Erdgas-Preis
Zusammensetzung für Geschäftskund:innen
Der Gaspreis für Ihr Unternehmen besteht aus drei Komponenten:
1. Einkauf, Service und Vertrieb (Energiekosten)
- Der Einkaufspreis ist abhängig vom Markt.
- Wir kaufen das Gas möglichst günstig für Sie an der Börse ein.
- In dieser Komponente ist der Preis für Ihren persönlichen Service, die Online-Angebote und den Verkauf enthalten.
- Nur diesen Anteil können wir beeinflussen und er ist entscheidend für den Service rund um Ihre Stromlieferung.
2. Netzentgelte und Zähler (Transportkosten)
- Diese Kosten sind gesetzlich reguliert.
- Mit den Netzentgelten werden die Stromnetze betrieben und ausgebaut.
- Diese Entgelte werden von den Netzbetreibern erhoben und über den Strompreis an die Stromkunden weitergegeben.
- Auch die Gebühren für den Zähler (Betrieb, Wartung, Messung) sind hier enthalten.
3. Steuer, Abgaben und Umlagen
- Mehrwertsteuer
- Konzessionsabgabe
- Erdgassteuer
- CO2-Abgabe
- Gasspeicherumlage
- Bilanzierungsumlage
Anteile von Steuern und Abgaben bezogen auf die Erdgaskosten
Beispiel: Durchschnittlicher Osnabrücker Gewerbebetrieb im Grundversorgungstarif ProfiGas klassik in der Grundversorgung ab 01.01.2023 mit einem jährlichen Erdgasverbrauch von 50.000 kWh
Steuern und Abgaben kurz und kompakt
Die Mehrwertsteuer wird in Deutschland auf alle Waren und Dienstleistungen fällig. Sie wird vom jeweiligen Unternehmen auf den Waren-/Dienstleistungspreis aufgeschlagen und dann an das Finanzamt abgeführt.
Um das Gas in Ihr Unternehmen zu bringen, sind viele Kilometer Leitungen nötig. Diese verlaufen nicht selten unter öffentlichem Raum: z.B. unter Gehwegen und Straßen. Für die Nutzung dieses Raums erheben Städte und Gemeinden die Konzessionsabgabe. Sie ist somit Bestandteil des Gaspreises. Wie hoch sie ausfallen darf, ist gesetzlich geregelt.
Erdgas als fossiler Brennstoff wird, ähnlich wie auch Mineralöl, besteuert, um umweltschädliches Verhalten einzudämmen und energieeffiziente Technologien zu fördern.
Seit Anfang 2021 wird in Deutschland die CO2-Abgabe fällig. Sie ist eine Umweltsteuer auf die Emission von Kohlendioxid. Da es sich bei Erdgas um einen fossilen Brennstoff handelt, wird sie entsprechend auch hier fällig.
Die Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG soll die erhöhten Kosten ausgleichen, die anfallen, um die Gasversorgung weiterhin sicherzustellen; z.B. durch den Einkauf von Flüssiggas.
Die Bilanzierungsumlage wird benötigt, um einen Fehlbetrag aus dem Einsatz von Regel- und Ausgleichsenergie zu decken.