
FAQs für Ihren Umzug
Infos zur An-, Ab- und Ummeldung Ihrer Energieverträge
Sie planen einen Umzug?
Das ist oft stressig, denn Sie müssen an vieles denken. Wir möchten Sie etwas entlasten und haben hier die wichtigsten Fragen rund um die Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung Ihres Strom- und Gasvertrags beantwortet.
FAQs zur An-, Ab- und Ummeldung Ihrer Strom- und Gasverträge
In der Regel ja – denn Sie sind durch Ihren Grundversorger (in Osnabrück die Stadtwerke Osnabrück) immer mit Strom und Gas versorgt. Sollten Sie nicht sofort Strom und Gas haben, z.B. weil die Wohnung vorher länger unbewohnt war, melden Sie sich einfach bei Ihrem Grundversorger.
Bei den Stadtwerken Osnabrück haben Sie verschiedene Möglichkeiten, Strom und Gas anzumelden. Sie können unter www.swo.de im Tarifrechner Ihre Postleitzahl und Ihren geschätzten Jahresverbrauch angeben. Dann können Sie einen Tarif auswählen und danach „Neueinzug“ auswählen. Ihre Zählernummern und Ihre Marktlokations-ID erfragen Sie einfach bei Ihrer Vermieterin/Ihrem Vermieter. Sie können Strom und Gas bei uns auch telefonisch unter 0541 2002-2002 und persönlich im Servicezentrum am Nikolaiort anmelden (bitte beachten Sie die aktuellen Öffnungszeiten).
- die Zähler-Nummer (auf dem Strom-, Gas- bzw. Wasserzähler ablesbar)
- die Marktlokations-ID (evtl. bei Ihre:n Vermieter:in erfragen)
- die Zählerstände vom Tag der Schlüsselübergabe
- das Datum der Schlüsselübergabe
- Ihren Namen und die neue Anschrift
- den Namen des Vormieters/der Vormieterin und des Vermieters/der Vermieterin
- eine Telefon-Nummer, unter der Sie für Rückfragen erreichbar sind
Am besten melden Sie sich möglichst schnell nach Ihrem Einzug bei uns. Wichtig ist, dass Sie sich am Tag Ihres Einzugs Ihre Zählerstände notieren. So bekommen wir eine saubere Trennung Ihres Verbrauchs zu dem Verbrauch Ihres Vormieters.
Wir versorgen Sie gerne auch in Ihrer neuen Wohnung weiter mit Strom und Gas. Geben Sie uns dazu einfach bei Auszug aus der alten Wohnung diese Infos durch:
- die Vertragskontonummer
- die Zählernummer (auf dem Strom-, Gas- bzw. Wasserzähler oder der Jahresabrechnung ablesbar)
- die Zählerstände vom Tag der Schlüsselübergabe
- das Datum der Schlüsselübergabe
- Ihren Namen und die neue Anschrift
- den Namen des Vermieters
- eine Telefonnummer, unter der Sie für Rückfragen erreichbar sind
- ggf. Ihre neue Bankverbindung
Wir erstellen für Ihre alte Wohnung dann eine Schlussrechnung. Wenn Sie in Ihre neue Wohnung eingezogen sind, teilen Sie uns diese Angaben mit:
- die Zählernummer (auf dem Strom-, Gas- bzw. Wasserzähler ablesbar)
- die Marktlokations-ID (evtl. bei Ihre:n Vermieter:in erfragen)
- die Zählerstände vom Tag der Schlüsselübergabe
- das Datum der Schlüsselübergabe
- Ihre neue Anschrift
- den Namen des Vormieters und des Vermieters
- Ihre neue Telefonnummer, unter der Sie für Rückfragen erreichbar sind
Dann melden wir Sie mit Ihrer neuen Wohnung wieder bei uns an.
Wenn Sie in ein neu gebautes Haus einziehen, müssen Sie zunächst einen Hausanschluss bei Ihrem Netzbetreiber beantragen. Wie das bei der SWO Netz, Ihrem Netzbetreiber in Osnabrück geht, erklären wir in unserem Blog. Danach können Sie ganz einfach einen Strom- und Gasvertrag bei uns abschließen – siehe dazu Frage „Wo melde ich Strom und Gas an“?