Strom und Gas fließen immer
Grund- und Ersatzversorgung für Strom und Gas einfach erklärt
Wer vorübergehend keinen Strom- oder Gasvertrag hat, wird automatisch vom zuständigen Grundversorger mit der entsprechenden Energie versorgt. Aber was genau ist die Grund- und Ersatzversorgung, und wann greift was?
Das versteht man unter Grundversorgung
Die Grundversorgung stellt sicher, dass jeder Haushalt in Deutschland zuverlässig mit Strom und Gas versorgt werden kann. Wenn Sie keinen Energieliefervertrag abgeschlossen haben oder in eine neue Wohnung einziehen, ohne einen Anbieter zu wählen, werden Sie automatisch vom örtlichen Grundversorger beliefert. In Osnabrück und Lotte übernehmen die Stadtwerke Osnabrück diese Aufgabe für Strom und Erdgas.
Grundlage für dieses Vorgehen ist eine gesetzliche Regelung (§ 36 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz), nach der jeder Privathaushalt in Deutschland einen Anspruch auf eine Versorgung mit Strom oder Erdgas durch den örtlichen Grundversorger hat.
Sobald Sie also z.B. in Ihrem neuen Zuhause den Lichtschalter betätigen und im Vorfeld keinen Energieliefervertrag abgeschlossen haben oder einen bestehenden Vertrag mit einem Energielieferant kündigen, ohne sich einen neuen Versorger zu suchen, sind Sie automatisch Kunde in der Grundversorgung.
Das versteht man unter Ersatzversorgung
Die Ersatzversorgung stellt sicher, dass es zu keinen Unterbrechungen in der Versorgung mit Strom und Erdgas kommt und greift, wenn Ihr bisheriger Energieversorger Sie plötzlich nicht mehr beliefern kann, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz oder eines Lieferstopps. In diesem Fall übernimmt der örtliche Ersatzversorger automatisch Ihre Versorgung mit Strom oder Gas. Die Ersatzversorgung ist zeitlich auf maximal drei Monate begrenzt und sorgt dafür, dass Ihre Energieversorgung ohne Unterbrechung weiterläuft.
Sollten Sie in diesen drei Monaten keinen neuen Liefervertrag mit dem örtlichen Versorger oder mit einem anderen Lieferanten abgeschlossen haben, so kommen Sie automatisch in die Grundversorgung.
Grundversorgung und Ersatzversorgung: Der Unterschied
Obwohl beide Versorgungsformen der sicheren Energieversorgung dienen, unterscheiden sie sich deutlich:
Grundversorgung
- Regulärer Versorgungstarif des örtlichen Grundversorgers
- Für Haushalte ohne aktiven Energieliefervertrag
- Keine Mindestvertragslaufzeit
- Flexible Kündigungsmöglichkeiten
- Dauerhafte Versorgung möglich
Ersatzversorgung
- Automatische Übergangslösung in besonderen Situationen
- Greift beispielsweise bei Insolvenz eines Energieanbieters
- Maximal drei Monate Laufzeit
- Dient ausschließlich dazu, Versorgungsausfälle zu verhindern
- Anschließend Wechsel in die Grundversorgung, sofern kein neuer Energieliefervertrag abgeschlossen wird
Wann komme ich in die Grundversorgung?
Sie werden automatisch in der Grundversorgung beliefert, wenn:
- Sie neu in eine Wohnung oder ein Haus einziehen und keinen Energievertrag abgeschlossen haben.
- Ihr bestehender Liefervertrag endet und Sie keinen neuen Anbieter auswählen.
- Sie nach einer Ersatzversorgung keinen anderen Energieliefervertrag abschließen.
Die Grundversorgung bietet Ihnen jederzeit eine sichere und unkomplizierte Energiebelieferung.
Wann greift die Ersatzversorgung?
Eine Ersatzversorgung kann beispielsweise entstehen, wenn:
- Ihr bisheriger Energieanbieter Insolvenz anmeldet.
- Ihr Lieferant die Belieferung einstellt.
- Bei einem Anbieterwechsel unerwartete Verzögerungen auftreten.
- Der Netzbetreiber Ihren Verbrauch keinem Energielieferanten zuordnen kann.
In diesen Fällen werden Sie automatisch weiter mit Strom oder Gas versorgt. Es ist keine Anmeldung erforderlich.
Wer ist mein Grund- und Ersatzversorger?
Der Grundversorger ist in der Regel der Energieversorger, der die meisten Haushalte in einem Netzgebiet mit Strom und / oder Erdgas beliefert. In der Stadt Osnabrück und in der Gemeinde Lotte übernehmen die Stadtwerke Osnabrück Ihre Grund- und Ersatzversorgung für Strom und Erdgas. Sollten Sie z.B. aufgrund eines Umzugs in die Grundversorgung oder wegen Insolvenz Ihres Energieanbieters bei uns in die Ersatzversorgung kommen, erhalten Sie von uns in der Regel 14 Tage nach Belieferungsbeginn ein Begrüßungsanschreiben mit allen Informationen rund um die Belieferung.
Die Grund- und Ersatzversorger für Orte außerhalb von Osnabrück und Lotte für Strom können Sie bei Ihrem jeweiligen Netzbetreiber herausfinden.
FAQ: Häufige Fragen zur Grund- und Ersatzversorgung
Die Preise der Grundversorgung setzen sich aus einem monatlichen, festen Grundpreis und einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis zusammen. Die jeweils aktuellen Preise für Strom und Erdgas finden Sie in den Preisblättern der Stadtwerke Osnabrück.
Die aktuellen Preise und Konditionen für Privatkunden finden Sie im Tarifberater auf folgenden Seiten:
- Strom-Grundversorgung für Privatkunden mit dem Strom klassik
- Gas-Grundversorgung für Privatkunden mit dem Gas klassik
Die aktuellen Preise und Konditionen für Geschäftskunden finden Sie hier:
- ProfiStrom-Grundversorgung für Kunden mit bis zu 10.000 kWh Jahresverbrauch
- ProfiGas-Grundversorgung für Kunden mit bis zu 10.000 kWh Jahresverbrauch
Die Preise der Grundversorgung setzen sich aus einem monatlichen Grundpreis und einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis zusammen. Die Preise können von den Tarifen der Grundversorgung abweichen. Die jeweils aktuellen Preise für Strom und Erdgas finden Sie in den Preisblättern der Stadtwerke Osnabrück.
Die aktuellen Preise und Konditionen für Privatkunden finden Sie auf nachfolgenden Seiten:
- Strom-Ersatzversorgung für Privatkunden
- Gas-Grundversorgung für Privatkunden
Die aktuellen Preise und Konditionen für Geschäftskunden ohne registrierende Leistungsmessung finden Sie hier:
- ProfiStrom-Ersatzversorgung für Kunden mit mehr als 10.000 kWh Jahresverbrauch
- ProfiGas-Ersatzversorgung für Kunden mit mehr als 10.000 kWh Jahresverbrauch
Sie haben eine registrierende Leistungsmessung?
- Preise und Konditionen für die Strom-Ersatzversorgung
- Preise und Konditionen für die Gas-Ersatzversorgung
Die Ersatzversorgung ist gesetzlich auf maximal drei Monate begrenzt; die wird im Energiewirtschaftsgesetz (§38 EnWG) klar festgelegt und gilt sowohl für Strom als auch für Gas. Innerhalb dieses Zeitraums können Sie jederzeit einen neuen Energievertrag bei den Stadtwerken Osnabrück oder einem anderen Anbieter abschließen. Erfolgt kein Wechsel, werden Sie nach Ablauf der drei Monate automatisch der Grundversorgung zugeordnet.
Die Grundversorgung bietet Ihnen ein hohes Maß an Flexibilität. Sie können Ihren Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen kündigen und jederzeit zu einem anderen Tarif oder Energieanbieter wechseln. So bleiben Sie bei Ihrer Tarifwahl flexibel.
Die Rechnungsstellung erfolgt in einem jährlichen Turnus.
Haben Sie noch weitere Fragen? Wir sind gerne für Sie da.
49074 Osnabrück
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