Sicher versorgt
Gas-Ersatzversorgung für Privatkunden
So funktioniert die Strom-Ersatzversorgung
Die Gas-Ersatzversorgung für Privatkunden in Osnabrück und Lotte stellt sicher, dass es zu keinen Unterbrechungen in der Versorgung mit Gas kommt und Ihr Haushalt jederzeit zuverlässig versorgt wird. Kommt es beispielsweise zu einer Insolvenz Ihres bisherigen Energieversorgers, verliert dieser das Recht auf Netznutzung oder verzögert sich die Umstellung eines Vertrags beim Lieferantenwechsel, übernimmt automatisch der örtliche Ersatzversorger die Belieferung. Dadurch bleibt ihre Gasversorgung ohne Unterbrechung bestehen.
In Osnabrück und Lotte übernehmen die Stadtwerke Osnabrück diese gesetzlich vorgesehene Aufgabe. Sie müssen hierfür keinen Antrag stellen und keine technischen Maßnahmen veranlassen: Die Belieferung erfolgt automatisch über Ihren bestehenden Gasanschluss. Die Ersatzversorgung gilt für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten. Sollten Sie in dieser Zeit keinen anderen Gasvertrag abschließen, wechseln Sie anschließend automatisch in die Grundversorgung.
Wie komme ich in die Ersatzversorgung?
Eine Ersatzversorgung kann unter anderem in folgenden Situationen entstehen:
- Ihr bisheriger Gasanbieter meldet Insolvenz an.
- Ihr Energieversorger verliert die Berechtigung zur Belieferung.
- Bei einem Lieferantenwechsel kommt es zu Verzögerungen.
- Sie haben keinen gültigen Liefervertrag mehr.
- Der Netzbetreiber kann Ihren Verbrauch keinem Gaslieferanten zuordnen.
In all diesen Fällen greift die Gas-Ersatzversorgung automatisch. Dadurch ist sichergestellt, dass Ihr Haushalt weiterhin zuverlässig mit Erdgas versorgt wird und keine Unterbrechung der Versorgung entsteht.
Wie lange gilt die Ersatzversorgung?
Die Gas-Ersatzversorgung ist gesetzlich auf maximal drei Monate begrenzt. Innerhalb dieses Zeitraums haben Sie die Möglichkeit, einen neuen Gasvertrag abzuschließen. Entscheiden Sie sich in dieser Zeit nicht für einen anderen Tarif oder Anbieter, erfolgt anschließend automatisch die Zuordnung zur Grundversorgung.
Was sollten Sie nach Beginn der Ersatzversorgung tun?
Auch wenn keine unmittelbare Handlung erforderlich ist, empfiehlt es sich:
- Ihren aktuellen Zählerstand zu notieren.
- Die Informationen Ihres Netzbetreibers oder Ersatzversorgers zu prüfen.
- Sich frühzeitig für einen passenden Gastarif zu entscheiden.
Durch einen rechtzeitigen Tarifwechsel können Sie häufig von langfristig planbaren Konditionen profitieren.
Preisinformationen Gas-Ersatzversorgung (Privatkunden)
Inklusive der gesetzlichen im Lieferzeitraum gültigen Mehrwertsteuer. Stand: 1. Januar 2026 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
Preisentwicklung Gas-Ersatzversorgung
Ergänzende Informationen
Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV
Verordnung über die allgemeinen Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz
Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen
Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Osnabrück AG zur Strom-/GasGVV und zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Sonderverträge Tarifkunden