
50 € Prämie für jede erfolgreiche Empfehlung
Freunde werben & gemeinsam profitieren
Ihre Freunde, Familie oder Bekannten suchen einen zuverlässigen Energieversorger, der mehr bietet als nur Strom und Gas? Prima! Empfehlen Sie die Stadtwerke Osnabrück weiter - das lohnt sich für alle:
- Sie erhalten 50 € Prämie für jede erfolgreiche Empfehlung1
- Ihre Freunde freuen sich bei Vertragsabschluss bis zum 22. April 2025 über 100 € Neukundenbonus2 beim Wechsel zu uns
So einfach geht's:
- Begeistern Sie andere von unseren Leistungen.
- Über unseren Tarifrechner entscheiden sich Ihre Freunde für einen unserer Strom oder Gas fix basis-Tarife und gelangen dann in den Online-Bestellprozess.
- Im Online-Bestellprozess geben Ihre Freunde unter "Prämie" Ihren Namen sowie Ihre Vertragskontonummer (z.B. auf der Rechnung zu finden) als Werbenden ein.
- Etwa einen Monat nach Beginn der Belieferung überweisen wir Ihnen als Werber Ihre Prämie auf Ihr Konto.1
Ihre Vorteile mit unseren Tarifen Strom und Gas fix basis 24 (weitere Produkt- und Tarifdetails im Tarifrechner)
- Nur bis zum 22. April 2025: 100 € Neukundenbonus 1
- 100 % Ökostrom
- Eingeschränkte Preisgarantie 2,3 bis zum 31.03.2027 (beinhaltet Energie- und Netzkosten)
- Exklusive Angebote und Rabatte bei regionalen Partnern mit der Vorteilswelt, z.B. dauerhaft 20 % Preisnachlass in den Osnabrücker Bädern und der Loma-Sauna
- Verträge bequem online verwalten: Im Kundenportal Meine Stadtwerke
Jetzt einfach online über den Tarifrechner wechseln und zurücklehnen - wir kümmern uns um den Rest!
Unser Ziel: Eine lebenswerte Region Osnabrück. Für alle.
1) Die Prämie wird ausschließlich ausgezahlt, wenn ein Vertrag für einen der folgenden fix basis-Tarife abgeschlossen wird und die Belieferung erfolgreich zustande kommt: Strom fix basis 12, Gas fix basis 12, Strom fix basis 24, Gas fix basis 24. Die Auszahlung erfolgt einen Monat nach Belieferungsbeginn des geworbenen Kunden.
2) 100 € Neukundenbonus je Vertragsabschluss in den Tarifen Strom fix basis 24 oder Gas fix basis 24 bis zum 22.04.2025. 40 € Neukundenbonus je Vertragsabschluss in den Tarifen Strom fix basis 12 oder Gas fix basis 12. Bonusgewährung 12 Monate nach Belieferungsbeginn. Der Bonus steht dem Kunden nur zu, wenn die Verbrauchsstelle in den letzten 6 Monaten vor Vertragsschluss nicht unter dem Namen des Kunden von den Stadtwerken Osnabrück versorgt wurde.
3) Ausgenommen von der Preisgarantie sind die von der Stadtwerke Osnabrück AG nicht beeinflussbaren Preisbestandteile, wie Steuern, Abgaben oder sonstige staatlich veranlasste Belastungen oder Entlastungen, welche die Beschaffung, Gewinnung, Speicherung, Netznutzung, Lieferung oder den Verbrauch von Strom betreffen – auch soweit sie künftig neu veranlasst werden. Derzeit sind dies die Stromsteuer (2,050 ct/kWh), Umsatzsteuer (19 %), KWKG-Umlage nach § 12 EnFG (0,277 ct/kWh), Offshore-Netzumlage nach § 17 EnWG i. V. m. § 12 EnFG (0,816 ct/kWh) und der Aufschlag für besondere Netznutzung nach Tz. 7 der BNetzA-Festlegung BK8-24-001-A (1,558 ct/kWh). Änderungen dieser Preisbestandteile sind keine einseitigen Preisänderungen im Sinne von Ziffer 6.6 der AGB, sondern bewirken ohne weitere Nachricht automatische Preisanpassungen, auf die beide Vertragsparteien nach Vertragsschluss keinen Einfluss haben. Ziffer 6.3 Satz 7 und Ziffer 6.5 der AGB gelten entsprechend.
4) Ausgenommen von der Preisgarantie sind die von der Stadtwerke Osnabrück AG nicht beeinflussbaren Preisbestandteile wie Steuern, Abgaben oder sonstige staatlich veranlasste Belastungen oder Entlastungen, welche die Beschaffung, Gewinnung, Speicherung, Netznutzung (Übertragung und Verteilung), Messung (inkl. Messstellenbetrieb), Lieferung oder den Verbrauch von Gas betreffen – auch soweit sie künftig neu veranlasst werden. Derzeit sind dies Energiesteuer (0,550 ct/kWh), Umsatzsteuer (19%), Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG (0,299 ct/kWh), Bilanzierungsumlage nach § 29 GasNZV (0,000 ct/kWh) und der CO2-Preis nach dem BEHG (0,998 ct/kWh). Änderungen dieser Bestandteile sind keine einseitigen Preisänderungen im Sinne von Ziffer 6.6 der AGB, sondern bewirken ohne weitere Nachricht automatische Preisanpassungen, auf die beide Vertragsparteien nach Vertragsschluss keinen Einfluss haben. Ziffer 6.3 Satz 7 und Ziffer 6.5 der AGB gelten entsprechend.