Häufige Fragen

So setzt sich unser Wärmepreis zusammen

Die Formeln, mit denen wir die Arbeits-, Grund- und Verrechnungspreise für unsere Wärmelieferung berechnen, sind jederzeit transparent und einsehbar. Hier erklären wir ihre Bestandsteile und geben weitere Hintergrundinformationen.

Allgemeine FAQs zu unseren Wärmepreisen

Als Fernwärme wird eine Wärmelieferung zur Versorgung von Gebäuden mit Raumwärme und Wärme für Warmwasser bezeichnet. Der Transport der thermischen Energie erfolgt in einem wärmegedämmten Rohrsystem, dem sogenannten Wärmenetz, das üblicherweise erdverlegt ist. Fernwärme versorgt vor allem Wohngebäude neben Raumwärme auch mit Wärme zur Warmwasserbereitung, indem die Wärme vom Erzeuger oder der Sammelstelle zu den Verbrauchern geleitet wird. Bei der örtlichen Erschließung einzelner Gebäude, Gebäudeteile oder kleiner Wohnsiedlungen mit eigener Wärmeerzeugung spricht man auch von Nahwärme. Rechtlich gesehen wird jede gewerbliche Lieferung von Wärme an Dritte als Wärmelieferung betrachtet. 

Wärmeverträge schließt man mit dem Lieferanten im Gegensatz zu Gasverträgen deutlich langfristiger ab (Vertragslaufzeit z.B. 10 Jahre). Während der Vertragslaufzeit werden die Wärmepreise regelmäßig – meistens jedes Quartal – an die aktuelle Lage am Energie- und Wärmemarkt bzw. der deutschen Wirtschaft angepasst . Die dabei zugrundeliegenden Formeln erklären wir hier. 

Wir veröffentlichen die Wärmepreise für unsere öffentlichen Nahwärme-Netze: Auf der Hegge, Johann-Domann-Straße, Jahnstraße und Yorkring. Unsere übrigen Nahwärme-Netze betreiben wir im Rahmen eines Contractings für den jeweiligen „Eigentümer“ oder ausschließlich für Gewerbekunden. Diese Netze sind nicht öffentlich, sodass die Preise nicht veröffentlicht werden müssen. 

FAQs zu Arbeits-, Grund- und Verrechnungspreis

Was ist ein Arbeitspreis? 


Der Arbeitspreis (AP) ist der Preis, den man für die Wärmeenergie bezahlt, die man tatsächlich verbraucht. Der Arbeitspreis wird in kWh abgerechnet. 

Wie wird der Arbeitspreis bei Wärme berechnet? 


Die Formel (die sogenannte Preisgleitformel), mit der wir als Energieversorger den Arbeitspreis für unsere gelieferte Wärme berechnen, muss die Erzeugungsstruktur der Heizanlagen in den Wärmenetzen widerspiegeln. Das heißt, die eingesetzten Energieträger (z.B. Erdgas oder Holz) müssen in der Preisgleitformel verwendet werden. In unseren öffentlichen Wärmenetzen wird zur Zeit ausschließlich Erdgas bzw. Deponiegas verwendet, sodass unsere Formel so aussieht:



  • AP0 bezeichnet dabei den von uns kalkulierten Arbeitspreis zum Zeitpunkt, an dem ein Wärmenetz in Betrieb gegangen ist.
  • E ist Mittelwert der drei Erdgas-Indizes aus den Vormonaten mit einem Monat Abstand; Beispiel: Für die Preise Q2 (April-Juni) wird der Mittelwert aus den Indizes von Februar-Dezember verwendet
  • E0: Basispreis-Index für Erdgas bei Inbetriebnahme des Wärmenetzes
  • WP ist Mittelwert der drei Wärme-Indizes aus den Vormonaten mit einem Monat Abstand; Beispiel: Für die Preise Q2 (April-Juni) wird der Mittelwert aus den Indizes von Februar-Dezember verwendet
  • WP0: Basispreis-Index für Wärme bei Inbetriebnahme des Wärmenetzes



Entsprechend fließt die deutschlandweite Entwicklung der Preise für Erdgas (E/E0) und Fernwärme (WP/WP0) zu jeweils 50 Prozent ein. Diese Daten entnehmen wir dem Preisindex des statistischen Bundesamtes, in dem man die landesweite, aggregierte Entwicklung der jeweiligen Preise über die Jahre einsehen kann. Zudem wird die CO2-Abgabe durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) eingerechnet.

Bis auf AP0, der unsere tatsächlichen Kosten für den eingesetzten Energieträger zum Inbetriebnahme-Zeitpunkt des Wärmenetzes widerspiegelt, basiert die Preisentwicklung für unsere Wärmelieferungen also auf deutschlandweit gültigen, öffentlich zugänglichen Werten vom statistischen Bundesamt. Sie sind also jederzeit nachvollziehbar. 

Wie wird die CO2-Abgabe durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) berechnet?


Die CO2-Abgabe durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) berechnen wir mit folgender Formel:

  • EP0 bezeichnet den Emissionspreis bei Einführung der BEHG-Abgabe durch die Bundesregierung.
  • CO2Po ist der Preis, der bei Einführung der Abgabe festgesetzt war. (25€/t CO2).
  • CO2P ist der aktuelle Co2-Preis.


Sowohl EP0 als auch die Entwicklung des CO2-Preises geht allerdings nicht voll in die Berechnung ein (Faktor 0,71), da im Wärmepreisindex, der für die Berechnung des Arbeitspreises relevant ist, bereits der CO2-Preis für die eingesetzten Brennstoffe aus dem Wärmepreisindex (Index WP) enthalten ist. Um unsere Wärmekunden nicht doppelt zu belasten, haben wir diesen Anteil herausgerechnet. 

Was ist der Jahresgrundpreis?


Der Jahresgrundpreis sind die jährlichen Kosten für die Bereitstellung von Wärme. Dieser wird unabhängig vom Verbrauch fällig. 


Wie wird der Jahresgrundpreis berechnet?


  • Zu Beginn der Wärmelieferung bzw. bei Inbetriebnahme wird der Grundpreis für das Wärmenetz berechnet (GP0) und bildet danach die Grundlage für die Anpassungen des Grundpreises.
  • Er wird quartalsweise angepasst, indem die Veränderung der Investitionsgüterpreise (I/I0) und die Veränderung der Lohnkosten (L/L0) einkalkuliert werden. Diese Werte entnehmen wir dabei dem Investitionsgüterpreisindex bzw. des Lohnindex (Index der tariflichen Monatsverdienste im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich (ohne Sonderzahlungen) – Energieversorgung – Früheres Bundesgebiet) des statistischen Bundesamtes.
  • Um zu starke Sprünge im Grundpreis zu verhindern, nutzen wir den fixen Anteil 0,6, um diese zu “glätten”.  


Was ist der Jahresverrechnungspreis?


Beim Jahresverrechnungspreis handelt es sich um die jährlichen Kosten für den Messstellenbetrieb, also die Messung und Abrechnung der von uns gelieferten Wärme. Aufgrund von rechtlichen Anforderungen aus der Verordnung über die Verbrauchsdatenerfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme und Fernkälte (FFVAV) ist der Einsatz von fernauslesbaren Zählern bei einer Nahwärme-Versorgung zukünftig Pflicht. Entsprechend erhöht sich der Verrechnungspreis etwa um 4,25 € pro Monat.



Wie wird der Jahresverrechnungspreis berechnet?


Der Verrechnungspreis wird vom Messstellenbetreiber berechnet und an uns weitergegeben. Wir reichen diesen Posten ohne Aufschlag an unsere Kundinnen und Kunden weiter. Der Messdienstleister verwendet seinerseits auch eine Preisgleitklausel. 




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