Neustart im Spa-Bereich am Nettebad

Auf der neuen Außenstrecke im Sommergarten können Kleinkinder erste Fahrversuche unternehmen.

Massagen und Kosmetikanwendungen wieder möglich

Ab kommenden Freitag, 12. März, sind am Standort Nettebad wieder Massagen und Kosmetikanwendungen möglich - allerdings nur für Kunden mit Terminreservierung und einem negativen Testergebnis.

„Wir freuen uns, mit dem Spa & Beauty den Freizeitstandort Nettebad wieder langsam zum Leben erwecken zu können“, betont Stadtwerke-Bäderchef Wolfgang Hermle. „Das ist zwar nur mit einem eingeschränkten Angebot und unter Einhaltung strenger Vorschriften möglich, aber es ist ein erster Schritt in die richtige Richtung.“ Anders als der Spa-Bereich bleiben das Nettebad selber und auch die Loma-Sauna weiterhin geschlossen.

Telefonisch oder per E-Mail buchbar


Im Spa & Beauty-Bereich werden ab Freitag neben den kosmetischen Anwendungen auch wieder Fußpflege-Anwendungen und Massagen angeboten. Ausgenommen sind die Seifenschaummassage, die Hamam-Massage, das Rhassoul-Dampfbad und die Arrangements. Die Buchung erfolgt telefonisch unter 0541 / 2002-2255 oder per E-Mail an spa-und-beauty@swo.de mit Angaben zum Terminwunsch und der gewünschten Anwendung.

Voraussetzung: Negatives Testergebnis


Voraussetzung für die Durchführung einer Behandlung ist eine schriftliche Bestätigung des negativen PCR-Tests, die nicht älter als 24 Stunden ist, oder eine schriftliche Bestätigung über einen PoC-Antigen-Test, die nicht älter als 12 Stunden ist, beziehungsweise ein Selbsttest, der vor Ort durchzuführen ist. „Für alle Fälle gibt es direkt vor Ort die Möglichkeit, einen Test machen zu lassen“, teilt der Bäderchef mit.

Mund-Nasen-Bedeckung ist Pflicht


Beim Betreten des Spa & Beauty-Bereichs ist während des gesamten Aufenthalts das Tragen einer OP-Maske oder FFP2-Maske verpflichtend. Um Infektionsketten im Nachhinein nachverfolgen zu können, muss jeder Gast seine Kontaktdaten hinterlassen. „Wir haben alles vorbereitet, damit unsere Mitarbeiter und Kunden die geltenden Corona-Schutzmaßnahmen wie Abstandsregeln und -Hygienevorschriften einhalten können“, ergänzt Hermle.

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