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Die 5 häufigsten Fragen kurz erklärt

Strom- und Gasabrechnung

Schritt für Schritt

Sie profitieren von der Gaspreisbremse und haben Fragen zu Ihrer aktuellen Abrechnung?

Zur Rechnungserklärung mit Gaspreisbremse

Wann bekomme ich meine Strom- und Gasabrechnung?

Ihre Strom- und Gasabrechnung bekommen Sie einmal jährlich. Wann genau das ist, hängt von der Adresse Ihrer Verbrauchsstelle ab. Denn wir erzeugen Ihre Rechnung dann, wenn Ihr Netzbetreiber (oder ein von ihm beauftragter Dienstleister) Ihre Zähler abgelesen hat und uns die aktuellen Stände übermittelt wurden. 

Welche Infos finde ich wo auf meiner Strom- und Gasabrechnung?

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1. Unter Ihrer Vertragskontonummer sind Ihre Verbrauchswerte, Ihr Zahlungsverkehr und Ihre persönlichen Daten gespeichert. Bitte halten Sie diese Nummer für Auskünfte, Fragen etc. immer bereit.

2. Dies ist der Rechnungsempfänger und die Rechnungsanschrift. Sie kann von der Adresse, an die wir Energie liefern, abweichen, z.B. wenn Sie noch eine zweite Wohnung haben o.ä.


3. Einmal jährlich erhalten Sie eine Jahresabrechnung. Beenden Sie Ihren Vertrag, weil Sie umziehen oder zu einem anderen Versorger wechseln, steht hier "Schlussabrechnung".

4. Der Leistungsempfänger ist die Person, an die wir Energie liefern. Er ist unser Vertragspartner. Die Verbrauchsstelle ist die Adresse, an die wir Energie liefern. Sie kann von Ihrer Rechnungsadresse abweichen.





5. Hier finden Sie Ihren aktuellen Verbrauch in Kilowattstunden (kWh) im letzten Abrechnungszeitraum und die Gesamtkosten, die dafür entstanden sind. Außerdem sehen Sie, wie viele Tage der Abrechnungszeitraum hatte (hier 368 Tage). Zum Vergleich ist auch Ihr Verbrauch des vorherigen Abrechnungszeitraums (Verbrauch Vorperiode) angegeben.

6. Wenn die Summe der monatlichen Abschlagszahlungen, die Sie im Abrechnungszeitraum bereits an uns geleistet haben, höher als der Gesamtbetrag der Jahresrechnung ist, weisen wir hier Ihr Guthaben aus. In diesem Fall wird Ihr Guthaben mit dem ersten monatlichen Abschlagsbetrag des neuen Abrechnungszeitraums verrechnet. Ist Ihr Guthaben höher als der monatliche Abschlagsbetrag, zahlen wir Ihnen den Restbetrag aus. Reichen Ihre Abschlagszahlungen nicht aus, um die Jahresenergiekosten zu decken, steht hier der noch offene Rechnungsbetrag. Er wird als Nachzahlung am ersten Zahlungstermin des neuen Abrechnungszeitraums fällig.

7. Hier stehen die neue, monatlich zu leistende Zahlung (Abschlagsbetrag) sowie die Termine, an denen diese fällig werden. Die Höhe wird auf Basis des Vorjahresverbrauches und der aktuellen Energiekosten für jeden Abrechnungszeitraum neu berechnet. 




Anlage 1

8. Die Markt- und Messlokation ist die genaue Bezeichnung für den Ort, an dem die Energie verbraucht und gemessen wird. Der Standort der Lieferstelle kann so vom Netzbetreiber genau identifiziert und dem Zähler zugeordnet werden. Die Zählernummer hingegen wird einem Zähler (Strom, Gas) zugewiesen und ist nicht ortsgebunden, da Zähler auch gewechselt werden können.

9. Anhand der Differenz Ihres alten und neuen Zählerstandes wird Ihr Gesamtverbrauch in Kilowattstunden (kWh) ermittelt. Ihre Zählerstände stellt uns Ihr Netzbetreiber zur Verfügung. 

10. Der Verbrauchspreis ist der Preis für eine verbrauchte Kilowattstunde. Multipliziert mit dem ermittelten Verbrauch in Kilowattstunden (kWh) ergibt sich der zu zahlende Betrag. Im Falle einer unterjährigen Preisveränderung oder eines Tarifwechsels wird hier eine genaue Unterteilung vorgenommen.

11. Beim Verrechnungspreis handelt es sich um die jährlichen Kosten für die Bereitstellung von Strom, d.h. die Kosten für die Messung und Abrechnung Ihres Stromzählers. Leistungs- und Verrechnungspreis ergeben zusammen den Grundpreis.  


12. Die Markt- und Messlokation ist die genaue Bezeichnung für den Ort, an dem die Energie verbraucht und gemessen wird. Der Standort der Lieferstelle kann so vom Netzbetreiber genau identifiziert und dem Zähler zugeordnet werden. Die Zählernummer hingegen wird einem Zähler (Strom, Gas) zugewiesen und ist nicht ortsgebunden, da Zähler auch gewechselt werden können.





13. Ihre Zählerstände stellt uns Ihr Netzbetreiber zur Verfügung. 

14. Anhand der Differenz Ihres alten und neuen Zählerstandes wird Ihr Gesamtverbrauch ermittelt. 

15. Der Verbrauchspreis ist der Preis für eine verbrauchte Kilowattstunde. Multipliziert mit dem ermittelten Verbrauch in Kilowattstunden ergibt sich der Betrag. Im Falle einer unterjährigen Preisveränderung oder eines Tarifwechsels wird hier eine Unterteilung vorgenommen.

16. Beim Grundpreis 1 handelt es sich um die jährlichen Kosten für die Bereitstellung von Erdgas. Der Grundpreis 2 weist die jährlichen Kosten für die Messung und Abrechnung Ihres Gaszählers aus.

17. Hier sehen Sie im Überblick den Gesamtbetrag Ihrer Rechnung, Ihre bereits geleisteten Abschläge sowie die Ermittlung Ihres Guthabens bzw. Ihres Rechnungsbetrages, aufgeschlüsselt in Netto- und Bruttobeträge.


Anlage 2

18. Hier können Sie Ihren Stromverbrauch der letzten beiden Abrechnungszeiträume mit dem durchschnittlichen Verbrauch von verschiedenen Musterhaushalten vergleichen.

19. Hier können Sie Ihren Gasverbrauch der letzten beiden Abrechnungszeiträume mit dem durchschnittlichen Verbrauch anderer Häuser unterschiedlicher Baujahre und Baustandards vergleichen.

20. Die sogenannte Stromkennzeichnung gibt Ihnen einen Überblick über die Zusammensetzung des Stroms, der an alle Endverbraucher in Osnabrück geliefert wird, im Vergleich zum Strom, der an alle Endverbraucher in Deutschland geliefert wird, sowie zum Ökostrom der Stadtwerke Osnabrück.

Auf meinem Gaszähler wird mein Verbrauch in Kubikmetern angezeigt, in der Rechnung stehen aber kWh. Wie wird das umgerechnet?

Die gelieferte Erdgasmenge wird auf Ihrem Gaszähler in Kubikmetern (m³) ausgewiesen. Der tatsächliche Energiegehalt des gelieferten Erdgases wird allerdings in Kilowattstunden (kWh) gemessen. Um ihn abrechnen zu können, muss eine Umrechnung von Kubikmetern (m³) in Kilowattstunden (kWh) erfolgen. Dafür wird die gelieferte Erdgasmenge in m³ mit dem sogenannten Brennwert und der Zustandszahl multipliziert. Der Brennwert gibt die Energie an, die bei vollständiger Verbrennung des Erdgases frei wird. Die Angabe erfolgt in Kilowattstunden (kWh) pro Kubikmeter (m³). D.h. in unserer Musterrechnung werden bei der Verbrennung von 1 m³ Erdgas 9,851 kWh Energie frei (siehe Punkt 13). Die Höhe des Brennwertes ist von der Zusammensetzung des Gases abhängig. Da Erdgas ein Naturprodukt ist, kann er im Laufe eines Jahres variieren. Auf der Jahresabrechnung werden diese Schwankungen in einem rechnerischen Mittelwert berücksichtigt. Die durchschnittlichen Temperaturen und die Höhenlage einer Verbrauchsstelle wirken sich auf das Volumen des gelieferten Gases aus. Die Zustandszahl (Zzahl) ist ein fester Wert, mit dem diese Einflüsse auf das Gasvolumen bereinigt werden.

Ich habe keine Rechnung per Post bekommen. Woran kann das liegen?

Wenn Sie in unserem Kundenportal "Meine Stadtwerke" registriert sind, bekommen Sie Ihre Rechnung i.d.R. nicht mehr per Post sondern direkt im Portal.

Wenn Ihre Jahresrechnung vorliegt, bekommen Sie eine Mail an die Mailadresse, die Sie bei der Registrierung angegeben haben. Sie können Ihre Rechnung dann ganz einfach digital aufrufen und, wenn Sie möchten, als PDF herunterladen. So sparen wir gemeinsam Papier und schonen damit die Umwelt. 

Bei mir war niemand und hat den Zähler abgelesen. Mit welchen Werten wurde die Rechnung erstellt?

Ihr Netzbetreiber hat verschiedene Möglichkeiten, um Ihre Zählerstände zu ermitteln: Entweder liest ein Messdienstleister Ihre Zähler ab, Sie teilen Ihm Ihre Zählerstände, z.B. per E-Mail, mit oder er nimmt eine maschinellen Schätzung auf Grundlage des vergangenen Verbrauchsverhaltens und Wetterbedingungen vor. Letzteres kommt zum Beispiel vor, wenn Ihr Netzbetreiber Sie mehrmals nicht angetroffen und auch keine sonstigen Informationen zu Ihren Zählerständen von Ihnen bekommen hat. Sollten in diesem Fall die Werte und damit auch Ihre neue Abschlagszahlung nicht passen, melden Sie uns einfach Ihre aktuellen Zählerstände. Am einfachsten geht das über das Kundenportal "Meine Stadtwerke". Wir können Ihren Abschlag dann auf Wunsch anpassen. 

Was bedeuten einzelne Begriffe auf meiner Rechnung?

Bei Gas gelten die Verbrauchspreise für eine Kilowattstunde (kWh). Eine Kilowattstunde ist das Produkt aus der Zustandszahl z, dem Abrechnungsbrennwert Hs,eff und dem gemessenen Gasvolumen (m3).



Die Abschlagszahlungen sind eine Teilzahlung bzw. Anzahlung auf die Bereits geleisteten Energielieferungen und werden mit der turnusmäßigen Endabrechnung verrechnet. Die Höhe des Abschlags orientiert sich an dem zu erwartenden Energieverbrauch.

Blindarbeit ist ein Anteil der elektrischen Energie, der nicht in Nutzenergie umgewandelt wird, sondern zum Aufbau elektromagnetischer und elektrischer Felder dient. Die Blindarbeit wird in kvarh angegeben. Sie belastet die Versorgungsnetze der Netzbetreiber und wird bei Überschreitung von Grenzen vom Energieversorger in Rechnung gestellt und an den Netzbetreiber abgeführt.

Erdgas wird im Betriebsvolumen gemessen, das heißt in m3. Das Betriebsvolumen ist abhängig von Druck und Temperatur. Die in m3 gemessene Menge Erdgas wird in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet, damit es ohne den Einfluss von Druck und Temperatur abgerechnet werden kann. Dazu wird der Verbrauch in m3 mit der Zustandszahl z (z-Zahl) und dem Brennwert multipliziert. Die z-Zahl ist ein Korrekturfaktor, bei dem der Einfluss von Druck und Temperatur berücksichtigt wird. Der Brennwert zeigt an, wie viel Energie in kWh frei wird, wenn ein m3 Erdgas verbrannt wird.

Die Erdgassteuer ist eine gesetzlich geregelte Verbrauchssteuer, die seit 1999 auf Grund des Gesetzes zur ökologischen Steuerreform erhoben wird. Besteuert wird der Verbrauch bzw. die Entnahme aus dem Netz im deutschen Steuergebiet. Die Erdgassteuer wird vom Energieversorger erhoben und an den Fiskus abgeführt. 

Der Faktor ist ein Umrechnungsfaktor, der bei der Verwendung spezieller Stromzähler - dem sogenannten Wandelzähler - zur Anwendung kommt. Beträgt der Faktor 1, bedeutet das, dass die gemessene Zählerstandsdifferenz dem Verbrauch entspricht. (Wandlerzähler werden dann eingesetzt, wenn die Stromstärke zu groß für das Messgerät ist - meist bei Großverbrauchern mit mehr als 100.000 kWh Jahresverbrauch).

Der Zählerstand Wärme wird in MWh angegeben. Über den Faktor erfolgt die Umrechnung auf die dem Preis zugrundeliegende Einheit kWh (1 MWh = 1.000 kWh)

Der Verbrauchswert in m3 ist der vom Gaszähler volumetrisch gemessene Gasverbrauch für die jeweilige Abrechnungsperiode. 

Der Grundpreis dient der Abdeckung der verbrauchsunabhängigen Kosten und setzt sich im Regelfall aus einem festen Leistungspreis und dem Verrechnungspreis (Zählerpreis) zusammen.

Die Konzessionsabgabe ist eine Gebühr, die von Städten/Kommunen erhoben wird, wenn ein Netzbetreiber die Wege und Straßen nutzt, um Versorgungsleitungen zu legen oder zu betreiben. Die jeweilige Konzessionsabgabe wird seitens des Netzbetreibers weiterberechnet und vom Energieversorger den Letztverbrauchern in Rechnung gestellt.  

Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme. Dadurch wird ein höherer Nutzungsgrad erreicht, wodurch Brennstoff eingespart und Kohlendioxid-Emissionen gemindert werden können. Betreiber von KWK-Anlagen erhalten einen gesetzlich festgelegten Zuschlag. Diese Kosten werden gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) bundesweit einheitlich auf die Verbraucher umgelegt.  

Neben den verbrauchsabhängigen Kosten in kWh wird auch die bezogene Leistung als gemessener oder fester Wert berechnet. Der Leistungspreis deckt die Kosten ab, die durch die Bereitstellung des Stroms entstehen.

Die Marktlokation ist ein Ort, am dem Energie verbraucht oder erzeugt wird. Das Objekt ist dabei immer mit dem öffentlichen Leitungsnetz verbunden. Die eindeutige Identifikation erfolgt durch die Marktlokationsnummer (11-stellig), die nur einmal vergeben wird.

Die Messlokation ist ein Ort, an dem Energie gemessen wird und der alle technischen Einrichtungen beinhaltet, die zur Ermittlung und ggf. Übertragung von Messwerten erforderlich ist. Die Messlokationsnummer ist eine 33.stellige Zifferfolge, die den Ort der Messung eindeutig zuordnet.

Der Messstellenbetrieb umfasst den Ein- und Ausbau sowie Betrieb und Wartung von Zählern. Diese Kosten werden vom Netzbetreiber bzw. Messdienstleister über den Energieversorger in Rechnung gestellt.

Die Messung beinhaltet die Ermittlung des Energieverbrauchs sowie die Erfassung, Verwaltung und Bereitstellung der Zählerdaten. Diese Kosten werden vom Netzbetreiber bzw. Messdienstleister über den Energieversorger in Rechnung gestellt.

Entgelte des Netzbetreibers für den Transport und die Verteilung der Energie sowie den damit verbundenen Dienstleistungen. Die Netzentgelte werden dem jeweiligen Netzbetreiber durch die Bundesnetzagentur genehmigt.

Offshore-Anlagen bezeichnet Windenergieanlagen, die auf dem Wasser installiert werden. Die Haftungsumlage soll Investitionen der Betreiber von Offshore-Windanlagen finanziell absichern, wenn diese zum Beispiel durch Verzögerungen beim Netzanschluss keinen Strom einspeisen können. Die Kosten der Absicherung werden bundesweit einheitlich auf alle Letztverbraucher umgelegt. 

Die nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vorgeschriebene Stromkennzeichnung informiert über die Herkunft des bezogenen Stroms und dessen Umweltauswirkungen.

Die Stromsteuer ist eine gesetzlich geregelte Verbrauchssteuer, die seit 1999 auf Grund des Gesetzes zur ökologischen Steuerreform erhoben wird. Besteuert wird der Verbrauch bzw. die Entnahme aus dem Netz im deutschen Steuergebiet. Die Stromsteuer wird vom Energieversorger erhoben und an den Fiskus abgeführt.

Als abschaltbare Lasten gelten eine oder mehrere größere Anlagen zum Verbrauch elektrischer Energie, wobei an der Verbrauchseinrichtung die Verbrauchsleistung auf Anforderung der Betreiber von Übertragungsnetzen um eine bestimmte Leistung reduziert werden kann (Abschaltleistung). Dadurch sollen Stromnetze stabilisiert werden. Für die Bereitstellung von Abschaltleistungen erhalten Anlagenbetreiber eine Vergütung nach der Verordnung über abschaltbare Lasten, die unabhängig vom Jahresverbrauch bundesweit einheitlich auf alle Letztverbraucher umgelegt wird.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Letztverbraucher ein individuelles Netzentgelt beantragen. Dadurch entgehen den Betreibern von Übertragungsnetzen Erlöse. Diese fehlenden Erlöse werden wiederum als Aufschlag auf die Netzentgelte anteilig auf alle Letztverbraucher bundesweit einheitlich umgelegt.

Der Verbrauch für die jeweilige Abrechnungsperiode wird in Kilowattstunden (kWh) bzw. Kubikmeter (m3) ausgewiesen.

Der Verbrauchspreis oder Arbeitspreis bezeichnet den Preis für eine verbrauchte Kilowattstunde Energie (kWh) bzw. Kubikmeter (m3) Wasser.

Ort, an dem Strom, Gas und Wasser entnommen werden.

Der Verrechnungspreis wird für die Bereitstellung des Zählers und für die Abrechnung des Strom-, Gas- und Wasserverbrauchs berechnet. 

Unter dem Vertragskonto sind die Stammdaten des Kunden, die Angaben zur Verbrauchsstelle sowie die Zahlungsvorgänge bezogen auf diese Verbrauchsstelle erfasst.

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