Kind vor Tannenbaum

Tarifrechner

Ökostrom & Erdgas für die Region

Energie, die überrascht



Was gibt es Schöneres als die Gewissheit, jemanden an seiner Seite zu haben, der einfach da ist, wenn Sie ihn brauchen? Jemanden, auf den Sie zu 100 % zählen können. Jemanden, der auch an die Zukunft denkt. 

Wir haben schon lange damit begonnen, unsere Rolle als zentraler Versorger der Stadt Osnabrück ein ganzes Stück weiterzudenken. Wir liefern den Menschen in und um Osnabrück nicht nur die Energie, sondern eine ganzheitliche Lebensqualität mit dazu.



Unsere Energie kann mehr:

Deshalb genießen unsere Energiekunden mit der Vorteilswelt z.B. dauerhaft 20% Rabatt auf alle Tarife in der Loma-Sauna



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  • 100% Ökostrom
  • Eingeschränkte Preisgarantie1,2 bis zum 31.12.2025 oder 31.12.2026 (beinhaltet Energie- und Netzkosten)


  • Aktive Information über auslaufende Verträge, Preisgarantien und attraktive Folgeangebote 
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Unser Ziel: Eine lebenswerte Region Osnabrück. Für alle.

Junge mit einem Windrad vor einem Sonnenuntergang

Für alle

Eine grüne Region Osnabrück
Vater schaut mit Kind ein Buch an

Für alle

Eine faire Region Osnabrück
Gruppe von Menschen, gemeinsam etwas bewegen wollen

Für alle

Eine starke Region Osnabrück

Kundenvorteile mit der Vorteilswelt

Badehose enger schnallen? Nicht mit uns!

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Unser Geburtstagsgeschenk für Sie

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Für Geburtstagskinder: 10 € Gutschein für die Osnabrücker Bäder geschenkt
Bleiben Sie schon entspannt!

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Tarifrechner



1) Preisstand 1. Januar 2025: Ausgenommen von der Preisgarantie sind die von der Stadtwerke Osnabrück AG nicht beeinflussbaren Preisbestandteile, wie Steuern, Abgaben oder sonstige staatlich veranlasste Belastungen oder Entlastungen, welche die Beschaffung, Gewinnung, Speicherung, Netznutzung, Lieferung oder den Verbrauch von Strom betreffen – auch soweit sie künftig neu veranlasst werden. Derzeit sind dies Stromsteuer (2,050 ct/kWh), Umsatzsteuer (19 %), KWKG-Umlage nach § 12 EnFG (0,277 ct/kWh), §19 StromNEV-Umlage (1,558 ct/kWh), Offshore-Netzumlage nach § 17 EnWG i. V. m. § 12 EnFG (0,816 ct/kWh), Wasserstoffumlage nach § 118 Abs. 6 Satz 9 bis 11 EnWG, die derzeit in die § 19 StromNEV-Umlage eingerechnet wird, und der Aufschlag für besondere einspeiseseitige Netznutzung nach der Festlegung der BNetzA (Az. BK8-24-001-A), der ab dem 01.01.2025 erhoben und gemeinsam mit der § 19 StromNEV-Umlage als Aufschlag für besondere Netznutzung abgerechnet wird. Änderungen dieser Preisbestandteile sind keine einseitigen Preisänderungen im Sinne von Ziff. 6.6 der AGB, sondern bewirken ohne weitere Nachricht automatische Preisanpassungen, auf die beide Vertragsparteien nach Vertragsschluss keinen Einfluss haben. Ziffer 6.3 Satz 7 und Ziffer 6.5 der AGB gelten entsprechend.

2) Preisstand 1. Januar 2025: Ausgenommen von der Preisgarantie sind die von der Stadtwerke Osnabrück AG nicht beeinflussbaren Preisbestandteile wie Steuern, Abgaben oder sonstige staatlich veranlasste Belastungen oder Entlastungen, welche die Beschaffung, Gewinnung, Speicherung, Netznutzung (Übertragung und Verteilung), Messung (inkl. Messstellenbetrieb), Lieferung oder den Verbrauch von Gas betreffen – auch soweit sie künftig neu veranlasst werden. Derzeit sind dies Energiesteuer (0,550 ct/kWh), Umsatzsteuer (19 %), Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG (0,299 ct/kWh), Bilanzierungsumlage nach § 29 GasNZV (0,000 ct/kWh) und der CO2-Preis nach dem BEHG (0,998 ct/kWh). Änderungen dieser Bestandteile sind keine einseitigen Preisänderungen im Sinne von Ziff. 6.6 der AGB, sondern bewirken ohne weitere Nachricht automatische Preisanpassungen, auf die beide Vertragsparteien nach Vertragsschluss keinen Einfluss haben. Ziffer 6.3 Satz 7 und Ziffer 6.5 der AGB gelten entsprechend.



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