Holzbausteine FAQ

Wissenswertes

Häufig gestellte Fragen zur WiO

Für Wohnungsinteressenten

Unsere aktuellen Wohnungsangebote finden Sie hier. Bitte nutzen Sie für Ihre Wohnungsanfrage ausschließlich unseren Fragebogen für Mietinteressenten

Nein, Sie müssen sich nicht regelmäßig melden. Wenn Sie unseren Fragebogen für Wohnungsinteressenten ausgefüllt haben, sind Sie ein Jahr bei uns als Wohnungssuchender gelistet. Die Dauer kann auf Wunsch von Ihnen natürlich verlängert werden.

Unsere Ansprechpartner stehen Ihnen gerne per E-Mail und telefonisch zur Verfügung. Oder Sie nutzen unser Kontaktformular. Alle Kontaktinformationen finden Sie hier.

Bitte entnehmen Sie ausführliche Informationen aktueller Wohnprojekte aus der Rubrik Wohnungsangebote.

Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) ist hierfür notwendig und gesetzlich vorgegeben. Bitte prüfen Sie vorab, ob Sie Anspruch auf einen WBS haben, dieser hat eine Gültigkeit von einem Jahr .

Einen Wohnberechtigungsschein können Sie bei der Stadt Osnabrück im Fachbereich Soziales beantragen. Informationen, Ansprechpartner und den Antrag auf einen Wohnungsberechtigungsschein finden Sie unter www.service.osnabrueck.de/dienstleistungen.

Kontakt: Stadt Osnabrück I Fachbereich Soziales I Stadthaus 2, Zimmer: 41 I Natruper-Tor-Wall 5 | 49076 Osnabrück I Telefon: 0541 323-2500 I E-Mail: packeiser@osnabrueck.de

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung in der Regel 2-3 Wochen dauert.


Allgemeines zur WiO

Am 7. Juli 2020 hat der Rat der Stadt Osnabrück über die empfohlene Gründung als 100-prozentige Stadtwerke-Tochter positiv entschieden. Wenig später folgte die formalrechtliche Gründung der Wohnungsgesellschaft unter dem Dach der Stadtwerke. Über den Namen hat ebenfalls der Projektausschuss "Wohnungsgesellschaft" entschieden. So heißt die Osnabrücker Wohnungsgesellschaft „WiO“. Die Abkürzung steht für „Wohnen in Osnabrück“.

Das zentrale Entscheidungsgremium der Gesellschaft ist der Aufsichtsrat. Die Mitglieder dieses Gremiums sind von der Stadt Osnabrück und den Stadtwerken entsendet. Sie entscheiden über die grundsätzlichen Fragestellungen in der kommunalen Wohnungsgesellschaft. Zudem gibt es einen Mieterbeirat, der in der Mehrzahl durch externe Experten besetzt ist. Er setzt sich aus Fachleuten von Sozialverbänden, der Stadt Osnabrück, der Mieterschaft und der kommunalen Wohnungsgesellschaft zusammen. Der Mieterbeirat ist das Gremium, das die Mieter auswählt und auf die korrekte Verteilung der Wohnungen auf die Bewerber achtet. Geschäftsführer der WiO sind Wigand Maethner von den Stadtwerken Osnabrück und Holger Clodius von der Stadt Osnabrück. Sie leiten das Unternehmen.





Wie die Stadtwerke Osnabrück AG verfolgt auch die Tochter „WiO“ nachhaltige Ziele und zwar in sozialer, ökologischer und ökonomischer Hinsicht. Die Gesellschaft soll diskrimminierungsfrei nachhaltigen und bezahlbaren Wohnraum für Menschen in Osnabrück schaffen und zwar für die, die auf dem offenen Wohnungsmarkt keine guten Chancen haben. Der Bau der Wohnungen und die Wohnungen selbst sollen  ökologisch nachhaltig sein. Und auch der ökonomische Aspekt spielt eine Rolle – um den Bestand der kommunalen Wohnungsgesellschaft in der Zukunft zu sichern, muss es eine ökonomisch gesunde Gesellschaft sein. Deshalb gibt es unterschiedliche Preismodelle für die geförderten Wohnungen und für die Wohnungen, die am freien Markt angeboten werden.


Die ersten Wohnungen konnten im Sommer und Herbst 2021 bezogen werden. Die nächsten Wohneinheiten sind seit Mitte 2023 bezugsfertig. Bitte entnehmen Sie ausführliche Informationen aktueller Wohnbauprojekte den Rubriken Wohnungsbauprojekte und Wohnungsangebote

Die kommunale Wohnungsgesellschaft hat sich selbst Leitlinien gegeben, die die Richtschnur für ihr Handeln ist.



Wohnungen der WiO

Im Zuge der Gründung der kommunalen Wohnungsgesellschaft „WiO – Wohnen in Osnabrück“ hat der Stadtrat festgelegt, wie hoch der Anteil der geförderten Wohnungen ist und wie die Mietpreise pro Quadratmeter Wohnfläche aussehen sollen. Der Anteil der öffentlich geförderten Wohnungen an der Gesamtzahl der Wohnungen beträgt 60 Prozent.

Der Stadtrat hat mit seinem Beschluss die Leitlinien der WiO beschlossen, damit gibt es eine klare Orientierung. 60 Prozent – das ist der Anteil der öffentlich geförderten Wohnungen. Davon werden 40 Prozent an Mieter mit Wohnberechtigungsschein für 5,80 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche vermietet (WBS A). Weitere 20 Prozent der Wohnungen werden für 7,20 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche vermietet (WBS B). Ein Anteil von 40 Prozent wird im nicht preisgebundenen Segment vermietet.



Für einen Teil der Wohnungen wird ein Wohnberechtigungsschein (kurz: WBS) benötigt.

Hintergründe zur WiO

Rückblick: Im Mai 2019 hatten die Osnabrücker per Bürgerentscheid mit großer Mehrheit für die Gründung einer Wohnungsgesellschaft gestimmt. Daraufhin wurde ein Projektausschuss gegründet. Der Projektausschuss bestand aus Ratspolitikern, Mitgliedern des Bündnisses für bezahlbaren Wohnraum sowie Vertretern vom Mieterverein und dem Vermieterverein Haus und Grund. Im Rahmen dieses Projektausschusses wurde ein Konzept erarbeitet. Darin wurde festgelegt welche Aufgaben die neue Wohnungsgesellschaft übernehmen und wie sie mit der Stadt Osnabrück hierbei zusammenarbeiten soll. Das Konzept beinhaltete auch, dass die Gesellschaft unter dem Dach der Stadtwerke angesiedelt werden soll. In seiner Sitzung am 7. Juli stimmte der Stadtrat der Empfehlungen zu, die kommunale Wohnungsgesellschaft als 100-prozentige Stadtwerke-Tochter zu gründen.

Ganz klar: Die Stadtwerke haben kein Interesse sich aus den Mieten zu finanzieren. Was die Stadtwerke wollen, ist der Einsatz von Produkten aus Stadtwerke-Portfolio, wie zum Beispiel Strom, Wärme, Glasfaseranschlüsse und Freizeitangebote. Gewinne sollen nach dem Willen der Stadt innerhalb der Gesellschaft bleiben. Langfristige Zielsetzung dabei ist, dass die kommunale Wohnungsgesellschaft sich selbst trägt und beispielsweise größere Modernisierungen und Neubauten stemmen kann und zwar ohne Zuschüsse der Stadt.

Für unsere Mieter: Fragen zur Miete

Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. Umgangssprachlich werden Sie auch als Nebenkosten zur Miete bezeichnet. In der Betriebskostenverordnung BetrKV unter §2 „Aufstellung der Betriebskosten“ und in Ihrem Mietvertrag können Sie alle Betriebskostenarten, die anfallen können, entnehmen. Unter anderem kann es sich um folgende Kostenarten handeln: Kosten der Wasserversorgung, Kosten der Entwässerung, Kosten der Straßenreinigung und Müllbeseitigung, Kosten des Betriebs des Personen- oder Lastenaufzugs etc.

Selbstverständlich werden nur die Betriebskostenarten abgerechnet, die auch angefallen sind. 

Ihre Betriebskostenabrechnung erhalten Sie spätestens nach zwölf Monaten, von dem Ende des Abrechnungszeitraumes. Selbstverständlich sind wir bemüht, frühestmöglich die Betriebskostenabrechnung zu erstellen und an Sie zu versenden. 

Die Miete ist spätestens bis zum dritten Werktag eines jeden Monats zu entrichten.

Für die Überweisung wird jedem Mieter zu Mietbeginn die Bankverbindung, inklusiv Angabe des Verwendungszweckes, mitgeteilt. Wir empfehlen Ihnen uns ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen, so dass wir Ihre Miete pünktlich einziehen. 

Für die Erteilung einer Einzugsermächtigung erhalten Sie von uns ein SEPA-Lastschriftmandat, welches Sie ausgefüllt und unterschrieben an uns zurücksenden. Durch das Ausfüllen des SEPA-Lastschriftmandates geben Sie uns die Zustimmung zum Einzug der Zahlung. 

Die Kaution beträgt 2,5 Kaltmieten. Eine Ratenzahlung ist möglich, hierzu stimmen wir uns mit Ihnen bei der Erstellung des Mietvertrages ab. 

Für unsere Mieter: Fragen zum Mietvertrag / Mietverhältnis

Die Kündigungsfrist für den Mieter beträgt drei Monate zum Monatsende. Ihre Kündigung muss spätestens am 3. Werktag des ersten Monates der Kündigungsfrist bei uns vorliegen.

Bitte beachten Sie, dass die Kündigung schriftlich erfolgen muss und von allen Mietvertragspartnern unterschrieben wird. Haben wir Ihre Kündigung erhalten, bekommen Sie ein Bestätigungsschreiben von uns.

Bitte teilen Sie uns den Einzug einer weiteren Person rechtzeitig mit, da die weitere Person mit in den Mietvertrag aufgenommen wird. Das Vorgehen sprechen wir mit Ihnen gerne persönlich ab.

Grundsätzlich gilt: Haben mehrere Personen den Mietvertrag geschlossen, so können auch nur alle gemeinsam kündigen. Gerne stimmen wir uns über eine Lösung mit Ihnen gemeinsam ab! 

Die persönlichen Ansprechpartner, mit denen Sie bereits bei der Wohnungsbesichtigung Kontakt hatten, bleiben bestehen! Sie erhalten mit den Mietvertragsunterlagen die Kontakte erneut, sodass Sie uns bei Fragen schriftlich oder telefonisch kontaktieren können.  

Für unsere Mieter: Fragen rund um die Themen Schaden und Reparatur

Einen Schaden oder eine Reparatur können Sie uns per Kontaktformular, telefonisch oder per E-Mail mitteilen. Wenn Sie uns per E-Mail kontaktieren, schicken Sie bitte ein Schadensfoto mit, beschreiben den Schaden und denken daran, Ihre Kontaktdaten anzugeben (Name, Anschrift, Telefon). 


Die Antwort auf Ihre Frage ist nicht dabei? Natürlich stehen wir Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung.

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