Netzdienliche Steuerung gemäß § 14a EnWG

Reduzierte Netzentgelte für steuerbare Verbraucher

Sie haben nach dem 1. Januar 2024 einen steuerbaren Verbraucher – also eine Wallbox, eine Wärmepumpe, einen Stromspeicher oder eine Klimaanlage – mit einer Mindestleistung von 4,2 kW in Betrieb genommen? Dann fällt dieses Gerät unter die neuen Regelungen des § 14a EnWG.

Der Paragraf regelt die netzdienliche Steuerung von steuerbaren Verbrauchern. Er räumt den Stromnetzbetreibern das Recht ein, im Falle einer akuten Netzüberlastung oder einer drohenden Netzinstabilität die Leistung von steuerbaren Geräten für einen gewissen Zeitraum zu reduzieren. Im Gegenzug dafür erhalten Sie reduzierte Netzentgelte.

Egal für welchen unserer Stromtarife Sie sich entscheiden, die reduzierten Netzentgelte werden von uns auf Ihrer Stromrechnung berücksichtigt, wenn Sie an der netzdienlichen Steuerung teilnehmen.

Tarifrechner

Hintergrundinformationen

Die Anzahl an E-Autos und Wärmepumpen steigt im Zuge der Energiewende. Dadurch werden CO2-Emissionen gesenkt. Allerdings wächst dadurch auch der Bedarf an Strom. Denn Wallboxen und Wärmepumpen benötigen deutlich mehr Strom als normale Haushaltsgeräte und das oftmals zeitgleich. Hinzu kommt das schwankende Stromangebot erneuerbarer Energien, die Strom wetterabhängig produzieren. Der Paragraf 14a EnWG ermöglicht Stromnetzbetreibern vor dem Hintergrund dieser komplexen Herausforderungen den Stromverbrauch von steuerbaren Geräten zu dimmen. So sollen steuerbare Verbraucher schnell in das Stromnetz integriert werden und die Energiewende weiter vorangetrieben werden.


Steuerbare Verbraucher gemäß § 14a EnWG

Die folgenden Anlagen fallen unter die Regelungen des § 14a EnWG, wenn diese eine Leistung von mindestens 4,2 kW haben und nach dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden.

  • Private Wallboxen für das Laden von E-Autos
  • Wärmepumpen
  • Stromspeicher
  • Klimaanlagen für die Raumkühlung

Hinweis: Nachtspeicherheizungen sind von den neuen Regelungen ausgeschlossen.

Netzdienliche Steuerung

Stromnetzbetreiber dürfen nur in Ausnahmefällen die Leistung von steuerbaren Anlagen reduzieren:

  1. Im Falle einer akuten Netzüberlastung dürfen Stromnetzbetreiber für die Dauer der Störung den Verbrauch von steuerbaren Anlagen drosseln.
  2. Im Falle einer drohenden Netzüberlastung dürfen Stromnetzbetreiber für maximal 2 Stunden täglich die Leistung von steuerbaren Geräten reduzieren.


Wichtig:


  • Die Stromnetzbetreiber stellen die steuerbaren Verbraucher nicht ab, sondern dimmen lediglich deren Leistung. Dabei muss eine Mindestleistung in Höhe von 4,2 kW erhalten bleiben.
  • Der Haushaltsstrom ist von der Leistungsreduzierung nicht betroffen, sondern ausschließlich der Strombezug für die steuerbaren Verbraucher.


Weitere Informationen zur netzdienlichen Steuerung finden Sie in den FAQ.

Reduzierte Netzentgelte

Wenn Sie Ihren steuerbaren Verbraucher bei Ihrem Netzbetreiber anmelden, schließen Sie in diesem Zuge eine Vereinbarung über die netzdienliche Steuerung. Diese beinhaltet auch Ihren Anspruch auf reduzierte Netzentgelte. In der Regel werden wir als ihr Lieferant von Ihrem Netzbetreiber über Ihren Anspruch auf reduzierte Netzentgelte informiert. Wenn das der Fall ist, weisen wir die Reduzierung in Ihrer Stromrechnung aus und ziehen den entsprechenden Betrag ab, unabhängig von Ihrem SWO-Stromtarif.


Übersicht Module

Modul 1Modul 2Modul 3

Pauschale Reduzierung = 80 € + netzbetreiberabhängige Stabilitätsprämie



Verbrauchsabhängige Reduzierung = 60 % des normalen Arbeitspreises NetzZeitvariabler Arbeitspreis Netz, kombinierbar mit Modul 1
Verfügbar ab 1.1.2024Verfügbar ab 1.1.2024Verfügbar ab 1.4.2025
Keine technischen VoraussetzungenTechnische Voraussetzung = separater Zähler für steuerbaren VerbraucherTechnische Voraussetzung = intelligentes Messsystem
In der Regel geeignet für Betreiber von WallboxenIn der Regel geeignet für Betreiber von Wärmepumpen (abhängig vom Verbrauch)In der Regel geeignet für Betreiber von Wallboxen

Weitere Informationen zu den drei Modulen finden Sie in den FAQ.


Was muss ich tun, um von den reduzierten Netzentgelten zu profitieren?

Sofern Ihre steuerbare Anlage nach dem 1. Januar 2024 in Betrieb gegangen ist und von Ihrem Elektrobetrieb beim Netzbetreiber angemeldet wurde, profitieren Sie in der Regel automatisch von den Regelungen gem. § 14a EnWG. Sie müssen dafür üblicherweise also nicht aktiv werden. Wenn Sie in Osnabrück oder Wallenhorst wohnen und die SWO Netz ihr Netzbetreiber ist, wird für Sie das Standardmodul 1 hinterlegt und die Berechtigung für reduzierte Netzentgelte an uns übermittelt.

Wenn Sie aus dem voreingestellten Modul 1 wechseln möchten, können Sie sich gerne an uns wenden. Nutzen Sie dafür bitte das Formular auf dieser Website.

Aktueller Umsetzungsstand

Nachdem die Beschlüsse der Bundesnetzagentur zu dem § 14a EnWG im November 2023 verabschiedet wurden, sind die neuen Regelungen bereits zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Aufgrund der Kurzfristigkeit und Komplexität der neuen Regelungen benötigen wir für die Umsetzung noch etwas Zeit. Je nach Netzbetreiber sind die neuen Regelungen noch in der Umsetzung. Sowohl die Netzbetreiber als auch wir als Lieferant arbeiten intensiv daran. Falls Sie ab 1. Januar 2024 an der netzdienlichen Steuerung teilnehmen und damit bereits einen Anspruch auf reduzierte Netzentgelte haben, erhalten Sie die Entlastung bei den Netzentgelten selbstverständlich rückwirkend.


Übergangsregelung für Bestandsanlagen

Regeln über die Steuerbarkeit bestimmter Verbraucher sind nicht neu. Seit dem 1. Januar 2024 gibt es aber wesentliche Änderungen.


Regelungen bis 31.12.2023Regelungen ab 1.1.2024

Steuerbare Verbraucher mit mindestens 3,7 kW



Steuerbare Verbraucher mit mindestens 4,2 kW



Freiwillige Teilnahme an der netzdienlichen SteuerungVerpflichtende Teilnahme an der netzdienlichen Steuerung
Reduzierte VerbrauchspreiseSiehe Modul 1 bis 3
Technische Bedingung = separater Zähler für steuerbaren VerbraucherSiehe Modul 1 bis 3

Sie hatten bereits vor dem 1. Januar 2024 eine steuerbare Verbrauchseinrichtung?

Wenn Sie zudem bereits eine bestehende Vereinbarung zur netzdienlichen Steuerung mit Ihrem Stromnetzbetreiber haben, dann hat diese bis Ende 2028 weiterhin Bestand. Danach fallen Sie mit Ihrer Anlage automatisch unter die neuen Regelungen des § 14a EnWG. Sie haben aber auch die Möglichkeit, schon vorher zu wechseln. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an Ihren Netzbetreiber.


Wenn Sie bisher keine Vereinbarung zur netzdienlichen Steuerung mit Ihrem Stromnetzbetreiber hatten, sind Sie auch weiterhin nicht verpflichtet, an der netzdienlichen Steuerung teilzunehmen. Sie können sich allerdings freiwillig dazu entscheiden. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an Ihren Netzbetreiber.

Sie haben Fragen zu dem Thema?

Nutzen Sie gerne unser Kontaktformular.

Zum Formular

Fragen und Antworten

Die reduzierten Netzentgelte, die im Rahmen des § 14a EnWG gewährt werden, geben wir an Sie unabhängig von Ihrem gewählten Stromtarif weiter, wenn Sie an der netzdienlichen Steuerung teilnehmen.


Steuerbar sind Anlagen dann, wenn der Netzbetreiber den Stromverbrauch einer Anlage vorübergehend reduzieren kann, um Engpässe im Stromnetz zu vermeiden. In diesem Fall spricht man von einer netzdienlichen Steuerung. Dabei darf der Netzbetreiber die Anlage nicht vollständig abschalten. Der Netzbetreiber darf die Anlage lediglich bis zu einer Mindestleistung in Höhe von 4,2 kW drosseln. Der Haushaltsstrom ist von der netzdienlichen Steuerung ausgeschlossen. Die Steuerung betrifft ausschließlich die jeweilige steuerbare Verbrauchseinrichtung. Das gilt auch dann, wenn die steuerbare Verbrauchseinrichtung an dem allgemeinen Hauszähler angeschlossen ist.

Eine Steuerung durch den Netzbetreiber kommt nicht regelmäßig vor, sondern nur in Ausnahmefällen, wenn es eine Störungssituation gibt bzw. eine Netzüberlastung droht. Zudem darf der Netzbetreiber die Leistung des steuerbaren Verbrauchers nur über einen kurzen Zeitraum, solange die Störungssituation besteht bzw. für die präventive Steuerung maximal 2 Stunden täglich, auf die Mindestleistung in Höhe von 4,2 kW herunterregeln.

Wenn ein Anlagenbetreiber mehrere steuerbare Verbraucher hat, beispielsweise eine Wallbox und eine Wärmepumpe, kann der Netzbetreiber beide Anlagen gleichzeitig steuern. Werden die steuerbaren Verbraucher direkt angesteuert, gilt pro Anlage die Mindestleistung in Höhe von 4,2 kW. Wird mithilfe eines beim Anlagenbetreiber installierten Energie-Management-Systems (EMS) gesteuert, wird eine Gesamtmindestleistung vom Netzbetreiber ermittelt. Diese kann der Anlagenbetreiber über sein EMS auf die einzelnen steuerbaren Verbrauchseinrichtungen verteilen. Selbst produzierter Strom darf dabei berücksichtigt werden. Eine Wallbox darf also zum Beispiel im Falle einer Netzbetreibersteuerung mehr Strom beziehen, wenn dieser aus der eigenen Solaranlage bezogen wird. Lediglich der zulässige Strombezug aus dem Netz darf nicht überschritten werden.

Für Betreiber von steuerbaren Anlagen ergeben sich zwei wesentliche Vorteile aus den Regelungen des § 14a EnWG:

  1. Der Netzbetreiber darf die Inbetriebnahme des steuerbaren Verbrauchers nicht (mehr) aufgrund einer drohenden Netzüberlastung verzögern oder sogar ablehnen.
  2. Anlagenbetreiber profitieren im Gegenzug für die Steuerungsmöglichkeit von geringeren Netzentgelten. Dabei ist nicht entscheidend, ob gesteuert wird oder nicht. Ausschlaggebend für die Berechtigung zur Netzentgeltreduzierung ist, dass im Bedarfsfall gesteuert werden könnte.


Wie hoch die Einsparungen bei den Netzentgelten sind, hängt davon ab, welches Modul der Netzentgeltreduzierung hinterlegt ist und welcher Netzbetreiber zuständig ist. Denn die Netzentgelte sind von Netzbetreiber zu Netzbetreiber unterschiedlich. Die Berechnungslogik für die einzelnen Module ist allerdings im Gesetz vorgegeben und damit bei allen Netzbetreibern einheitlich.

Es gibt aktuell zwei mögliche Module: Modul 1 und Modul 2. Ein weiteres Modul (Modul 3) kommt im April 2025 dazu. Ein Wechsel zwischen dem Modul 1 und 2 ist möglich, allerdings nicht rückwirkend.

Das Modul 1 sieht einen pauschalen Rabatt vor, für den folgender Rahmen vom Gesetzgeber vorgegeben ist: 80 € + Stabilitätsprämie, die in Abhängigkeit von der Höhe der Netzentgelte vom jeweiligen Netzbetreiber ermittelt wird


Für das Modul 1 sind keine besonderen technischen Voraussetzungen, wie beispielsweise ein separater Zähler, nötig. Es wird aus diesem Grund als Standardmodul eingesetzt, immer dann, wenn kein ausdrücklicher Wunsch des Anlagenbetreibers bekannt ist.

Das Modul 1 kann sich vor allem für Betreiber von Wallboxen eignen, für die sich in der Regel die Anschaffung eines separaten Zählers nicht lohnt.

Im Modul 2 wird der Arbeitspreis des Netzentgelts um 60 % auf 40 % reduziert. Voraussetzung zur Anwendung dieses Moduls ist ein separater Zähler für die steuerbare Verbrauchseinrichtung. Für diesen zweiten Zähler fällt zudem der Grundpreis des Netzentgeltes nicht an.

Praxistipp: Das Modul 2 kann sich, abhängig vom Verbrauch, vor allem für Betreiber von Wärmepumpen eignen. 

Im Modul 3 geht es um die Möglichkeit, das Modul 1 (pauschale Netzentgeltreduzierung) mit zeitvariablen Netzentgelten zu kombinieren. Eine Kombination mit dem Modul 2 ist nicht möglich. Voraussetzung zur Anwendung des Moduls 3 ist ein intelligentes Messsystem, das aus einem digitalen Stromzähler und einer Kommunikationseinheit besteht.

Zeitvariable Netzentgelte sollen Verbraucher motivieren, ihren Stromverbrauch freiwillig aus Stoßzeiten herauszuhalten und in solche Zeiten zu verschieben, in denen das Netz nur in geringem Maße ausgelastet ist. Um einen finanziellen Anreiz zu setzen, ist das Netzentgelt in solchen Zeiten geringer. Zeitvariable Netzentgelte belohnen also Verbrauchsverschiebungen in Zeiten geringerer Netzauslastung.

Das Modul 3 ist erst ab April 2025 verfügbar.

Das Modul 3 kann sich insbesondere für Betreiber von Wallboxen eignen. Denn sie sind in der Regel dazu in der Lage, höhere Lasten in andere Zeitfenster zu verschieben.

Als Anlagenbetreiber haben Sie eine Meldepflicht.

Anlagenbetreiber können ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung auch nachträglich beim Netzbetreiber anmelden, um von den Regelungen des § 14a EnWG zu profitieren. Bei der SWO Netz erfolgt die Meldung über das Netzportal.

Schritt 1 = Entscheidung über Ansteuerungsart


Es gibt zwei technische Möglichkeiten für die Steuerung des Verbrauchers:



  1. Direktansteuerung: Der Steuerbefehl wird unmittelbar an die Verbrauchseinrichtung gegeben.
  2. Ansteuerung über ein Energie-Management-System (EMS): Ein EMS kann dann sinnvoll sein, wenn es mehrere steuerbare Verbrauchseinrichtungen hinter dem Netzanschluss gibt. Im Falle einer netzdienlichen Steuerung wird dann durch den Netzbetreiber eine gesamthafte Leistungsobergrenze übermittelt, die für die Summe aller an das EMS angeschlossenen steuerbaren Verbrauchseinrichtungen gilt.

Unser Tipp: Die Entscheidung treffen Sie am besten gemeinsam mit Ihrem Elektroinstallateur.

Schritt 2 = Meldung an den Netzbetreiber


Der Anlagenbetreiber hat die Pflicht, die Inbetriebnahme einer neu installierten steuerbaren Verbrauchseinrichtung zu melden. Das erledigt in der Regel Ihr Elektroinstallateur für Sie.

Bei der SWO Netz erfolgt die Meldung über das Netzportal.

Schritt 3 = Beauftragung der nötigen Mess- und Steuerungstechnik


Als Anlagenbetreiber sind Sie dazu verpflichtet, die steuerbare Verbrauchseinrichtung mit den notwendigen technischen Mess- und Steuerungssystemen auszustatten, um an der netzdienlichen Steuerung teilnehmen zu können. Sie tragen also die Kosten für den Einbau der entsprechenden Technik: intelligentes Messsystem + Steuerbox. In der Regel wird im Zuge der Anmeldung der steuerbaren Verbrauchseinrichtung beim Netzbetreiber darauf aufmerksam gemacht.

Die Beauftragung des Netzbetreibers mit der Ausstattung der Steuertechnik genügt, um die Pflicht zu erfüllen und den Anspruch auf die reduzierten Netzentgelte geltend zu machen. Der Netzbetreiber entscheidet darüber, ob die Steuerungstechnik verbaut wird.

Sie haben Fragen zu dem Thema?

Dann nutzen Sie bitte dieses Formular. Gerne kümmern wir uns um Ihre Frage(n) und melden uns zeitnah bei Ihnen.


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