Zwei Hände mit Haus und Kleingeld

Wissenswertes

Wohnberechtigungsschein

Eine Sache liegt uns noch am Herzen. Für Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen gibt es die Möglichkeit beim Thema Wohnen Unterstützung vom Staat zu erhalten. Ein Anrecht auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS), der für rund 70 Prozent unserer Wohnungen Voraussetzung ist, haben mehr Menschen als viele denken. Rein statistisch haben immerhin 33 Prozent aller Haushalte in Niedersachsen Anspruch auf eine staatlich geförderte Wohnung mit einem Wohnberechtigungsschein.




Wissenswertes zum Wohnberechtigungsschein (WBS)


Ein Wohnberechtigungsschein, kurz WBS, ist ein wichtiges Dokument, das Ihnen den Zugang zu bestimmten Wohnungen ermöglicht, die mit Fördermitteln des Bundes und des Landes Niedersachsen unterstützt wurden. Die Idee hinter dieser Förderung ist es, bezahlbares Wohnen für alle zu schaffen.


Mit einem WBS können Sie in geförderten Wohnungen wohnen, die in der Regel günstiger sind als vergleichbare Mietwohnungen auf dem freien Markt. Wichtig zu wissen: Der WBS garantiert Ihnen nicht automatisch eine Wohnung, sondern berechtigt lediglich zum Bezug dieser geförderten Wohnungen. Außerdem gilt der WBS nur in Niedersachsen und hat eine Gültigkeit von einem Jahr. 

Warum ist ein WBS wichtig? Der WBS ermöglicht es, Wohnungen zu mieten, die qualitativ gleichwertig sind wie nicht geförderte Wohnungen, jedoch zu einem günstigeren Preis. Die Wohnungsbauförderung hat das Ziel, guten Wohnraum für alle Bevölkerungsgruppen zu schaffen.






Um einen WBS zu erhalten, müssen Sie und die Personen, die in Ihrem Haushalt leben, bestimmte Einkommensgrenzen einhalten. Wir unterscheiden zwei Arten von WBS bei der WiO:

  • WBS 1 (1. Förderweg §3 NWoFG): Für Menschen mit geringerem Einkommen.
  • WBS 2 (2. Förderweg §5 NWoFG): Für Menschen mit mittleren Einkommen.


Zu den Einkommensgrenzen nach § 3 Niedersächsisches Wohnraumfördergesetz (NWoFG)


Ihre Chancen auf einen WBS stehen gut, wenn Sie Normal- oder Geringverdiener sind. 

Für Menschen mit geringem Einkommen greift der WBS 1 (1. Förderweg §3 NWoFG). Dazu zählen z.B. Alleinerziehende mit 1 Kind mit weniger als 38.142 € brutto im Jahr oder Ehepaare mit 2 Kindern und weniger als 51.000 € Bruttoeinkommen im Jahr.



Auf Menschen mit mittlerem Einkommen zielt der WBS 2 (2. Förderweg §5 NWoFG). Diesen WBS bekommen Sie z.B. als Ehepaar mit 2 Kindern bereits, wenn Ihr Bruttoeinkommen unter 81.230 € im Jahr liegt oder Alleinerziehende mit einem Kind und weniger als 60.578 € Bruttoeinkommen.


Wollen Sie vorab Ihren Anspruch prüfen, dann empfehlen wir Ihnen:





Sie sind auf der Suche nach einer bezahlbaren Wohnung? Was viele nicht wissen: Ihre Chancen auf einen WBS stehen auch gut, wenn Sie Normalverdiener sind. Dann könnte für Sie der WBS 2 (2. Förderweg §5 NWoFG) für Menschen mit mittlerem Einkommen in Frage kommen. 

Um herauszufinden, ob Sie die Voraussetzungen für eine geförderte Wohnung mit WBS 2 erfüllen, nutzen Sie einfach den Onlinecheck der Stadt Osnabrück. Bei positivem Ergebnis, können Sie einen WBS über das Service-Portal der Stadt beantragen.


Einen Wohnberechtigungsschein können Sie bei der der Stadt Osnabrück Kontaktstelle Wohnraum und Wohnbauförderung beantragen. Informationen, Ansprechpartner und den Antrag auf einen Wohnungsberechtigungsschein finden Sie unter www.service.osnabrueck.de/dienstleistungen.


Die Bearbeitung Ihres Antrags kann in der Regel 2-3 Wochen dauern.





Für Ihren Antrag sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Einkommensnachweise für Sie und Ihre Haushaltsangehörigen
  • Gegebenenfalls Geburtsurkunde(n) Ihrer Kinder
  • Gegebenenfalls Ihren Schwerbehindertenausweis
  • Gegebenenfalls eine Heiratsurkunde





  • Alleinstehend: bis 50 m²
  • 2 Haushaltsmitglieder: bis 60 m²
  • 3 Haushaltsmitglieder: 75 m²
  • 4 Haushaltsmitglieder: bis 85 m²
  • Jedes weitere Haushaltsmitglied: + 10 m²





In besonderen Einzelfällen sind Abweichungen vorgesehen.

Quelle: Richtlinie zur Durchführung der sozialen Wohnraumförderung in Niedersachsen - Nr. 15 (Wohnraumförderbestimmungen - WFB)

Nein! Beim Bau von öffentlich geförderten Wohnungen können Unternehmen wie die WiO öffentliche Mittel als Darlehen (Stadt und Land) in Anspruch nehmen. Als Gegenleistung verpflichten wir uns, diese Wohnungen nur Mietern zu überlassen, die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten. Ziel der Förderung ist, dass guter Wohnraum für Jedermann gebaut wird. Die geförderten Wohnungen haben die gleiche Qualität, Art und Ausstattung wie nicht geförderte Wohnungen.

Wohnberechtigungsschein

Informationen, Ansprechpartner und Antragstellung 

Zum ServicePortal der Stadt Osnabrück