Holzbausteine FAQ

Wissenswertes

Fragen und Antworten zum WiO-Service

Für unsere Mieter

Wir freuen uns, dass es Ihnen bei uns gefällt und Sie bei uns bleiben möchten. Natürlich ist ein Umzug innerhalb des Hauses möglich, sofern eine Wohnung frei ist. Ein Umzug innerhalb des Hauses wird von uns wie jeder andere Umzug gehandhabt. Bitte bewerben Sie sich schriftlich um die freie Wohnung. Der Vermieter behält sich vor, auch anderen Bewerbern die Möglichkeit einer Besichtigung einzuräumen und die Wohnung zu inserieren, um einen geeigneten Bewerber auswählen zu können. Wenn Ihre Bewerbungsunterlagen von uns mit positivem Ergebnis geprüft wurden, ist solch ein Umzug mit "alten Bekannten" eine Erleichterung für beide Seiten. Denken Sie bitte daran, dass auch bei Umzug im gleichen Haus Ihre alte Wohnung mit der vereinbarten Kündigungsfrist gekündigt und abgenommen werden muss.

Bitte denken Sie auch hier daran: Die Entscheidung, ob Einbauten entfernt oder farbliche Dekorationen in einen vertragsgemäßen Zustand versetzt werden müssen, obliegt Ihrem Vermieter.

Nach Eingang der schriftlichen Kündigung erhalten Sie eine Kündigungsbestätigung sowie einen Termin zur Wohnungsabnahme.

Bitte beachten Sie Folgendes:

  • Räumen Sie bitte die Wohnung einschließlich Nebenräumen vollständig.
  • Etwaige von Ihnen installierten Einrichtungen/Einbauten sind zu entfernen und der frühere Zustand ist wiederherzustellen, Dübellöcher sind zu schließen.
  • Sanitäreinrichtungen sind hygienisch einwandfrei zu übergeben.
  • Erforderliche Schönheitsreparaturen sind auszuführen.
  • Etwaige Schäden Ihres Verantwortungsbereiches sind zu beseitigen.
  • Sämtliche Schlüssel zum Mietobjekt sind abzugeben.
  • Sofern Sie bei Ihrem Auszug Sperrmüllgegenstände zu entsorgen haben, bitten wir Sie rechtzeitig die Sperrgutabfuhr anzumelden damit die Sperrmüllabfuhr zum Vertragsende vollzogen ist. Gemäß Satzung der Stadt Osnabrück können Sie den Sperrmüll erst einen Abend vor dem vereinbarten Abfuhrtermin bereitstellen.

Die Kündigung muss schriftlich bei uns eingehen. Kündigungen per Fax oder E-Mail sind nicht rechtskräftig. Die Kündigung muss von allen Mietvertragspartnern unterschrieben sein. Die Kündigungsfrist von Wohnungen beträgt in der Regel 3 Monate zum Ende eines Monats. Um die Kündigung fristgemäß abzugeben, muss diese spätestens am 3. Werktag des Monats (Achtung: Samstag zählt als Werktag!) bei uns eingegangen sein.

Sollten sich Ihre Adresse, Ihr Name oder Ihre Telefonnummer geändert haben, teilen Sie uns die Änderung bitte über unser Kontaktformular oder per E-Mail verwaltung@wohnen-in-osnabrueck.de mit.

Die Betriebs- und Heizkostenabrechnung erfolgt im Laufe des Folgejahres. Hierbei sind wir auf den Eingang aller Rechnungen des Vorjahres angewiesen. Gemäß gesetzlicher Grundlage bzw. Rechtssprechung haben wir die Möglichkeit, Ihnen die Betriebskostenabrechnung des Vorjahres bis spätestens zum 31.12. des laufenden Jahres zukommen zu lassen. Die Kosten werden genau abgerechnet, d.h. Ihre getätigten Vorauszahlungen werden mit dem tatsächlichen Verbrauch verrechnet. Der entsprechende Betrag wird Ihnen vergütet oder Sie müssen nachzahlen.


Bitte melden Sie sich bei einem Mangel direkt über unser Formular zur Schadensmeldung

Sie möchten uns den Schaden oder die Reparatur per E-Mail mitteilen? Beachten Sie dabei bitte folgendes:

  • Senden Sie uns Ihre E-Mail bitte an verwaltung@wohnen-in-osnabrueck.de.
  • Übersenden Sie uns bitte mit der Schadensmeldung, wenn möglich, ein Schadensfoto.
  • Bitte geben Sie Ihren Namen, Anschrift und Telefonnummer an.

Beschwerden können Sie an die E-Mail verwaltung@wohnen-in-osnabrueck.de oder telefonisch unter 0541 / 2002-2295 richten. Wir behandeln Beschwerden vertraulich.

Streit unter Nachbarn: Häufig regelt ein ruhiges Gespräch mit dem betroffenen Nachbarn mehr, als wen Sie sofort zu uns kommen. 

Viele nachbarschaftliche Konflikte lassen sich durch ein einfaches und direktes Gespräch schnell aus der Welt schaffen.

Wir bitten Sie, erst das Gespräch mit Ihrem Nachbarn und Ihrer Nachbarin zu suchen und Unstimmigkeiten anzusprechen, um gemeinsam eine Lösung zu finden (und ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis aufrecht zu erhalten). Unsere Erfahrung zeigt, dass Streitigkeiten durch einen direkten und offenen Umgang schnell aus dem Weg geschafft werden können.


Für weitere Fragen steht Ihnen unser WiO-Team zu Verfügung.

Unsere Wohngebäude sind in der Regel mit einem modernen Kabelanschluss/Glasfaseranschluss ausgestattet, sodass die Montage einer Satellitenanlage nicht erforderlich ist. Ohne Genehmigung der Hausverwaltung ist die Montage einer Satellitenanlage vertragswidrig.

Funk-Ferninspektion

Der in Ihrer Wohnung installierte, moderne Funk-Rauchwarnmelder der Firma Techem dient der Früherkennung von Bränden und zur lokalen akustischen Alarmierung in Ihren Wohnung. Die gesetzlich vorgeschriebene Funktionsfähigkeit von Rauchwarnmeldern erforderte mindestens eine jährliche Überprüfung. Die Funk-Rauchwarnmelder von Techem führen alle vorgeschriebenen Kontrollen automatisch und mehrmals im Monat durch. Liegt ein Defekt vor, so wird Ihnen dies zeitnah signalisiert. Zusätzlich werden die Ergebnisse per Funk-Ferninspektion mindestens einmal jährlich an Techem übertragen – ohne Betreten Ihrer Wohnung

Wie hoch ist die Funkbelastung durch die Rauchwarnmelder? 

Die Funkintensität der Techem Geräte ist außerordentlich gering. Zum Vergleich: während eines vier- bis fünfminütigen Gesprächs gibt ein Mobiltelefon schon soviel Sendeenergie ab, wie ein Techem Rauchwarnmelder im ganzen Jahr. 

Kann man mittels der Umfeldüberprüfung feststellen, ob Menschen in der Wohnung sind?


Nein, die Überprüfung erfolgt maximal einmal wöchentlich und dauert nur einen Sekundenbruchteil. Damit lassen sich weder Bewegungsprofile noch eine Anwesenheit von Personen ermitteln oder konkrete Rückschlüsse auf das Verhalten der Bewohner ziehen. Die Rauchwarnmelder speichern und funken genau die Werte, die ein Prüfer bei einer Vor-Ort-Begehung manuell erfassen und in eine Datenbank übertragen würde. 

Kundeninformation Techem Rauchwarnmelder









Sofern vertraglich keine andere Regelung getroffen wurde, ist die monatliche Miete zu Beginn eines Monats bis spätestens zum dritten Werktag fällig. Um die Zahlungen zuverlässig und fristgerecht zu gewährleisten, bieten wir die Abbuchung per SEPA-Lastschriftmandat von Ihrem Konto an. Das entsprechende Formular fordern Sie bitte per E-Mail verwaltung@wohnen-in-osnabrueck.de an.

Möchten Sie uns ein neues SEPA-Mandat erteilen? Das entsprechende Formular fordern Sie bitte per E-Mail verwaltung@wohnen-in-osnabrueck.de an. Bitte füllen Sie dieses vollständig aus und übersenden es uns mit Ihrer Unterschrift.


Sprechen Sie uns bitte an! Warten Sie nicht so lange, bis ein Rückstand entstanden ist. Melden Sie sich bereits dann, wenn für Sie abzusehen ist, dass Sie Ihre Miete nicht mehr zahlen können, damit wir schnell gemeinsam eine Lösung finden können. 


Bei größeren Tieren wie Hunden und Katzen ist eine Zustimmung von uns nötig. Bitte schreiben Sie uns vorher, wenn Sie beabsichtigen, sich ein solches Tier anzuschaffen. Wir werden Ihnen nach Prüfung der Sachlage dann ggfs. eine entsprechende Tierhaltungsgenehmigung zusenden.

Bei besonders großen und schweren Terrarien bzw. Aquarien, bitten wir Sie gegebenenfalls im Vorfeld mit uns Kontakt aufzunehmen.

Typische Kleintiere wie Kanarienvögel, Zierfische oder Meerschweinchen können in normaler Anzahl ohne unsere Zustimmung gehalten werden. Dass gehaltene Tiere andere Mieter nicht durch Lärm, Schmutz oder Geruch belästigen dürfen und dass die Sicherheit aller Bewohner an erster Stelle steht, versteht sich von selbst.

Dabei gilt es zu beachten, welche Art von Schließanlage in Ihrem Wohnhaus eingebaut ist. Handelt es sich um herkömmliche Schließzylinder oder eine zentrale Sicherheitsschließanlage (Haus- und Wohnungstür sind mit einem Schlüssel zu öffnen und die Schlüssel verfügen i.d.R. über eine Schlüsselnummer)? Bei einfachen Schließzylindern können Sie die Schlüssel selbst anfertigen lassen. Bei einer Nachfrage nach Schlüsseln einer zentralen Schließanlage, wird die dafür vorgesehene Sicherungskarte benötigt. Diese Schlüssel können nur über uns nachbestellt werden. Schicken Sie uns bitte für eine Bestellung neuer Schlüssel eine E-Mail an verwaltung@wohnen-in-osnabrueck.de.


Die Anfertigung von Schlüsseln einer Schließanlage ist teurer als bei normalen Schlüsseln. Dies sollten Sie beachten. Zu den Kosten für die Schlüssel müssen wir Ihnen zusätzlich den Aufwand in Rechnung stellen.

Nein, wir übernehmen das gerne für Sie, schreiben Sie uns hierzu gerne eine kurze E-Mail an verwaltung@wohnen-in-osnabrueck.de.

Die WiO ist an einem zufriedenen Miteinander der Mieter und Menschen interessiert. Dazu gehören einige Regeln, die in der Hausordnung zu finden sind. Die Hausordnung wurde Ihnen mit dem Mietvertrag ausgehändigt. Sollte Sie diese nicht mehr auffinden, kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail unter verwaltung@wohnen-in-osnabrueck.de.

Bei unsachgemäßem Lüften kann sich durch die Schwitzwasseraufnahme des Mauerwerks Schimmel bilden und Ihr Energieverbrauch steigt durch Dauerlüften. Lassen Sie die Fenster auf keinen Fall den ganzen Tag über einen Spalt geöffnet, sondern nutzen Sie die Stoßlüftung: Fahren Sie Morgens erst die Heizung herunter und öffnen dann die Fenster vollständig für 5 Minuten zum Durchlüften. Nach dem Schließen der Fenster stellen Sie die Heizung wieder nach Belieben an. Wenn möglich, führen Sie das ganze mehrmals am Tag durch. Stoßlüften schafft ein gesundes Raumklima, verhindert Bauschäden und spart richtig Heizkosten, denn die Wände kühlen während der kurzen Lüftungszeit nicht aus. 

Unsere Tipp für Berufstätige, die morgens duschen: Öffnen Sie die Fenster ganz für 10 Minuten. Dazu die Dusche mit einem Abzieher trocknen, dann läuft das Wasser in den Abfluss und verdunstet nicht in die Raumluft. Das vermeidet Feuchtigkeit im Bad. Wer es genau wissen will, kann ein Hygrometer aufhängen. 

Mehr zum Thema Heizen, Lüften & Co. finden Sie unter unseren Wohn- und Energiespartipps.



Die Antwort auf Ihre Frage ist nicht dabei? Dann kontaktieren Sie uns gerne.

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