Für Osnabrück und die Region
Strom und Erdgas mit Preisgarantie
Was gibt es Schöneres als die Gewissheit, jemanden an seiner Seite zu haben, der einfach da ist, wenn Sie ihn brauchen? Jemanden, auf den Sie in diesen unsicheren Zeiten zu 100% zählen können. Jemanden, der auch an die Zukunft denkt.
Verlassen Sie sich bei der Energieversorgung auf Ihre Stadtwerke Osnabrück und sichern Sie sich jetzt Strom und Erdgas mit Preisgarantie bis zum 31.03.2027 für mehr Flexibilität oder bis zum 31.03.2028 für eine langfristige Absicherung.
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Ihre Vorteile mit unseren fix basis-Tarifen
- 100% Ökostrom
- Eingeschränkte Preisgarantie1,2 wahlweise bis zum 31.03.2027 oder 31.03.2028 (beinhaltet Energie- und Netzkosten)
- Zuverlässiger, umfassender Service
- Transparente Vertragsbedingungen ohne Haken und Ösen
- Aktive Information über auslaufende Verträge, Preisgarantien und attraktive Folgeangebote
- Exklusive Gutscheine und Rabatte bei regionalen Partnern mit der Vorteilswelt, z.B. 20 % Preisnachlass in den Osnabrücker Bädern und in der Loma-Sauna
- Für eine grünere Zukunft: Wir treiben die Energiewende in unserer Heimat voran
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1) Ausgenommen von der Preisgarantie sind die von der Stadtwerke Osnabrück AG nicht beeinflussbaren Preisbestandteile wie Steuern, Abgaben oder sonstige staatlich veranlasste Belastungen oder Entlastungen, welche die Beschaffung, Gewinnung, Speicherung, Netznutzung (Übertragung und Verteilung), Messung (inkl. Messstellenbetrieb), Lieferung oder den Verbrauch von Strom betreffen – auch soweit sie künftig neu veranlasst werden. Derzeit sind dies die Stromsteuer (2,050 ct/kWh), Umsatzsteuer (19 %), KWKG-Umlage nach § 12 EnFG (0,446 ct/kWh), Offshore-Netzumlage nach § 17f EnWG i. V. m. § 12 EnFG (0,941 ct/kWh) und der Aufschlag für besondere Netznutzung nach Tz. 7 der BNetzA-Festlegung BK8-24-001-A (1,559 ct/kWh). Änderungen dieser vorgenannten Preisbestandteile sind keine einseitigen Preisänderungen im Sinne von Ziffer 6.6 der AGB, sondern bewirken ohne weitere Nachricht automatische Preisanpassungen, auf die beide Vertragsparteien nach Vertragsschluss keinen Einfluss haben. Ziffer 6.3 Satz 7 und Ziffer 6.5 der AGB gelten entsprechend. Zudem sind von der Preisgarantie ausgenommen die Kosten für den Messstellenbetrieb inkl. Messung.
2) Ausgenommen von der Preisgarantie sind die von der Stadtwerke Osnabrück AG nicht beeinflussbaren Preisbestandteile wie Steuern, Abgaben oder sonstige staatlich veranlasste Belastungen oder Entlastungen, welche die Beschaffung, Gewinnung, Speicherung, Netznutzung (Übertragung und Verteilung), Messung (inkl. Messstellenbetrieb), Lieferung oder den Verbrauch von Gas betreffen – auch soweit sie künftig neu veranlasst werden. Derzeit sind dies Energiesteuer (0,550 ct/kWh), Umsatzsteuer (19 %), Gasspeicherumlage (0,000 ct/kWh) und Bilanzierungsumlage nach § 29 GasNZV (0,000 ct/kWh). Änderungen dieser vorgenannten Preisbestandteile sind keine einseitigen Preisänderungen im Sinne von Ziffer 6.6 der AGB, sondern bewirken ohne weitere Nachricht automatische Preisanpassungen, auf die beide Vertragsparteien nach Vertragsschluss keinen Einfluss haben. Ziffer 6.3 Satz 7 und Ziffer 6.5 der AGB gelten entsprechend. Zudem sind von der Preisgarantie ausgenommen die Kosten aus dem Kauf von Emissionszertifikaten für das Inverkehrbringen von Brennstoffen.