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Ihr Neukundenbonus - so profitieren Sie:
- Nur bis 16.11.2025: bis zu 300 € Bonus möglich 1 - ganz unkompliziert
- 200 € Neukundenbonus bei Abschluss eines Gasvertrags (Tarif Gas fix basis 24) mit dem Bonuscode GAS200 1
- 100 € Neukundenbonus bei Abschluss eines Stromvertrags (Tarif Strom fix basis 24) mit dem Bonuscode STROM100 1
Jetzt Bonus sichern: Weitere Produkt- und Tarifdetails finden Sie im Tarifrechner. Einfach wechseln und zurücklehnen! Wir kümmern uns um alles Weitere.
Direkt wechseln - mit unserem Tarifrechner
Berechnen Sie in wenigen Schritten Ihren Wunschtarif und schließen Sie den Vertrag direkt online ab.
Geben Sie einfach Ihre Postleitzahl und Ihren Verbrauch in den Tarifrechner ein und hinterlegen Sie im Feld Prämie den Bonuscode STROM100 (bei Abschluss vom Tarif Strom fix basis 24) oder GAS200 (bei Abschluss vom Tarif Gas fix basis 24).
Unsere Energie - mehr Erlebnisse in unserer Heimat:
Als Energiekunde erhalten Sie Zugriff auf unsere Vorteilswelt und genießen zahlreiche regionale Vorteile für Freizeit und Erholung.
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- Automatisch 100 % Ökostrom
- Eingeschränkte Preisgarantie2,3 bis zum 30.09.2027 (beinhaltet Energie- und Netzkosten)
- Faire Tarife und auf Wunsch persönliche Beratung im Kundencenter
Sie haben Fragen oder möchten sich beraten lassen? Sprechen Sie uns gerne an.

49074 Osnabrück
Öffnungszeiten: Mo. bis Do. von 9:00 bis 17:00 Uhr | Fr. von 9:00 bis 15:00 Uhr | Telefonisch erreichbar von 8:30-17:00 Uhr.

49477 Ibbenbüren
Öffnungszeiten: Mo. bis Do. von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 17:00 Uhr | Fr. von 9:00 bis 15:00 Uhr | Telefonisch erreichbar von 8:30-17:00 Uhr.

1) 100 € Neukundenbonus je Vertragsabschluss im Tarif Strom fix basis 24 unter Eingabe des Bonuscodes STROM100 im Tarifrechner bis zum 16.11.2025. 200 € Neukundenbonus je Vertragsabschluss im Tarif Gas fix basis 24 unter Eingabe des Bonuscodes GAS200 im Tarifrechner bis zum 16.11.2025. Bonusgewährung 12 Monate nach Belieferungsbeginn. Der Bonus steht dem Kunden nur zu, wenn die Verbrauchsstelle in den letzten 6 Monaten vor Vertragsschluss nicht unter dem Namen des Kunden von den Stadtwerken Osnabrück versorgt wurde und der Kunde 12 Monate ununterbrochen beliefert wurde. Die Auszahlung erfolgt nach Ablauf von 12 Monaten auf die vom Kunden angegebene Bankverbindung. Liegt keine Bankverbindung vor, wird der Bonus mit der Jahresabrechnung verrechnet.
2) Ausgenommen von der Preisgarantie sind die von der Stadtwerke Osnabrück AG nicht beeinflussbaren Preisbestandteile, wie Steuern, Abgaben oder sonstige staatlich veranlasste Belastungen oder Entlastungen, welche die Beschaffung, Gewinnung, Speicherung, Netznutzung (Übertragung und Verteilung), Messung (inklusive Messstellenbetrieb), Lieferung oder den Verbrauch von Strom betreffen – auch soweit sie künftig neu veranlasst werden. Derzeit sind dies die Stromsteuer (2,050 ct/kWh), Umsatzsteuer (19 %), KWKG-Umlage nach § 12 EnFG (0,277 ct/kWh), Offshore-Netzumlage nach § 17 EnWG i. V. m. § 12 EnFG (0,816 ct/kWh) und der Aufschlag für besondere Netznutzung nach Tz. 7 der BNetzA-Festlegung BK8-24-001-A (1,558 ct/kWh). Änderungen dieser vorgenannten Preisbestandteile sind keine einseitigen Preisänderungen im Sinne von Ziffer 6.6 der AGB, sondern bewirken ohne weitere Nachricht automatische Preisanpassungen, auf die beide Vertragsparteien nach Vertragsschluss keinen Einfluss haben. Ziffer 6.3 Satz 7 und Ziffer 6.5 der AGB gelten entsprechend. Zudem sind von der Preisgarantie ausgenommen die Kosten für den Messstellenbetrieb inklusive Messung.
3) Ausgenommen von der Preisgarantie sind die von der Stadtwerke Osnabrück AG nicht beeinflussbaren Preisbestandteile wie Steuern, Abgaben oder sonstige staatlich veranlasste Belastungen oder Entlastungen, welche die Beschaffung, Gewinnung, Speicherung, Netznutzung (Übertragung und Verteilung), Messung (inkl. Messstellenbetrieb), Lieferung oder den Verbrauch von Gas betreffen – auch soweit sie künftig neu veranlasst werden. Derzeit sind dies Energiesteuer (0,550 ct/kWh), Umsatzsteuer (19 %), Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG (0,289 ct/kWh) und die Bilanzierungsumlage nach § 29 GasNZV (0,000 ct/kWh). Änderungen dieser Bestandteile sind keine einseitigen Preisänderungen im Sinne von Ziffer 6.6 der AGB, sondern bewirken ohne weitere Nachricht automatische Preisanpassungen, auf die beide Vertragsparteien nach Vertragsschluss keinen Einfluss haben. Ziffer 6.3 Satz 7 und Ziffer 6.5 der AGB gelten entsprechend.