Gesetzliche Anforderungen sicher erfüllen
Pflicht-Energieaudit
Ein Pflicht-Energieaudit ist eine gesetzlich vorgeschriebene Energieeffizienzüberprüfung für bestimmte Unternehmen. Ziel ist es, den Energieeinsatz systematisch zu erfassen, Einsparpotenziale zu identifizieren und wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen abzuleiten.
Wir übernehmen das Audit mit beim BAFA gelisteten Energieauditoren nach den Vorgaben der Norm DIN EN 16247 für Sie und schaffen eine fundierte Datengrundlage für den effizienten und nachhaltigen Umgang mit Energie in Ihrem Unternehmen.
Verpflichtung für bestimmte Unternehmen
Zur Durchführung eines Energieaudits verpflichtet sind Unternehmen, die nicht als kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) gelten. Diese müssen alle vier Jahre ein Energieaudit durchführen lassen, sofern kein zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem besteht.
Das Energieaudit ist damit ein fester Bestandteil gesetzlicher Anforderungen im Bereich Energieeffizienz und dient der systematischen Verbesserung des Energieeinsatzes im Unternehmen.
Ablauf des Auditsprozesses
- Einleitender Kontakt zur Vereinbarung der Rahmenbedingungen
- Auftaktbesprechung zur konkreten Abstimmung des Audits-Ablaufs
- Datenerfassung
- Außeneinsatz als Vor-Ort-Termin
- Analyse der Ist-Situation und Maßnahmenerstellung
- Energieauditbericht inkl. Wirtschaftlichkeitsberechnung
- Abschlussbesprechung
Durch diesen strukturierten Prozess entsteht ein vollständiges und nachvollziehbares Bild der energetischen Situation in Ihrem Unternehmen. Wir beraten Sie hersteller‑, anbieter‑ und vertriebsneutral und übernehmen die vollständige Durchführung Ihres Energieaudits nach DIN EN 16247. Auf Wunsch übernehmen wir für Sie die Kommunikation mit dem BAFA. Weitere optionale Leistungen bieten wir Ihnen gern nach individuelle Abstimmung an.
Vorteile
FAQ
Eine Pflicht besteht, wenn
- mehr als 250 Mitarbeitende (Vollzeit-Äquivalente) bzw.
- mehr als 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder(!) mehr als 43 Mio. Euro Bilanzsumme
Wenn für das Unternehmen keine der genannten Bedingung vorliegen, ist das Unternehmen von der Pflicht ein Energieaudit durchführen lassen zu müssen nicht betroffen.
Ja – unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihr Unternehmen von der Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits befreit werden. Dazu zählen insbesondere:
Bagatellschwelle:
Liegt der Gesamtenergieverbrauch unter 500.000 kWh pro Jahr, kann auf ein vollständiges Energieaudit verzichtet werden.
ISO 50001 oder EMAS:
Unternehmen mit einem zertifizierten Energie- oder Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder EMAS sind von der Auditpflicht befreit.
Hoheitliche Tätigkeiten:
Werden überwiegend hoheitliche Aufgaben wahrgenommen, besteht keine Auditpflicht.
Bei gemischten Tätigkeiten gilt:
- Auditpflicht nur für den wirtschaftlichen Teil, sofern dieser organisatorisch trennbar ist
- Ist keine Trennung möglich, wird geprüft, welcher Bereich überwiegt
Die Auditpflicht gilt seit dem 05.12.2015.
Das Energieaudit muss mindestens alle vier Jahre wiederholt werden.
Wenn ein Unternehmen neu gegründet wird oder erst im laufenden Geschäftsjahr den Status „Nicht-KMU“ erreicht:
Das erste Energieaudit muss spätestens nach 20 Monaten durchgeführt werden.
Ja. Verstöße gegen die Auditpflicht (z. B. nicht, unvollständig oder verspätet durchgeführt oder falsche Angaben zum KMU-Status) können mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Die Stadtwerke Osnabrück begleiten Sie umfassend bei der Durchführung Ihres Energieaudits:
- Zertifizierte Energieauditor:innen nach DIN EN 16247‑1 (BAFA-/dena-gelistet)
- Durchführung des gesamten Audits inkl. Vor-Ort-Begehung und Auswertung
- Identifikation konkreter Einsparpotenziale
- Unabhängige, produkt- und anbieterneutrale Beratung
- Unterstützung unabhängig davon, ob Sie Energiekund:in bei uns sind
Für Unternehmen mit vielen gleichartigen Standorten (z. B. Filialstrukturen) empfiehlt sich eine Multi-Site-Auditierung:
- Bildung von Standort-Clustern mit ähnlichen Strukturen
- Prüfung nur einer repräsentativen Auswahl vor Ort
- Deutlich geringerer Aufwand bei gleichzeitig valider Gesamtaussage
Ihr Ansprechpartner:
49074 Osnabrück