FAQs
Häufige Fragen zur Ablesung Ihres Zählerstands
Wir haben hier die Antworten zu häufig gestellten Fragen rund um das Ablesen Ihres Strom- und Gaszählers, Zählerstände, Zählernummer und Co. für Sie zusammengestellt.
FAQs zur Ablesung Ihres Strom- und Gaszählers
Ihre Zählerstände werden einmal im Jahr abgelesen. Im Monat Ihrer letzten Abschlagsfälligkeit wird die Ablesung vom örtlichen Netzbetreiber vorgenommen.
Sollten Sie selbst die Ablesung Ihres Strom- und Gaszählers vornehmen, reichen jeweils die Zahlen vor dem Komma aus. Die Nachkommastellen werden nicht benötigt. Bei Ihrem Stromzähler lesen Sie so die Kilowattstunden (kWh), bei Ihrem Gaszähler die Kubikmeter (m3) ab. Die Kubikmeter rechnet Ihr Energieversorger vor Erstellung der Rechnung ebenfalls in kWh um. Warum die Umrechnung erst dann erfolgt, lesen Sie hier.
Ihren digitalen Stromzähler mit Display können Sie genauso ablesen wie ein analoges Modell – es werden nur die Zahlen vor dem Komma benötigt. Anders erfolgt die Ablesung nur, wenn Sie einen Doppeltarif haben, bei dem Sie für am Tag und in der Nacht verbrauchten Strom unterschiedliche Preise zahlen. Das ist heutzutage aber sehr selten. In diesem Fall können Sie per Knopfdruck zwischen drei Anzeigen wechseln. In der ersten Reihe sehen Sie Ihren Gesamtstromverbrauch. In der zweiten Reihe finden Sie Ihren HT (Hochtarif)-Verbrauch, also den Strom, den Sie am Tag verbraucht haben. In der dritten Reihe folgt dann der NT (Niedrigtarif)-Verbrauch, also der Strom, den Sie nachts benötigt haben.
Ihre Gas- bzw. Stromzählernummer finden Sie direkt auf dem Zähler. Sollten Sie sich unsicher sein, welche Zahl die richtige ist, steht Ihre Zählernummer auch immer auf Ihrer Strom- bzw. Gasrechnung in der Anlage 1. Wo genau, erklären wir hier.
Ihr Stromzähler befindet sich normalerweise in Ihrer Wohnung, im Hausflur, Treppenhaus oder Keller – oft in der Nähe des Hauptsicherungskastens. Ihren Gaszähler finden Sie oftmals im Keller. Er ist in der Regel mit ein bis zwei Rohren verbunden. Sollten Sie Ihre Zähler nicht finden oder sich in einem Mehrfamilienhaus nicht sicher sein, welche Ihre Zähler sind, kann Ihnen Ihr:e Vermieter:in und/oder Ihr Netzbetreiber weiterhelfen.
Sie brauchen uns Ihre Strom- und Gaszählerstände nicht noch einmal gesondert mitteilen, damit wir Ihre Rechnung erzeugen können. Ihr Netzbetreiber überträgt die Werte nach der Ablesung an uns. Sollten Sie aber z.B. unterjährig Ihren Abschlag anpassen oder den Überblick über Ihre Verbräuche behalten wollen, können Sie uns Ihre Zählerstände gerne über unser Kundenportal unter „Meine Zählerstände“ durchgeben.