Am 6. Juni wird der sogenannte 24-Stunden-Lieferantenwechsel zur Pflicht. Ab dann hat der technische Wechsel des Stromanbieters werktags innerhalb von 24 Stunden zu erfolgen. Die Stadtwerke Osnabrück weisen im Zusammenhang mit der neuen gesetzlichen Vorgabe auf mögliche Fallstricke für die Kunden hin.
Festgelegt hat die neue Regelung die Bundesnetzagentur, die wiederum eine EU-Richtlinie umsetzt. „Dahinter steckt der Gedanke, den Wettbewerb anzukurbeln“, erläutert Stadtwerke-Energievertriebsleiter Mike Becker. Der Anbieterwechsel solle leichter, schneller und somit kundenorientierter ablaufen. Die Wechselprozesse finden dabei „hinter dem Kundenvorhang“ statt, Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben unverändert bestehen. „Für die Kunden gibt es beim Ein-, Aus- oder Umzug allerdings wichtige Punkte zu beachten.“
Wechsel nur noch in die Zukunft möglich
Mit der Einführung des 24-Stunden-Lieferantenwechsels können sich Kunden nur noch zu einem in der Zukunft liegenden Termin an-, ab- oder ummelden. Die Option, den Anbieter rückwirkend zu wechseln, fällt weg. „Wir können somit keine rückwirkenden An- oder Abmeldungen mehr vornehmen – was wir bisher kulant und kundenorientiert vorgenommen haben“, betont Becker. Das bedeute: Umzüge sollten idealerweise sechs Wochen, spätestens aber zwei Wochen vor dem gewünschten Termin angemeldet werden.
Zuordnungslücken drohen
Eine zu spät erfolgte Ummeldung könne Folgen haben, erläutert Becker: Wenn z.B. der Vormieter versäumt, seinen Energievertrag zu kündigen oder sich umzumelden, läuft das Vertragsverhältnis über den bisherigen Zähler weiter. Da ein nachträglicher Wechsel nicht mehr möglich ist, müssen Vor- und Nachmieter untereinander klären, wie sie die Kosten verteilen. Auch Vermieter könnten betroffen sein, wenn sich der Vormieter fristgerecht ab-, der neue Mieter aber verspätet anmeldet und der entstandene Verbrauch zugeordnet werden muss.
MaLo-ID angeben
Die Kunden können aktiv dabei unterstützen, den Anbieterwechselprozess zu beschleunigen – indem sie bei der rechtzeitigen An-, Ab- oder Ummeldung die sogenannte Marktlokations-ID (MaLo-ID) angeben. Die Marktlokation dient der eindeutigen Identifikation der Verbrauchsstelle sowie der Energieart (Strom oder Gas) der Abnahmestelle und spielt eine zentrale Rolle im Wechselprozess. Energielieferanten sind verpflichtet, die MaLo-ID auf der Jahresabrechnung auszuweisen.
Gilt für Strom und Gas
Der Stadtwerke-Energievertriebsleiter weist im Zuge der Einführung des 24-Stunden-Lieferantenwechsels auf zwei weitere wichtige Punkte hin: „Die gesetzliche Vorgabe gilt zunächst nur für Strom, kommt aber auch für Gas. Wir wenden die Vorgabe direkt ab 6. Juni auch für den Gasanbieterwechsel an.“ Zudem sei die Energieversorgung der Kunden natürlich jederzeit sichergestellt. Alle weiteren Informationen gibt es unter www.swo.de/24h-lieferantenwechsel.