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Rundum sicher versorgt

Strom-Ersatzversorgung für Privatkunden

So funktioniert die Strom-Ersatzversorgung

Die Strom-Ersatzversorgung für Privatkunden in Osnabrück und Lotte stellt sicher, dass es zu keinen Unterbrechungen in der Versorgung mit Strom kommt und Ihr Haushalt jederzeit zuverlässig versorgt wird. Kommt es beispielsweise zu einer Insolvenz Ihres bisherigen Energieversorgers, verliert dieser das Recht auf Netznutzung oder verzögert sich die Umstellung eines Vertrags beim Lieferantenwechsel, übernimmt automatisch der örtliche Ersatzversorger die Belieferung. Dadurch bleibt ihre Stromversorgung ohne Unterbrechung bestehen. 




In Osnabrück und Lotte übernehmen die Stadtwerke Osnabrück diese gesetzlich vorgesehene Aufgabe. Sie müssen hierfür keinen Antrag stellen und keine technischen Maßnahmen veranlassen: Die Belieferung erfolgt automatisch über Ihren bestehenden Stromanschluss. Die Ersatzversorgung gilt für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten. Sollten Sie in dieser Zeit keinen anderen Stromvertrag abschließen, wechseln Sie anschließend automatisch in die Grundversorgung







Wie komme ich in die Ersatzversorgung? 

Eine Ersatzversorgung kann unter anderem in folgenden Situationen entstehen:

  • Ihr bisheriger Stromanbieter meldet Insolvenz an.
  • Ihr Energieversorger verliert die Berechtigung zur Belieferung.
  • Bei einem Lieferantenwechsel kommt es zu Verzögerungen.
  • Sie haben keinen gültigen Liefervertrag mehr.
  • Der Netzbetreiber kann Ihren Verbrauch keinem Stromlieferanten zuordnen.

In diesen Fällen werden Sie automatisch weiterhin mit Strom versorgt, sodass weder Licht noch Haushaltsgeräte ausfallen.

Wie lange gilt die Ersatzversorgung?

Die Strom-Ersatzversorgung ist gesetzlich auf maximal drei Monate begrenzt. Innerhalb dieses Zeitraums haben Sie die Möglichkeit, einen neuen Stromvertrag abzuschließen. Entscheiden Sie sich in dieser Zeit nicht für einen anderen Tarif oder Anbieter, erfolgt anschließend automatisch die Zuordnung zur Grundversorgung.


Was sollten Sie nach Beginn der Ersatzversorgung tun? 

Auch wenn keine unmittelbare Handlung erforderlich ist, empfiehlt es sich:

  • Ihren aktuellen Zählerstand zu notieren.
  • Die Informationen Ihres Netzbetreibers oder Ersatzversorgers zu prüfen.
  • Sich frühzeitig für einen passenden Stromtarif zu entscheiden.




Durch einen rechtzeitigen Tarifwechsel können Sie häufig von langfristig planbaren Konditionen profitieren.

Preisinformationen für die Strom-Ersatzversorgung (Privatkunden)

Grundpreis13,09 € / Monat (brutto)
Verbrauchspreis34,87 Cent/kWh (brutto)

Alle Preise verstehen sich brutto inkl. 19 % MwSt.  Stand: 1. April 2026 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten.



Preisentwicklung Strom-Ersatzversorgung

Monat
Verbrauchspreis in ct/kWh (brutto)Grundpreis in Euro je Monat (brutto)
März 2026
38,79 Cent/kWh
10,71 €/Monat
April 2026
34,87 Cent/kWh
13,09 €/Monat 
Mai 2026
34,87 Cent/kWh
13,09 €/Monat 
Juni 2026
34,87 Cent/kWh
13,09 €/Monat
Juli 2026
34,87 Cent/kWh
13,09 €/Monat
August 2026
34,87 Cent/kWh
13,09 €/Monat

Ergänzende Informationen

Preisblatt

pdf
136 KB

Musterwiderrufsformular

pdf
124 KB

Informationspflichten

pdf
98 KB

Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV)

pdf
85,6 KB

Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen

pdf
134 KB

Ergänzende Bedingungen

pdf
148 KB

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