
FAQs für Ihren Umzug
Infos zur An-, Ab- und Ummeldung Ihrer Energieverträge
Sie planen einen Umzug?
Das ist oft stressig, denn Sie müssen an vieles denken. Wir möchten Sie etwas entlasten und haben hier die wichtigsten Fragen rund um die Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung Ihres Strom- oder Gasvertrags beantwortet.
FAQs zur An-, Ab- und Ummeldung Ihrer Strom- und Gasverträge
Wir versorgen Sie gerne auch in Ihrer neuen Wohnung weiter mit Strom und Gas.
Bitte beachten Sie, dass es aufgrund einer neuen gesetzlichen Vorgabe der Bundesnetzagentur - dem sogenannten 24h-Lieferantenwechsel - notwendig ist, Ein- und Auszüge im Voraus zu melden. Eine rückwirkende Bearbeitung von Umzugsmeldungen ist seit dem 6. Juni 2025 nicht mehr möglich.
Um eine fristgerechte Bearbeitung sicherzustellen, bitten wir Sie, uns Ihren Umzug möglichst sechs Wochen, spätestens jedoch zwei Wochen vor dem gewünschten Termin mitzuteilen. Am einfachsten geben Sie uns die Infos über das Kundenportal durch.Für die Abmeldung Ihrer alten Lieferstelle benötigen wir:
- Datum des Mietvertragsendes
- Zählernummer(n)
- Zählerstand/ Zählerstände vom Tag der Schlüsselübergabe
- Name des Nachmieters (falls bekannt, andernfalls und bei nachfolgendem Leerstand bitte den Namen und die Adresse/Telefonnr. des Vermieters angeben)
Für die Belieferung an Ihrer neuen Adresse benötigen wir:
- Datum des Mietvertragsbeginns
- Zählernummer(n)
Zählerstand/ Zählerstände vom Tag der Schlüsselübergabe- Ihre neue Anschrift
Einzug rechtzeitig melden: Nur wenn Sie Ihren Einzug im Vorfeld rechtzeitig ankündigen, haben Sie die Möglichkeit, Ihren bisherigen Tarif weiter zu nutzen oder einen neuen Vertrag abzuschließen. So stellen Sie sicher, dass Sie nicht automatisch in die Grundversorgung eingestuft werden.
Auszug frühzeitig mitteilen: Nur wenn Sie Ihren Auszug im Vorfeld rechtzeitig ankündigen, kann Ihr Vertrag ordnungsgemäß beendet werden. So stellen Sie sicher, dass Sie nicht weiter für die Energiekosten Ihrer bisherigen Wohnung haften – wenn ein Nachmieter bereits eingezogen ist, sich aber noch nicht angemeldet hat.
In der Regel ja – denn Sie sind durch Ihren Grundversorger (in Osnabrück die Stadtwerke Osnabrück) immer mit Strom und Gas versorgt. Sollten Sie nicht sofort Strom und Gas haben, z.B. weil die Wohnung vorher länger unbewohnt war, melden Sie sich einfach bei Ihrem Grundversorger.
- die Zählernummer (auf dem Strom-, Gas- bzw. Wasserzähler ablesbar)
- die Zählerstände vom Tag der Schlüsselübergabe
- das Datum des Mietvertragsbeginns
- Ihren Namen und die neue Anschrift
- den Namen des Vormieters und des Vermieters
- (nach Möglichkeit) die Marktlokations-ID (MaLo-ID) der neuen Adresse (auf der Jahresabrechnung des Vormieters ablesbar)
- eine Telefonnummer, unter der Sie für Rückfragen erreichbar sind
Aufgrund einer neuen gesetzlichen Vorgabe der Bundesnetzagentur - dem sogenannten 24h-Lieferantenwechsel - ist es notwendig, dass Ein- und Auszüge im Voraus gemeldet werden. Eine rückwirkende Bearbeitung von Umzugsmeldungen ist seit dem 6. Juni 2025 nicht mehr möglich.
Um eine fristgerechte Bearbeitung sicherzustellen, bitten wir Sie, uns Ihren Umzug möglichst sechs Wochen, spätestens jedoch zwei Wochen vor dem gewünschten Termin mitzuteilen.
- Einzug rechtzeitig melden: Nur wenn Sie Ihren Einzug im Vorfeld rechtzeitig ankündigen, haben Sie die Möglichkeit, Ihren bisherigen Tarif weiter zu nutzen oder einen neuen Vertrag abzuschließen. So stellen Sie sicher, dass Sie nicht automatisch in die Grundversorgung eingestuft werden.
- Auszug frühzeitig mitteilen: Nur wenn Sie Ihren Auszug im Vorfeld rechtzeitig ankündigen, kann Ihr Vertrag ordnungsgemäß beendet werden. So stellen Sie sicher, dass Sie nicht weiter für die Energiekosten Ihrer bisherigen Wohnung haften – wenn ein Nachmieter bereits eingezogen ist, sich aber noch nicht angemeldet hat.
Wenn Sie in ein neu gebautes Haus einziehen, müssen Sie zunächst einen Hausanschluss bei Ihrem Netzbetreiber beantragen. Wie das bei der SWO Netz, Ihrem Netzbetreiber in Osnabrück geht, erklären wir in unserem Blog. Danach können Sie ganz einfach einen Strom- und Gasvertrag bei uns abschließen – siehe dazu Frage „Wo melde ich Strom und Gas an“?