Strom und Gas fließen immer

Grund- und Ersatzversorgung: Fragen und Antworten

Durch die Grund- und Ersatzversorgung wird in Deutschland die Energieversorgung aller Haushalte gewährleistet. Das bedeutet: Strom und Gas fließen immer, auch wenn Sie sich nicht aktiv für einen bestimmten Energieversorger entscheiden oder Ihr bisheriger Energieversorger Sie nicht mehr beliefern kann. Im Folgenden beantworten wir die meistgestellten Fragen zur Grund- und Ersatzversorgung für Strom und Erdgas:

  • Was ist die Grundversorgung? Zur Antwort 
  • Was ist die Ersatzversorgung? Zur Antwort 
  • Wer ist mein Grundversorger und wer mein Ersatzversorger? Zur Antwort 
  • Was kostet die Grundversorgung für Strom und Gas? Zur Antwort 

  • Was kostet die Ersatzversorgung für Strom und Gas? Zur Antwort
  • In welchem Turnus findet die Abrechnung statt? Zur Antwort
  • Wie lange ist die Kündigungsfrist in der Grundversorgung? Zur Antwort 
  • Ist es möglich, aus der Grund- und Ersatzversorgung zu wechseln? Zur Antwort 





Was ist die Grundversorgung?

Die Grundversorgung stellt sicher, dass bundesweit jeder Haushalt mit Strom und Gas beliefert wird. Wer keinen Strom- oder Gaslieferungsvertrag abgeschlossen hat, wird somit automatisch im Grundversorgungstarif des Grundversorgers mit Strom und/oder Erdgas beliefert. Grundlage für dieses Vorgehen ist eine gesetzliche Regelung (§ 36 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz), nach der jeder Privathaushalt in Deutschland einen Anspruch auf eine Versorgung mit Strom oder Erdgas durch den örtlichen Grundversorger hat.

Sobald Sie also z.B. in Ihrem neuen Zuhause den Lichtschalter betätigen und im Vorfeld keinen Energieliefervertrag abgeschlossen haben oder einen bestehenden Vertrag mit einem Energielieferant kündigen, ohne sich einen neuen Versorger zu suchen, sind Sie automatisch Kunde in der Grundversorgung. 

Was ist die Ersatzversorgung?

Die Ersatzversorgung stellt sicher, dass es zu keinen Unterbrechungen in der Versorgung mit Strom und Erdgas kommt. Wenn also Ihr bisheriger Energielieferant z.B. das Recht auf Netznutzung verliert, Insolvenz anmeldet oder sich die Umstellung eines Vertrags beim Lieferantenwechsel verzögert und der Netzbetreiber Ihre Stromverbräuche keinem Energielieferanten zuordnen kann, springt der Ersatzversorger für maximal drei Monate ein. Sollten Sie in diesen drei Monaten keinen neuen Liefervertrag mit dem örtlichen Versorger oder mit einem anderen Lieferanten abgeschlossen haben, so kommen Sie automatisch in die Grundversorgung. 

Wer ist mein Grundversorger und wer mein Ersatzversorger?

Grundsätzlich übernimmt der Energieversorger die Grundversorgung, der die meisten Kunden vor Ort mit Strom und/oder Erdgas im öffentlichen Energienetz beliefert.

In der Stadt Osnabrück und der Gemeinde Lotte übernehmen wir, die Stadtwerke Osnabrück, Ihre Grund- und Ersatzversorgung für Strom und Erdgas. Sollten Sie z.B. aufgrund eines Umzugs in die Grundversorgung oder wegen Insolvenz Ihres Energieanbieters bei uns in die Ersatzversorgung kommen, erhalten Sie von uns in der Regel 14 Tage nach Belieferungsbeginn ein Begrüßungsanschreiben mit allen Informationen rund um die Belieferung.

Die Grund- und Ersatzversorger für Orte außerhalb von Osnabrück und Lotte für Strom können Sie bei Ihrem jeweiligen Netzbetreiber herausfinden.  

Was kostet die Grundversorgung für Strom und Gas?

Die aktuellen Preise und Konditionen für Privatkunden finden Sie im Tarifberater auf folgenden Seiten:  

  • Strom-Grundversorgung für Privatkunden mit dem Strom klassik
  • Gas-Grundversorgung für Privatkunden mit dem Gas klassik 




Die aktuellen Preise und Konditionen für Geschäftskunden finden Sie hier: 






Was kostet die Ersatzversorgung für Strom und Gas?

Die aktuellen Preise und Konditionen für Privatkunden finden Sie auf nachfolgenden Seiten:


Die aktuellen Preise und Konditionen für Geschäftskunden ohne registrierende Leistungsmessung finden Sie hier:




Sie haben eine registrierende Leistungsmessung? 







In welchem Turnus findet die Abrechnung statt?

Die Rechnungsstellung erfolgt in einem jährlichen Turnus. 

Wie lange ist die Kündigungsfrist in der Grundversorgung?

Die Kündigungsfrist beträgt lediglich 14 Tage. Der Verlängerungszeitraum liegt bei nur einem Tag, was bedeutet, dass der Vertrag ab dem 15. Tag nach der Kündigung aufgelöst wird.  

Haben Sie noch weitere Fragen? Wir sind gerne für Sie da.

Logo der Stadtwerke Osnabrück
Servicezentrum Alte Poststraße
Alte Poststraße 9
49074 Osnabrück
Öffnungszeiten: Mo. bis Do. von 9:00 bis 16:00 Uhr | Fr. von 9:00 bis 14:00 Uhr | Telefonisch erreichbar von 8:30-17:00 Uhr.

Das könnte Sie auch interessieren:

Für Privatkunden

So setzt sich Ihr Gaspreis zusammen

Für Privatkunden

So setzt sich Ihr Strompreis zusammen

Stromkennzeichnung

Daraus besteht Ihr Strom

Siegel Herausragender Regionalversorger Strom und Erdgas Siegel Familienfreundlicher Arbeitgeber Siegel Schlichtungsstelle Niedersachsen und Bremen Siegel IHK Top-Ausbilder Siegel TÜV zertifiziert