie zusammengefasst

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