Busfahrer klappt Rollstuhlrampe für Frau im Rollstuhl aus

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadtwerke Osnabrück sind bemüht, ihre Online-Angebote im Einklang mit § 9 Absatz 1 Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 9 Absatz 3 NBGG im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.


Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.stadtwerke-osnabrueck.de, das Kundenportal, den Blog sowie das Landingpage-System.

Technologie

Die Barrierefreiheit dieser Webseiten hängt von den folgenden Technologien ab, um zu funktionieren:

  • HTML
  • CSS
  • Javascript



Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die oben genannten Webseite sind wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 9 Absatz 1 NBGG vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte


  • Bilder
  • PDF-Dokumente
  • Videos



  • iFrames
  • Geodaten



Die aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:


  1. alternative Bildbeschreibungen (wird kontinuierlich behoben)
  2. Kontrastverhältnis von Text und Bildern teilweise nicht ausreichend (wird kontinuierlich behoben)
  3. PDF-Dokumente können nur schwer im Nachhinein barrierefrei umgestaltet werden. (Zukünftige PDF-Dateien werden barrierearm eingestellt.)
  4. Videos auf den oben genannten Seiten sind in der Regel nicht mit Untertiteln oder in Gebärdesprache unterlegt. Videos dienen als Ergänzung zum sonstigen Angebot auf diesen Webseiten. In der Regel sind die Informationen der Videos daher auch in anderer Form vorhanden. (Zukünftige Videos werden mit vorlesbaren Texten ergänzt.)
  5. Korrekte Auszeichnung von HTML-Strukturelementen in Teilen fehlerhaft (Umsetzung durch Relaunch bis Mitte 2026)

  6. Inhalte durch Tastatur-Bedienung in Teilen nicht zugänglich (Umsetzung durch Relaunch bis Mitte 2026)

  7. Inhalte in Leichter Sprache sind nicht vorhanden (Umsetzung durch Relaunch bis Mitte 2026)

  8. Nicht alle Inhalte können direkt in den Webseiten gepflegt werden, sondern müssen über iFrames aus Drittsystemen eingebunden werden. (Ablösung der Einbindung per iFrame, so fern technisch möglich)

  9. Kartendarstellungen (Geodaten-Applikationen) sind naturgemäß nicht für blinde Menschen darstellbar



Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 02.06.2025 erstellt und zuletzt am 05.06.2025 überarbeitet.

Sie bezieht sich auf eine vereinfachte, stichprobenartige Konformitätsprüfung der BITV von Juni 2025, bei der eine reduzierte Webseitenauswahl geprüft wurde. Die tiefergehende Prüfung basiert auf einer Selbstbewertung.

Rückmeldung und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter webmaster@swo.de an oder nutzen folgendes Kontaktformular.

Wenn Sie eine Antwort möchten, nennen Sie uns bitte Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse.

Mit einem * ausgezeichnete Felder sind Pflichtfelder.

Wenn Sie eine Antwort möchten, nennen Sie uns bitte Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse.

Hinweis: Unsere Datenschutzerklärung schließt grundsätzlich eine Weiterleitung Ihrer Daten an Dritte aus.

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle:

Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen
Hannah-Arendt-Platz 2

30159 Hannover

Telefon: 0511 120-4007


Fax: 0511 120-99-4036

E-Mail: Landesbeauftragte@ms.niedersachsen.de

Schlichtungsverfahren

Sie können sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden, wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Schlichtungsstelle nach § 9d NBGG im Büro der Landesbeauftragten für Menschen
Postfach 141

30001 Hannover

Telefon: 0511 120-4010

E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich und ein Rechtsbeistand ist nicht notwendig.

Siegel Herausragender Regionalversorger Strom und Erdgas Siegel Familienfreundlicher Arbeitgeber Siegel Schlichtungsstelle Niedersachsen und Bremen Siegel IHK Top-Ausbilder Siegel TÜV zertifiziert