Kompetent & zuverlässig
Beschleunigte Grundqualifikation
BKF-Grundqualifikation Personenverkehr
Fahrer im Personenverkehr gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
Grundsatz: Alle Fahrer:innen, die Fahrten gewerblich durchführen und mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die ein Führerschein der Klassen D1/DF1E oder D/DE erforderlich ist und diese Fahrerlaubnis ab dem 10.09.2008 erteilt bekommen, müssen eine Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation nachweisen.
Möglichkeiten:
- Nachweis erfolgt
- Berufsausbildung (Berufskraftfahrer / Fachkraft im Fahrbetrieb)
- Grundqualifikation (Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer, ohne Vorbereitungslehrgang)
- Beschleunigte Grundqualifikation (Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer, 140 Std. Vorbereitungslehrgang)
BKF-Grundqualifikation Güterverkehr
Fahrer im Güterverkehr gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
Grundsatz: Alle Fahrer:innen, die Fahrten gewerblich durchführen und mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die ein Führerschein der Klassen C1/C1E oder C/CE erforderlich ist und diese Fahrerlaubnis ab dem 10.09.2009 erteilt bekommen, müssen eine Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation nachweisen.
Möglichkeiten:
- Nachweis erfolgt
- Berufsausbildung (Berufskraftfahrer / Fachkraft im Fahrbetrieb)
- Grundqualifikation (Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer, ohne Vorbereitungslehrgang)
- Beschleunigte Grundqualifikation (Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer, 140 Std. Vorbereitungslehrgang)