Abschläge für Strom, Gas oder Wärme sinken im März

Gasflamme © Bild von Magnascan auf Pixabay

Stadtwerke bringen vereinfachte Preisbremsen für Privatkunden auf den Weg

Mit den Abschlägen im März werden Privatkunden der Stadtwerke Osnabrück erstmals durch die Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme entlastet. Für Verträge, deren Preise oberhalb der Preisgrenzen liegen, berücksichtigen die Stadtwerke in den Abschlägen ab März die Preisbremsen pauschal je Tarif. Die Entlastung berechnen die Stadtwerke zunächst vorläufig – bis zentrale Fragestellungen geklärt und die Abrechnungssysteme umgestellt sind.

„Wir stehen voll und ganz hinter dem Ziel, die Verbraucherinnen und Verbraucher spürbar zu entlasten. Deswegen gehen wir im Sinne unserer Kundinnen und Kunden pragmatisch vor“, sagt Jan-Hendrik Funke, Energiechef der Stadtwerke Osnabrück. Die pragmatische Lösung gehe nicht völlig konform mit den Vorgaben der Preisbremsengesetze. „Wir wollen möglichst zeitnah zu der gesetzlich vorgesehenen individuellen Entlastung kommen. Dafür ist es notwendig, dass der Gesetzgeber die für die Umsetzung der Preisbremsen kritischen Fragen und Widersprüche kurzfristig löst oder korrigiert.“

Ein Drittel der Kunden betroffen


Gut zwei Drittel der rund 180.000 Vertragskunden der Stadtwerke liegen mit ihren jeweiligen Tarifen unterhalb der gesetzten Preisgrenzen und sind somit überhaupt nicht betroffen. Für das restliche Drittel senken die Stadtwerke den Abschlag für Strom sowie Gas oder Wärme zunächst um einen pauschalen Betrag – und zwar abhängig vom Verbrauchspreis des jeweiligen Tarifs. Auf diese einfache und nachvollziehbare Lösung setzen die Stadtwerke Osnabrück im Übrigen gemeinsam mit vielen anderen Stadtwerken.

 „Sicher ist: Alle berechtigten Kunden erhalten die vollständige Entlastung, die ihnen zusteht“, betont Funke.


Energiepreise werden gedeckelt


Seit Verabschiedung der Preisbremsengesetze Ende Dezember 2022 bereiten die Stadtwerke und ihr IT-Partner mit Hochdruck die Umsetzung vor. Die Preisbremsengesetze sehen vor, dass der Verbrauchspreis für Energie für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs gedeckelt wird. Für Strom bedeutet das 40 Cent/kWh (brutto), für Gas 12 Cent/kWh (brutto) und Wärme 9,5 Cent/kWh (brutto). Entlastungsbeträge müssen für sämtliche Kunden individuell errechnet und mitgeteilt werden. Für Stromverträge gelten dabei andere Vorgaben als für Gas und Wärme.

Hochkomplexe Umsetzung


Was für den einzelnen Vertrag einfach klingt, ist im Massengeschäft mit seiner Tarifvielfalt hochkomplex. Viele Vorgaben gehen am Alltag der Menschen vorbei. „Im Leben unserer Kundinnen und Kunden ändert sich ständig etwas. Sie wechseln den Energievertrag, sie ziehen um oder installieren eine PV-Anlage – alles mit Auswirkungen auf ihren Energievertrag und die Abrechnung der Preisbremse“, betont Funke. „Das ist in den Gesetzen nicht ausreichend berücksichtigt, muss aber im Massengeschäft unbedingt funktionieren.“

Damit Abrechnungen automatisiert laufen können, brauche es außerdem standardisierte Datenaustauschformate zwischen Versorgern, Klarheit bei den Berechnungsgrundlagen und für spezielle Tarifmodelle, die beispielsweise nach Tageszeit abgerechnet werden. „Das alles ist nicht innerhalb weniger Wochen in den Systemen umzusetzen“, so der Osnabrücker Stadtwerke-Energiechef.

„Unsere Teams arbeiten seit fast einem Jahr an ihrer Belastungsgrenze, um die Kundinnen und Kunden in der Energiekrise bestmöglich zu schützen und zu informieren.“


Mehr Informationen zu den Energiepreisbremsen gibt es unter www.swo.de/preisbremse

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