Gesetzesänderung: keine rückwirkende Umzugsbearbeitung möglich
24h-Lieferantenwechsel
Ab dem 6. Juni 2025 tritt eine Vorgabe der Bundesnetzagentur in Kraft, die die Prozesse für den Wechsel des Energieversorgers erheblich beschleunigt: Die Festlegung zum sogenannten 24h-Lieferantenwechsel sieht vor, dass die technische Abwicklung eines Lieferantenwechsels künftig innerhalb eines Werktages abgeschlossen sein muss.
Sobald sich ein Kunde für einen neuen Energielieferanten entscheidet, sind Lieferant, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber verpflichtet, die notwendigen elektronischen Marktmeldungen werktags innerhalb von 24 Stunden auszutauschen und zu bearbeiten. Voraussetzung ist, dass alle erforderlichen Angaben vollständig und korrekt vorliegen.
Wichtig:
- Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben weiterhin bestehen.
- Der 24h-Lieferantenwechsel betrifft ausschließlich die Marktkommunikation, also die marktprozessuale Möglichkeit, eine Lieferantenzuordnung binnen 24 Stunden umzusetzen.
- Für Umzüge bedeutet die neue gesetzliche Vorgabe, dass eine rückwirkende Bearbeitung einer Umzugsmeldung ab dem 6. Juni 2025 nicht mehr möglich ist.
Um eine fristgerechte Bearbeitung sicherzustellen, bitten wir Sie, uns Ihren Umzug möglichst sechs Wochen, spätestens jedoch zwei Wochen vor dem gewünschten Termin mitzuteilen.
Tipp:
Eine fristgerechte Umsetzung hängt maßgeblich von der Kenntnis über die sogenannte Marktlokations-ID (MaLo-ID) ab, die jeder Verbrauchsstelle eindeutig zugeordnet ist. Stromanbieter sind gesetzlich verpflichtet, die Marktlokation auf der Stromabrechnung auszuweisen.
Bitte teilen Sie uns deshalb die Marktlokations-ID nach Möglichkeit im Rahmen Ihrer Umzugsmeldung mit.
Wenn Ihnen diese nicht vorliegt, teilen Sie uns bitte die Zählernummer(n) mit, damit wir für Sie alles weitere in die Wege leiten können.
Die wichtigsten Punkte zum 24h-Lieferantenwechsel im Überblick
- Umzüge: Ein- und Auszüge müssen im Voraus gemeldet werden. Eine rückwirkende Bearbeitung von Umzugsmeldungen ist ab dem 6. Juni 2025 nicht mehr möglich.
- Wechselprozess: Die technische Abwicklung eines Anbieterwechsels sowie eines Ein- bzw. Auszuges muss innerhalb von 24 Stunden durch die beteiligten Markteilnehmer umgesetzt werden.
- Schnellere Bearbeitung: Die Angabe der Marktlokations-ID (MaLo-ID) vereinfacht und beschleunigt den Lieferprozess.
- Vertragsbedingungen: Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben unverändert bestehen.
Das sollten Sie bei einem Ein- bzw. Auszug beachten

- Einzug rechtzeitig melden: Nur wenn Sie Ihren Einzug im Vorfeld rechtzeitig ankündigen, haben Sie die Möglichkeit, Ihren bisherigen Tarif weiter zu nutzen oder einen neuen Vertrag abzuschließen. So stellen Sie sicher, dass Sie nicht automatisch in die Grundversorgung eingestuft werden.
- Auszug frühzeitig mitteilen: Nur wenn Sie Ihren Auszug im Vorfeld rechtzeitig ankündigen, kann Ihr Vertrag ordnungsgemäß beendet werden. So stellen Sie sicher, dass Sie nicht weiter für die Energiekosten Ihrer bisherigen Wohnung haften – wenn ein Nachmieter bereits eingezogen ist, sich aber noch nicht angemeldet hat.
So gelingt ein reibungsloser Umzug
Fragen und Antworten zum 24h-Lieferantenwechsel
Bei einem Lieferantenwechsel wechselt ein Haushalt oder ein Unternehmen seinen Energieanbieter.
Ab dem 6. Juni 2025 tritt die Vorgabe der Bundesnetzagentur (BK6-22-024) in Kraft, die den Wechselprozess des Energieversorgers erheblich beschleunigt: Die Festlegung zum sogenannten 24h-Lieferantenwechsel sieht vor, dass ein technischer Lieferantenwechsel künftig innerhalb eines Werktages abgeschlossen sein muss.
Auch An-, Ab- oder Ummeldungen bei einem Umzug zählen zu den Vorgängen, die künftig innerhalb von 24 Stunden abgewickelt werden müssen.
Ein Lieferantenwechsel innerhalb von 24 Stunden ist ab dem 6. Juni 2025 grundsätzlich im Rahmen der Marktkommunikation möglich. Das bedeutet, dass die technische Abwicklung eines Lieferantenwechsels künftig innerhalb eines Werktages abgeschlossen sein muss.
Wichtig: Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben weiterhin bestehen. Ein tatsächlicher Wechsel innerhalb von 24 Stunden ist daher nur möglich, wenn keine vertraglichen Bindungen mit einem Energieversorger mehr bestehen.
Um eine fristgerechte Bearbeitung sicherzustellen, bitten wir Sie, uns Ihren Umzug möglichst sechs Wochen, spätestens jedoch zwei Wochen vor dem gewünschten Termin mitzuteilen. Nutzen Sie hierfür gerne unser Online-Formular, um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten.
Hinweis: Eine Sonderkündigung aufgrund eines Wohnsitzwechsels muss grundsätzlich mindestens 6 Wochen vor dem Auszugsdatum erfolgen, § 41b Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).
Einzug: Nur wenn Sie Ihren Einzug im Vorfeld rechtzeitig ankündigen, haben Sie die Möglichkeit, Ihren bisherigen Tarif weiter zu nutzen oder einen neuen Vertrag abzuschließen. Sollten Sie Ihren Einzug nicht rechtzeitig melden, werden Sie automatisch in die Grundversorgung eingestuft.
Auszug: Nur wenn Sie Ihren Auszug im Vorfeld rechtzeitig ankündigen, kann Ihr Vertrag ordnungsgemäß beendet werden. Sollten Sie Ihren Auszug nicht rechtzeitig melden, besteht die Gefahr, dass Sie weiter für die Energiekosten Ihrer bisherigen Wohnung haften – wenn ein Nachmieter bereits eingezogen ist, sich aber noch nicht angemeldet hat.
Die Marktlokation kennzeichnet eindeutig den Ort und die Energieart (Strom oder Gas) Ihrer Abnahmestelle. Zum Beispiel den Stromzähler zu Ihrer Wohnung oder den Gaszähler Ihres Einfamilienhauses.
Die eindeutige Zuordnung hilft dabei, die Kommunikation zwischen den Marktpartnern und damit auch die Lieferprozesse (Umzug oder Lieferantenwechsel) zu beschleunigen.
Sie finden die Nummer zur Marktlokation auf Ihrer Jahresrechnung oder der Rechnung Ihres Vormieters.