Weil wir für Ihre Energie sorgen:
Energie, die verbindet.
Unsere Energie kann mehr:
Wir sorgen dafür, dass Energie zuverlässig dort ankommt, wo sie gebraucht wird – jeden Tag. Mit Verantwortung, Erfahrung und enger Verbundenheit zur Region sind die Stadtwerke Osnabrück ein Partner, dem Sie vertrauen können. Denn starke Energie verbindet Menschen und macht Alltag möglich.
Verlassen Sie sich bei der Energieversorgung auf Ihre Stadtwerke Osnabrück und sichern Sie sich jetzt Strom und Erdgas außerhalb der Grundversorgung mit eingeschränkter Preisgarantie1,2 bis zum 30.06.2027 oder 30.06.2028 für eine langfristige Absicherung.
Ihre Vorteile mit unseren fix basis-Tarifen (weitere Produkt- und Tarifdetails finden Sie im Tarifrechner)
- Aktive Information über auslaufende Verträge, Preisgarantien und attraktive Folgeangebote
- Eingeschränkte Preisgarantie1,2 bis zum 30.06.2027 oder 30.06.2028 (beinhaltet Energie- und Netzkosten)
- 100 % Ökostrom aus regenerativer Energieerzeugung
- Exklusive Angebote und Rabatte bei regionalen Partnern mit der Vorteilswelt, z.B. dauerhaft 20 % Preisnachlass in den Osnabrücker Bädern und der Loma-Sauna
Jetzt einfach online über den Tarifrechner wechseln und zurücklehnen - wir kümmern uns um alles Weitere.
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Sie haben Fragen oder möchten sich beraten lassen? Sprechen Sie uns gerne an.
1) Ausgenommen von der Preisgarantie sind die von der Stadtwerke Osnabrück AG nicht beeinflussbaren Preisbestandteile wie Steuern, Abgaben oder sonstige staatlich veranlasste Belastungen oder Entlastungen, welche die Beschaffung, Gewinnung, Speicherung, Netznutzung (Übertragung und Verteilung), Messung (inkl. Messstellenbetrieb), Lieferung oder den Verbrauch von Strom betreffen – auch soweit sie künftig neu veranlasst werden. Derzeit sind dies die Stromsteuer (2,050 ct/kWh), Umsatzsteuer (19 %), KWKG-Umlage nach § 12 EnFG (0,446 ct/kWh), Offshore-Netzumlage nach § 17f EnWG i. V. m. § 12 EnFG (0,941 ct/kWh) und der Aufschlag für besondere Netznutzung nach Tz. 7 der BNetzA-Festlegung BK8-24-001-A (1,559 ct/kWh). Änderungen dieser vorgenannten Preisbestandteile sind keine einseitigen Preisänderungen im Sinne von Ziffer 6.6 der AGB, sondern bewirken ohne weitere Nachricht automatische Preisanpassungen, auf die beide Vertragsparteien nach Vertragsschluss keinen Einfluss haben. Ziffer 6.3 Satz 7 und Ziffer 6.5 der AGB gelten entsprechend. Zudem sind von der Preisgarantie ausgenommen die Kosten für den Messstellenbetrieb inkl. Messung.
2) Ausgenommen von der Preisgarantie sind die von der Stadtwerke Osnabrück AG nicht beeinflussbaren Preisbestandteile wie Steuern, Abgaben oder sonstige staatlich veranlasste Belastungen oder Entlastungen, welche die Beschaffung, Gewinnung, Speicherung, Netznutzung (Übertragung und Verteilung), Messung (inkl. Messstellenbetrieb), Lieferung oder den Verbrauch von Gas betreffen – auch soweit sie künftig neu veranlasst werden. Derzeit sind dies Energiesteuer (0,550 ct/kWh), Umsatzsteuer (19 %), Gasspeicherumlage (0,000 ct/kWh) und Bilanzierungsumlage nach § 29 GasNZV (0,000 ct/kWh). Änderungen dieser vorgenannten Preisbestandteile sind keine einseitigen Preisänderungen im Sinne von Ziffer 6.6 der AGB, sondern bewirken ohne weitere Nachricht automatische Preisanpassungen, auf die beide Vertragsparteien nach Vertragsschluss keinen Einfluss haben. Ziffer 6.3 Satz 7 und Ziffer 6.5 der AGB gelten entsprechend. Zudem sind von der Preisgarantie ausgenommen die Kosten aus dem Kauf von Emissionszertifikaten für das Inverkehrbringen von Brennstoffen.