FAQs für Ihren Umzug
Infos zur An-, Ab- und Ummeldung Ihrer Energieverträge
Sie planen einen Umzug?
Das ist oft stressig, denn Sie müssen an vieles denken. Wir möchten Sie etwas entlasten und haben hier die wichtigsten Fragen rund um die Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung Ihres Strom- und Gasvertrags beantwortet.
FAQs zur An-, Ab- und Ummeldung Ihrer Strom- und Gasverträge
Wir versorgen Sie gerne auch in Ihrer neuen Wohnung weiter mit Strom und Gas. Geben Sie uns dazu einfach bei Auszug aus der alten Wohnung diese Infos durch. Am einfachsten geht das über das Kundenportal.
Für die Abmeldung Ihrer alten Lieferstelle benötigen wir:
- Datum der Schlüsselübergabe
- Zählernummer
- Stand vom Tag der Schlüsselübergabe
- Name des Nachmieters (falls bekannt, andernfalls und bei nachfolgendem Leerstand bitte den Namen und die Adresse/Telefonnr. des Vermieters angeben)
Für die Belieferung an Ihrer neuen Adresse benötigen wir:
- Datum der Schlüsselübergabe
- Zählernummer(n)
(Stand/Stände) vom Tag der Schlüsselübergabe- Ihre neue Anschrift
In der Regel ja – denn Sie sind durch Ihren Grundversorger (in Osnabrück die Stadtwerke Osnabrück) immer mit Strom und Gas versorgt. Sollten Sie nicht sofort Strom und Gas haben, z.B. weil die Wohnung vorher länger unbewohnt war, melden Sie sich einfach bei Ihrem Grundversorger.
- die Zählernummer (auf dem Strom-, Gas- bzw. Wasserzähler ablesbar)
- die Zählerstände vom Tag der Schlüsselübergabe
- das Datum der Schlüsselübergabe
- Ihren Namen und die neue Anschrift
- den Namen des Vormieters und des Vermieters
- eine Telefonnummer, unter der Sie für Rückfragen erreichbar sind
Am besten melden Sie sich möglichst schnell nach Ihrem Einzug bei uns. Wichtig ist, dass Sie sich am Tag Ihres Einzugs Ihre Zählerstände notieren. So bekommen wir eine saubere Trennung Ihres Verbrauchs zu dem Verbrauch Ihres Vormieters.
Wenn Sie in ein neu gebautes Haus einziehen, müssen Sie zunächst einen Hausanschluss bei Ihrem Netzbetreiber beantragen. Wie das bei der SWO Netz, Ihrem Netzbetreiber in Osnabrück geht, erklären wir in unserem Blog. Danach können Sie ganz einfach einen Strom- und Gasvertrag bei uns abschließen – siehe dazu Frage „Wo melde ich Strom und Gas an“?