Holzbausteine FAQ

Wissenswertes

Häufig gestellte Fragen

Für Wohnungsinteressenten

Bitte nutzen Sie für Ihre Wohnungsanfrage ausschließlich unseren Fragebogen für Mietinteressenten. Sie erhalten im Anschluss von uns eine Eingangsbestätigung per Mail. Ab Erhalt der Bestätigung sind Sie 6 Monate bei uns als wohnungssuchend registriert. Wir werden uns bemühen, Ihnen ein unverbindliches Wohnungsangebot aus unserem Immobilienbestand zu unterbreiten.



Nein, Sie müssen sich nicht regelmäßig melden. Wenn Sie unseren Fragebogen für Mietinteressenten ausgefüllt haben, sind Sie 6 Monate bei uns als Wohnungssuchender gelistet. Die Dauer kann auf Wunsch von Ihnen natürlich verlängert werden.


Nutzen Sie gerne unseren Fragebogen für Mietinteressenten. Natürlich können Sie uns auch eine E-Mail schreiben unter vermietung@wohnen-in-osnabrueck.de oder per Telefon unter 0541 2002-2295 kontaktieren. Bitte beachten Sie hierzu unsere Geschäftszeiten.



Für alle WiO-Projekte gilt die Mietpreis-Quotenregelung, um bezahlbares Wohnen für möglichst viele Bürger der Stadt Osnabrück zu ermöglichen. 40 % der Wohnungen werden preisgebunden zu einer Kaltmiete von 5,80 € pro Quadratmeter vermietet (WBS 1) und weitere 20 % zu 7,20 € pro Quadratmeter (WBS 2). Der verbleibende Wohnraum wird zu marktüblichen Mieten angeboten. Die Chancen, auch als „Normalverdiener“ eine geförderte Wohnung anmieten zu können, sollten Sie überprüfen. Finden Sie heraus, ob auch Sie einen Anspruch auf einen Wohnungsberechtigungsschein haben. 

Zur Infoseite Wohnberechtigungsschein



Bei größeren Tieren wie Hunden und Katzen ist eine Zustimmung von uns nötig. Bitte schreiben Sie uns vorher, wenn Sie beabsichtigen, sich ein solches Tier anzuschaffen. Wir werden Ihnen nach Prüfung der Sachlage dann ggfs. eine entsprechende Tierhaltungsgenehmigung zusenden.

Bei besonders großen und schweren Terrarien bzw. Aquarien, bitten wir Sie gegebenenfalls im Vorfeld mit uns Kontakt aufzunehmen.

Typische Kleintiere wie Kanarienvögel, Zierfische oder Meerschweinchen können in normaler Anzahl ohne unsere Zustimmung gehalten werden. Dass gehaltene Tiere andere Mieter nicht durch Lärm, Schmutz oder Geruch belästigen dürfen und dass die Sicherheit aller Bewohner an erster Stelle steht, versteht sich von selbst.

Die Antwort auf Ihre Frage ist nicht dabei? Dann kontaktieren Sie uns gerne.

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Alte Poststraße 9
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