
Strom & Gas für Osnabrück und die Region
Energie, die unsere Heimat stärkt
Als regionaler Energieversorger sind wir für Sie vor Ort - mit fairen Preisen, persönlicher Beratung und Angeboten bei regionalen Partnern. Gemeinsam stärken wir unsere Heimat!
- Mit Ihrem Energietarif erhalten Sie Zugang zu unserer Vorteilswelt mit exklusiven regionalen Angeboten.
- 100 % Ökostrom
- Ob persönlich im Kundencenter, telefonisch oder digital im Kundenportal und Chatbot - wir sind gerne für Sie da.
- Eingeschränkte Preisgarantie2,3 bis zum 30.09.2027 (beinhaltet Energie- und Netzkosten)
- Nur bis 16.11.2025: bis zu 300 € Neukundenbonus1 sichern
Weitere Produkt- und Tarifdetails finden Sie im Tarifrechner. Jetzt einfach wechseln und zurücklehnen! Wir kümmern uns um alles Weitere.
Unsere Energie - mehr Erlebnisse in unserer Heimat:
Jetzt wechseln: regionale Vorteile und bis zu 300 € Neukundenbonus sichern
Als Dankeschön für Ihren Wechsel erhalten Sie bis zum 16.11.2025 bis zu 300 € Neukundenbonus.1
Geben Sie einfach Ihre Postleitzahl und Ihren Verbrauch in den Tarifrechner ein und hinterlegen Sie im Feld "Prämie" den Bonuscode STROM100 (bei Abschluss vom Tarif Strom fix basis 24) oder GAS200 (bei Abschluss vom Tarif Gas fix basis 24).
Sie haben Fragen oder möchten sich beraten lassen? Sprechen Sie uns gerne an.

49074 Osnabrück
Öffnungszeiten: Mo. bis Do. von 9:00 bis 17:00 Uhr | Fr. von 9:00 bis 15:00 Uhr | Telefonisch erreichbar von 8:30-17:00 Uhr.

49477 Ibbenbüren
Öffnungszeiten: Mo. bis Do. von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 17:00 Uhr | Fr. von 9:00 bis 15:00 Uhr | Telefonisch erreichbar von 8:30-17:00 Uhr.

1) 100 € Neukundenbonus je Vertragsabschluss im Tarif Strom fix basis 24 unter Eingabe des Bonuscodes STROM100 im Tarifrechner bis zum 16.11.2025. 200 € Neukundenbonus je Vertragsabschluss im Tarif Gas fix basis 24 unter Eingabe des Bonuscodes GAS200 im Tarifrechner bis zum 16.11.2025. Bonusgewährung 12 Monate nach Belieferungsbeginn. Der Bonus steht dem Kunden nur zu, wenn die Verbrauchsstelle in den letzten 6 Monaten vor Vertragsschluss nicht unter dem Namen des Kunden von den Stadtwerken Osnabrück versorgt wurde und der Kunde 12 Monate ununterbrochen beliefert wurde. Die Auszahlung erfolgt nach Ablauf von 12 Monaten auf die vom Kunden angegebene Bankverbindung. Liegt keine Bankverbindung vor, wird der Bonus mit der Jahresabrechnung verrechnet.
2) Ausgenommen von der Preisgarantie sind die von der Stadtwerke Osnabrück AG nicht beeinflussbaren Preisbestandteile, wie Steuern, Abgaben oder sonstige staatlich veranlasste Belastungen oder Entlastungen, welche die Beschaffung, Gewinnung, Speicherung, Netznutzung (Übertragung und Verteilung), Messung (inklusive Messstellenbetrieb), Lieferung oder den Verbrauch von Strom betreffen – auch soweit sie künftig neu veranlasst werden. Derzeit sind dies die Stromsteuer (2,050 ct/kWh), Umsatzsteuer (19 %), KWKG-Umlage nach § 12 EnFG (0,277 ct/kWh), Offshore-Netzumlage nach § 17 EnWG i. V. m. § 12 EnFG (0,816 ct/kWh) und der Aufschlag für besondere Netznutzung nach Tz. 7 der BNetzA-Festlegung BK8-24-001-A (1,558 ct/kWh). Änderungen dieser vorgenannten Preisbestandteile sind keine einseitigen Preisänderungen im Sinne von Ziffer 6.6 der AGB, sondern bewirken ohne weitere Nachricht automatische Preisanpassungen, auf die beide Vertragsparteien nach Vertragsschluss keinen Einfluss haben. Ziffer 6.3 Satz 7 und Ziffer 6.5 der AGB gelten entsprechend. Zudem sind von der Preisgarantie ausgenommen die Kosten für den Messstellenbetrieb inklusive Messung.
3) Ausgenommen von der Preisgarantie sind die von der Stadtwerke Osnabrück AG nicht beeinflussbaren Preisbestandteile wie Steuern, Abgaben oder sonstige staatlich veranlasste Belastungen oder Entlastungen, welche die Beschaffung, Gewinnung, Speicherung, Netznutzung (Übertragung und Verteilung), Messung (inkl. Messstellenbetrieb), Lieferung oder den Verbrauch von Gas betreffen – auch soweit sie künftig neu veranlasst werden. Derzeit sind dies Energiesteuer (0,550 ct/kWh), Umsatzsteuer (19 %), Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG (0,289 ct/kWh) und die Bilanzierungsumlage nach § 29 GasNZV (0,000 ct/kWh). Änderungen dieser Bestandteile sind keine einseitigen Preisänderungen im Sinne von Ziffer 6.6 der AGB, sondern bewirken ohne weitere Nachricht automatische Preisanpassungen, auf die beide Vertragsparteien nach Vertragsschluss keinen Einfluss haben. Ziffer 6.3 Satz 7 und Ziffer 6.5 der AGB gelten entsprechend.