Zwei Hände mit Haus und Kleingeld

Hinweise und Links zum Antrag

Wohnberechtigungsschein

Eine Sache liegt uns noch am Herzen. Ein Anrecht auf einen Wohnberechtigungsschein, der für 40 Prozent unserer geförderten Wohnungen Voraussetzung ist, haben mehr Menschen als viele denken. Rein statistisch haben immerhin 33 Prozent aller Haushalte in Niedersachsen Anspruch auf eine staatlich geförderte Wohnung mit einem Wohnberechtigungsschein.




Hier die drei wesentlichen Punkte zum Wohnberechtigungsschein:




  1. Wesentliche Voraussetzung für die Erteilung des Wohnberechtigungsscheines ist, dass der Antragsteller und seine Haushaltsangehörigen bestimmte Einkommensgrenzen einhalten.
  2. Die in Niedersachsen ausgestellten Wohnberechtigungsscheine gelten grundsätzlich nur innerhalb dieses Bundeslandes.
  3. Die Geltungsdauer eines Wohnberechtigungsscheines beträgt ein Jahr.



Weitere Informationen, Ansprechpartner bei der Stadt Osnabrück und den Antrag auf einen Wohnungsberechtigungsschein finden Sie unter www.service.osnabrueck.de/dienstleistungenWollen Sie vorab Ihren Anspruch prüfen, dann empfehlen wir Ihnen den WBS-Rechner.