Erklärung Schritt für Schritt
Rechnungserklärung unter Berücksichtigung der Gaspreisbremse
Welche Infos finde ich wo?
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1. Unter Ihrer Vertragskontonummer sind Ihre Verbrauchswerte, Ihr Zahlungsverkehr und Ihre persönlichen Daten gespeichert. Bitte halten Sie diese Nummer für Auskünfte, Fragen etc. immer bereit.
2. Dies ist der Rechnungsempfänger und die Rechnungsanschrift. Sie kann von der Adresse, an die wir Energie liefern, abweichen, z.B. wenn Sie noch eine zweite Wohnung haben o.ä.
3. Einmal jährlich erhalten Sie eine Jahresabrechnung. Beenden Sie Ihren Vertrag, weil Sie umziehen oder zu einem anderen Versorger wechseln, steht hier "Schlussabrechnung".
4. Der Leistungsempfänger ist die Person, an die wir Energie liefern. Er ist unser Vertragspartner. Die Verbrauchsstelle ist die Adresse, an die wir Energie liefern. Sie kann von Ihrer Rechnungsadresse abweichen.
5. Hier finden Sie Ihren aktuellen Verbrauch in Kilowattstunden (kWh) im letzten Abrechnungszeitraum und die Gesamtkosten, die dafür entstanden sind. Außerdem sehen Sie, wie viele Tage der Abrechnungszeitraum hatte (hier 368 Tage). Zum Vergleich ist auch Ihr Verbrauch des vorherigen Abrechnungszeitraums (Verbrauch Vorperiode) angegeben.
6. Wenn die Summe der monatlichen Abschlagszahlungen, die Sie im Abrechnungszeitraum bereits an uns geleistet haben, höher als der Gesamtbetrag der Jahresrechnung ist, weisen wir hier Ihr Guthaben aus. In diesem Fall wird Ihr Guthaben mit dem ersten monatlichen Abschlagsbetrag des neuen Abrechnungszeitraums verrechnet. Ist Ihr Guthaben höher als der monatliche Abschlagsbetrag, zahlen wir Ihnen den Restbetrag aus. Reichen Ihre Abschlagszahlungen nicht aus, um die Jahresenergiekosten zu decken, steht hier der noch offene Rechnungsbetrag. Er wird als Nachzahlung am ersten Zahlungstermin des neuen Abrechnungszeitraums fällig.
7. Sofern Sie mit einem oder mehreren Verträgen von der Gaspreisbremse profitieren, wird an dieser Stelle die daraus entstehende Entlastung aufgeführt. Dieses Entgelt wird vom Staat zur Verfügung gestellt und dienst dazu Ihre Energiekosten zu reduzieren und somit finanzielle Entlastung zu bieten.
8. Hier steht die neue, monatlich zu leistende Zahlung (Abschlagsbetrag) sowie die Termine, an denen diese fällig wird. Die Höhe wird auf Basis des Vorjahresverbrauches und der aktuellen Energiekosten für jeden Abrechnungszeitraum neu berechnet.
In diesem Abschlagsblock wurden die Gaspreisbremse und der verminderte Gas-Steuersatz (7 % statt 19 %) berücksichtigt. Die Gaspreisbremse wirkt sich bis zum Jahresende auf die Gaskosten aus. Daher wurden die Abschläge entsprechend bis zum Jahresende angepasst, um die reduzierten Kosten angemessen einzubeziehen.
9. Ab dem 01.01.2024 verfällt die Anwendung der Energiepreisbremsen wohingegen der verminderte Gas-Steuersatz vorerst bestehen bleibt. Somit wurden die Abschläge in diesem Block mit dem niedrigeren Steuersatz, jedoch ohne die Energiepreisbremsen, berechnet.
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10. Voraussichtlich ab dem 1.04.2024 gilt wieder der ursprüngliche Mehrwertsteuersatz von 19%. Daher wurden in diesem Abschlagsblock weder die Energiepreisbremse noch der verminderte Steuersatz berücksichtigt.
Anlage 1
11. Die Markt- und Messlokation ist die genaue Bezeichnung für den Ort, an dem die Energie verbraucht und gemessen wird. Der Standort der Lieferstelle kann so vom Netzbetreiber genau identifiziert und dem Zähler zugeordnet werden. Die Zählernummer hingegen wird einem Zähler (Strom, Gas) zugewiesen und ist nicht ortsgebunden, da Zähler auch gewechselt werden können.
12. Anhand der Differenz Ihres alten und neuen Zählerstandes wird Ihr Gesamtverbrauch in Kilowattstunden (kWh) ermittelt. Ihre Zählerstände stellt uns Ihr Netzbetreiber zur Verfügung.
13. Der Verbrauchspreis ist der Preis für eine verbrauchte Kilowattstunde. Multipliziert mit dem ermittelten Verbrauch in Kilowattstunden (kWh) ergibt sich der zu zahlende Betrag. Im Falle einer unterjährigen Preisveränderung oder eines Tarifwechsels wird hier eine genaue Unterteilung vorgenommen.
14. Beim Verrechnungspreis handelt es sich um die jährlichen Kosten für die Bereitstellung von Strom, d.h. die Kosten für die Messung und Abrechnung Ihres Stromzählers. Leistungs- und Verrechnungspreis ergeben zusammen den Grundpreis.
15. Die Markt- und Messlokation ist die genaue Bezeichnung für den Ort, an dem die Energie verbraucht und gemessen wird. Der Standort der Lieferstelle kann so vom Netzbetreiber genau identifiziert und dem Zähler zugeordnet werden. Die Zählernummer hingegen wird einem Zähler (Strom, Gas) zugewiesen und ist nicht ortsgebunden, da Zähler auch gewechselt werden können.
16. Anhand der Differenz Ihres alten und neuen Zählerstandes wird Ihr Gesamtverbrauch ermittelt.
17. Der Verbrauchspreis ist der Preis für eine verbrauchte Kilowattstunde. Multipliziert mit dem ermittelten Verbrauch in Kilowattstunden ergibt sich der Betrag. Im Falle einer unterjährigen Preisveränderung oder eines Tarifwechsels wird hier eine Unterteilung vorgenommen
18. Beim Grundpreis handelt es sich um die Kosten für die Bereitstellung von Erdgas.
19. Die Berücksichtigung der verminderten Umsatzsteuer für Gas mit einer Höhe von 7% erfolgt erfolgt bis voraussichtlich 31.03.2024.
20. Die Jahresverbrauchsprognose basiert auf einer Schätzung aus dem Jahr 2022 für den erwarteten Jahresverbrauch. Das Entlastungskontingent in kWh entspricht einem Anteil von 80% dieser Jahresverbrauchsprognose. Zur Berechnung des Entlastungskontingents für den gesamten Abrechnungszeitraum erfolgt zunächst eine Ermittlung des monatlichen Kontingents. Anschließend wird das gerundete Ergebnis mit 12 multipliziert, um das insgesamt zustehende Entlastungskontingent für das Jahr zu ermitteln. Dieser Berechnungsansatz kann zu einem Ergebnis mit minimaler Abweichung im Vergleich zur Berechnung mit der genauen Formel führen. Maßgeblich für den Entlastungsbetrag sind jedoch die Brutto-Verbrauchskosten am dem 01.03.2023. Diese werden anhand eines virtuellen Gewichtungsfaktors errechnet, der anhand der Heizgradtage bei Rechnungsstellung ermittelt wird. Nach dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz ist die Entlastung auf die Summe der Bruttoverbrauchskosten (ohne Grund-/Verrechnungspreise) gedeckelt.
Für eine detaillierte Erläuterung und weitere Informationen zu diesem Prozess empfehlen wir einen Besuch auf unserer Webseite unter www.swo.de/preisbremsen.
21. Hier sehen Sie im Überblick den Gesamtbetrag Ihrer Rechnung, Ihre bereits geleisteten Abschläge sowie die Ermittlung Ihres Guthabens bzw. Ihres Rechnungsbetrages, aufgeschlüsselt in Netto- und Bruttobeträge.
Anlage 2
22. Hier können Sie Ihren Stromverbrauch der letzten beiden Abrechnungszeiträume mit dem durchschnittlichen Verbrauch von verschiedenen Musterhaushalten vergleichen.
23. Hier können Sie Ihren Gasverbrauch der letzten beiden Abrechnungszeiträume mit dem durchschnittlichen Verbrauch anderer Häuser unterschiedlicher Baujahre und Baustandards vergleichen.
24. Die sogenannte Stromkennzeichnung gibt Ihnen einen Überblick über die Zusammensetzung des Stroms, der an alle Endverbraucher:innen in Osnabrück geliefert wird, im Vergleich zum Strom, der an alle Endverbraucher in Deutschland geliefert wird, sowie zum Ökostrom der Stadtwerke Osnabrück.
Häufig gefragt
Warum ist mein Abschlag für 2024 höher ausgewiesen als für 2023?
Die Jahresabrechnung erfolgt in den meisten Fällen nicht auf Basis eines Kalenderjahres von Januar bis Dezember. Stattdessen variieren die Abrechnungszeiträume je Kund:in - es gibt beispielsweise auch Fälle, in denen der Zeitraum von April 2023 bis März 2024 abgerechnet wird. Für diesen Abrechnungszeitraum wurde eine Jahresverbrauchsprognose von Ihrem Netzbetreiber getroffen - die Basis für die Berechnung der Entlastungsbeträge aufgrund der Energiepreisbremsen. Da die Preisbremsen nur bis zum 31.12.2023 greifen, die Entlastung durch die Energiepreisbremsen aber auf den gesamten Jahresverbrauch erfolgen muss, müssen in dem Beispiel die Entlastungsbeträge der Monate Januar - März 2024 schon in 2023 gewährt werden. Aus dem Grund fallen Ihre Abschläge in diesem Jahr besonders niedrig und in 2024 wieder höher aus.