Strompreis

Zusammensetzung des Strompreises für Geschäftskunden

1. Stromeinkauf, Service und Vertrieb

  • Der Einkaufspreis ist abhängig vom Markt.
  • Wir kaufen den Strom möglichst günstig für Sie an der Börse ein.
  • In dieser Komponente ist der Preis für Ihren persönlichen Service, die Online-Angebote und den Verkauf enthalten.
  • Nur diesen Anteil können wir beeinflussen und er ist entscheidend für den Service rund um Ihre Stromlieferung.




2. Netzentgelte und Zähler

  • Diese Kosten sind gesetzlich reguliert.
  • Mit dem Netzentgelten werden die Stromnetze betrieben und ausgebaut.
  • Diese Entgelte werden von den Netzbetreibern erhoben und über den Strompreis an die Stromkunden weitergegeben.
  • Auch die Gebühren für den Zähler (Betrieb, Wartung, Messung) sind hier enthalten.




3. Steuer, Abgaben und Umlagen

  • Strom- und Mehrwertsteuer
  • Konzessionsabgabe

  • Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)
  • Umlage nach §19 der Strom-Netzentgeltverordnung (StromNEV)
  • Offshore-Netzumlage nach §17f EnWG








Steuer, Abgaben und Umlagen kurz und kompakt

Offshore-Anlagen bezeichnet Windenergieanlagen, die auf dem Wasser installiert werden. Die Netzumlage beinhaltet zum einen die Kosten für die Errichtung und den Betrieb der Offshore-Netzanschlüsse. Dieser Kostenblock wurde bislang über die allgemeinen Netzentgelte an die Stromkunden weitergereicht. Zum anderen soll sie Investitionen der Betreiber von Offshore-Windanlagen finanziell absichern, wenn diese zum Beispiel durch Verzögerungen beim Netzanschluss keinen Strom einspeisen können. Die Kosten der Absicherung werden bundesweit einheitlich auf alle Stromkunden umgelegt.

Unter bestimmten Vorraussetzungen können Kunden ein individuelles Netzentgelt beantragen. Dadurch entgehen dem Betreiber von Übertragungsnetzen Erlöse. Die fehlenden Erlöse werden wiederum als Aufschlag auf die Netzentgelte anteilig auf alle Kunden bundesweit einheitlich umgelegt.

Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme. Dadurch wird ein höherer Nutzungsgrad erreicht, wodurch Brennstoff eingespart und Kohlendioxid-Emissionen vermindert werden können. Betreiber von KWK-Anlagen erhalten einen gesetzlich festgelegten Zuschlag. Die Kosten werden gemäß Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) bundesweit einheitlich auf die Verbraucher umgelegt.

Die Konzessionsabgabe ist eine Gebühr, die von Städten/Kommunen erhoben wird, wenn ein Netzbetreiber die Wege und Straßen nutzt, um Versorgungsleistungen zu legen oder zu betreiben. Die jeweilige Konzessionsabgabe wird seitens des Netzbetreibers weiterberechnet und vom Energieversorger dem Kunden in Rechnung gestellt.

Die Stromsteuer ist eine gesetzlich geregelte Verbrauchssteuer, die seit 1999 auf Grund des Gesetzes zur ökologischen Steuerreform erhoben wird. Besteuert wird der Verbrauch bzw. die Entnahme aus dem Netz im deutschen Steuergebiet. Die Stromsteuer wird von Energieversorger erhoben und an den Fiskus abgeführt.

Anteile von Steuern und Abgaben bezogen auf die Stromkosten


Beispiel: Durchschnittlicher Osnabrücker Gewerbebetrieb im Grundversorgungstarif ProfiStrom klassik für Neukunden in der Grundversorgung mit einem jährlichen Stromverbrauch von 10.000 kWh, Stand: 01.01.2024

Mehrwertsteuer 19 %
15,97 %
Konzessionsabgabe (1,99 ct/ kWh)*1)
4,87 %
Stromsteuer (2,050 ct/ kWh)
5,02 %
KWKG (0,275 ct/ kWh)*2)
§ 19 StromNEV (0,643 ct/ kWh)
§ 17f EnWG (0,656 ct/ kWh)

3,85 %
Energie- und Transportkosten
71,61 %
Gesamt
100 %
* 1) Für die Gemeinde Lotte gilt eine Konzessionsabgabe von 1,32 ct/kWh
* 2) Gesetz zum Schutz der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung

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