Strompreiskomponenten

So setzt sich der Strompreis zusammen

Hier finden Sie eine Übersicht der Themen auf dieser Seite.


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  1. Übersicht: Strompreisbestandteile
  2. Für Haushalte: Prozentuale Aufschlüsselung der Kostenbestandteile
  3. Für Gewerbebetriebe: Prozentuale Aufschlüsselung der Kostenbestandteile
  4. Erklärung von Begriffen rund um die Strompreiszusammensetzung
  5. Bedeutung der verschiedenen Steuern und staatlichen Abgaben
  6. FAQ zu den Strompreisen






Die Stromkosten setzen sich grundsätzlich aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis ist ein fester Betrag, den wir für die Bereitstellung des Stroms erheben. Der Arbeitspreis (in Cent pro kWh) hingegen deckt die variablen Kosten, die durch Ihren individuellen Stromverbrauch entstehen.

Doch was genau steckt im Strompreis?


Die Strompreise setzen sich aus drei Hauptbestandteilen zusammen: den Energiekosten für Beschaffung und Service, den gesetzlich regulierten Transportkosten sowie diversen Steuern, Abgaben und Umlagen. Während nur die Energiekosten von den Stromanbietern direkt beeinflusst werden können, sind die anderen Bestandteile festgelegt und werden an die Verbraucher weitergegeben.
















































Die drei wesentlichen Bestandteile des Strompreises:

1. Energiekosten: Strombeschaffung, Service und Vertrieb


Der Beschaffungspreis des Stroms ist abhängig vom Markt. Wir kaufen den Strom möglichst günstig für Sie an der Börse ein. In dieser Komponente ist der Preis für Ihren persönlichen Service, die Online-Angebote und den Verkauf enthalten. Nur diesen Anteil können wir beeinflussen und er ist entscheidend für den Service rund um Ihre Stromlieferung.

2. Transportkosten: Netzentgelte und Zähler 

Diese Kosten sind gesetzlich reguliert. Mit den Netzentgelten werden die Stromnetze betrieben und ausgebaut. Diese Entgelte werden von den Netzbetreibern erhoben und über den Strompreis an die Stromkunden weitergegeben. Auch die Gebühren für den Zähler (Betrieb, Wartung, Messung) sind hier enthalten.

3. Steuern, Abgaben und Umlagen

  • Stromsteuer
  • Umsatzsteuer
  • Konzessionsabgabe
  • Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)

  • Aufschlag für besondere Netznutzung nach Tz. 7 der BNetzA-Festlegung BK8-24-001-A
  • Offshore-Netzumlage nach § 17 EnWG i.V.m. § 12 EnFG






Preiszusammensetzung: Prozentuale Aufschlüsselung der Kostenbestandteile


Beispiel: durchschnittlicher Osnabrücker Haushalt im Grundversorgungstarif Strom klassik für Neukunden in der Grundversorgung mit einem jährlichen Stromverbrauch von 3.500 kWh, Stand: 01.01.2025


Preisbestandteil
Anteil

Umsatzsteuer (19 %)

15,97 %
Konzessionsabgabe (1,99 ct/ kWh) *4,69 %
Stromsteuer (2,050 ct/ kWh)
4,83 %
KWKG-Umlage nach § 12 EnFG (0,277 ct/ kWh)

Aufschlag für besondere Netznutzung nach Tz. 7 der BNetzA-Festlegung BK8-24-001-A (1,558 ct/ kWh)
Offshore-Netzumlage nach § 17 EnWG i.V.m. § 12 EnFG (0,816 ct/ kWh)



6,24 %
Energie- und Transportkosten
68,28 %
Für die Gemeinde Lotte gilt eine Konzessionsabgabe in Höhe von 1,32 ct/kWh.


Beispiel: durchschnittlicher Osnabrücker Gewerbebetrieb im Grundversorgungstarif ProfiStrom klassik für Neukunden in der Grundversorgung mit einem jährlichen Stromverbrauch von 10.000 kWh, Stand: 01.01.2025

Preisbestandteil
Anteil

Umsatzsteuer (19 %)15,97 %
Konzessionsabgabe (1,99 ct/ kWh) *

4,87 %
Stromsteuer (2,050 ct/ kWh)

5,02 %
KWKG-Umlage nach § 12 EnFG (0,277 ct/ kWh)

Aufschlag für besondere Netznutzung nach Tz. 7 der BNetzA-Festlegung BK8-24-001-A (1,558 ct/ kWh)
Offshore-Netzumlage nach § 17 EnWG i.V.m. § 12 EnFG (0,816 ct/ kWh)


6,49 %
Energie- und Transportkosten
67,65 %
Für die Gemeinde Lotte gilt eine Konzessionsabgabe von 1,32 ct/kWh


Erklärung von Begriffen rund um die Preiszusammensetzung für Strom

Der Verbrauchspreis wird in Cent pro Kilowattstunde (kWh) angegeben und bezieht sich auf die Menge an Strom, die tatsächlich verbraucht wird. Er setzt sich unter anderem aus den Energie- und Netzkosten zusammen, beinhaltet aber auch die gesetzlich festgelegten Steuern und Abgaben.


Die Beschaffungskosten umfassen die Ausgaben für den Einkauf und die Erzeugung des Stroms. Hierzu zählen der Einkauf von Strom an den Strombörsen sowie die Kosten für Erzeugungsanlagen. Diese Kosten können je nach Anbieter und Marktentwicklung variieren.


Der Grundpreis fällt unabhängig vom Stromverbrauch an und dient der Abdeckung der verbrauchsunabhängigen Kosten, wie zum Beispiel die Bereitstellung des Stromanschlusses und administrative Leistungen. 


Netzentgelte sind Kosten, die für den Transport des Stroms über die Stromnetze anfallen. Diese werden von den Netzbetreibern erhoben und decken die Kosten für den Bau, die Wartung und den Betrieb der Stromnetze. Sie machen einen bedeutenden Anteil am Strompreis aus und sind staatlich reguliert. 


Diese staatlich festgelegten Beträge setzen sich zusammen aus verschiedenen Steuern (z.B. Stromsteuer, Umsatzsteuer), Abgaben und Umlagen wie der KWK-Umlage zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung. Sie bilden einen festen Anteil des Strompreises und sind für alle Anbieter gleich.


Vertriebskosten fallen für den Betrieb und die Verwaltung des Stromanbieters an, insbesondere für Kundenservice, Marketing, Verwaltung und Abrechnung. Diese Kosten sind Teil des Preises, den Kunden für die Organisation und Bereitstellung des Stroms zahlen. 



Steuern, Abgaben und Umlagen kurz und kompakt

Offshore-Anlagen sind Windenergieanlagen, die auf dem Wasser installiert werden. Die Netzumlage beinhaltet zum einen die Kosten für die Errichtung und den Betrieb der Offshore-Netzanschlüsse. Dieser Kostenblock wurde bislang über die allgemeinen Netzentgelte an die Stromkunden weitergereicht. Zum anderen soll sie Investitionen der Betreiber von Offshore-Windanlagen finanziell absichern, wenn diese zum Beispiel durch Verzögerungen beim Netzanschluss keinen Strom einspeisen können. Die Kosten der Absicherung werden bundesweit einheitlich auf alle Stromkunden umgelegt.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Letztverbraucher ein individuelles Netzentgelt beantragen. Zudem können Verteilnetzbetreiber, die im hohen Maße von der Netzintegration der Erneuerbare-Energien-Anlagen betroffen sind, einen finanziellen Ausgleich von den Übertragungsnetzbetreiber verlangen. Die den Betreibern von Übertragungsnetzen dadurch entgangenen Erlöse werden bundesweit einheitlich als Aufschlag auf die Netzentgelte anteilig auf alle Letztverbraucher umgelegt.

Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme. Dadurch wird ein höherer Nutzungsgrad erreicht, wodurch Brennstoff eingespart und Kohlendioxid-Emissionen vermindert werden können. Betreiber von KWK-Anlagen erhalten einen gesetzlich festgelegten Zuschlag. Die Kosten werden gemäß Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) bundesweit einheitlich auf die Verbraucher umgelegt.

Die Konzessionsabgabe ist eine Gebühr, die von Städten/Kommunen erhoben wird, wenn ein Netzbetreiber die Wege und Straßen nutzt, um Versorgungsleistungen zu legen oder zu betreiben. Die jeweilige Konzessionsabgabe wird seitens des Netzbetreibers weiterberechnet und vom Energieversorger dem Kunden in Rechnung gestellt.

Die Stromsteuer ist eine gesetzlich geregelte Verbrauchssteuer, die seit 1999 auf Grund des Gesetzes zur ökologischen Steuerreform erhoben wird. Besteuert wird der Verbrauch bzw. die Entnahme aus dem Netz im deutschen Steuergebiet. Die Stromsteuer wird von Energieversorger erhoben und an den Fiskus abgeführt.

FAQ Strompreise

Die Preise unterscheiden sich, weil die Stromanbieter unterschiedliche Beschaffungskosten, Betriebs- und Vertriebskosten haben. Auch die Wahl von Ökostromtarifen oder Tarifen mit Preisgarantien kann zu Preisunterschieden führen.


Preisänderungen können durch höhere Beschaffungskosten, steigende Netzentgelte oder neue bzw. angepasste staatliche Abgaben verursacht werden. Manche Preisbestandteile können Sie mit einer Preisgarantie absichern, sodass Sie keine Sorge vor steigenden Preisen haben müssen. Bei uns sind das unsere Strom fix basis-Tarife mit wahlweise 12 oder 24 Monaten eingeschränkter Preisgarantie. Damit sichern Sie die Energie- und Transportkosten ab. Entdecken Sie jetzt unsere Tarife im Online-Tarifrechner.


Ja, viele Anbieter bieten Tarife mit einer Preisgarantie an, die einige Preisbestandteile für eine bestimmte Laufzeit fixiert. Bei den Stadtwerken Osnabrück sind dies die Strom fix basis-Tarife mit eingeschränkter Preisgarantie. Das bedeutet, dass Sie damit die Energie- und Transportkosten absichern und vor Preissteigerungen geschützt sind. Entdecken Sie jetzt unsere Tarife im Online-Tarifrechner.


Haben Sie Fragen zur Strompreiszusammensetzung?


Wir sind gerne für Sie da: 

Logo der Stadtwerke Osnabrück
Servicezentrum Alte Poststraße
Alte Poststraße 9
49074 Osnabrück
Öffnungszeiten: Mo. bis Do. von 9:00 bis 16:00 Uhr | Fr. von 9:00 bis 14:00 Uhr | Telefonisch erreichbar von 8:30-17:00 Uhr.
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