
Wissenswertes zur WiO
Häufig gestellte Fragen
Für Wohnungsinteressenten
Bitte nutzen Sie für Ihre Anfrage ausschließlich unseren Fragebogen für Mietinteressenten. Sie erhalten im Anschluss von uns eine Eingangsbestätigung per E- Mail. Sobald wir eine passende Wohnung für Sie gefunden haben, senden wir Ihnen ein Exposé zu.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Corona-Pandemie aktuell kein Publikumsverkehr in unserem Haus möglich ist.
Nein, Sie müssen sich nicht regelmäßig melden. Wenn Sie unseren Fragebogen für Wohnungsinteressenten ausgefüllt haben, sind Sie ein Jahr bei uns als Wohnungssuchender gelistet. Die Dauer kann auf Wunsch von Ihnen natürlich verlängert werden.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Corona-Pandemie aktuell kein Publikumsverkehr in unserem Haus möglich ist. Unsere Ansprechpartner stehen Ihnen gerne per E-Mail, Fax und telefonisch zur Verfügung.
Bitte entnehmen Sie ausführliche Informationen aktueller Wohnprojekte aus der Rubrik Wohnungsangebote.
Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) ist hierfür notwendig und gesetzlich vorgegeben. Bitte prüfen Sie vorab, ob Sie Anspruch auf einen WBS haben, dieser hat eine Gültigkeit von einem Jahr .
Allgemeines zur WiO
Am 7. Juli 2020 hat der Rat der Stadt Osnabrück über die empfohlene Gründung als 100-prozentige Stadtwerke-Tochter positiv entschieden. Wenig später folgte die formalrechtliche Gründung der Wohnungsgesellschaft unter dem Dach der Stadtwerke. Über den Namen hat ebenfalls der Projektausschuss "Wohnungsgesellschaft" entschieden. So heißt die Osnabrücker Wohnungsgesellschaft „WiO“. Die Abkürzung steht für „Wohnen in Osnabrück“.
Das zentrale Entscheidungsgremium der Gesellschaft ist der Aufsichtsrat. Die Mitglieder dieses Gremiums sind von der Stadt Osnabrück und den Stadtwerken entsendet. Sie entscheiden über die grundsätzlichen Fragestellungen in der kommunalen Wohnungsgesellschaft. Zudem gibt es einen Mieterbeirat, der in der Mehrzahl durch externe Experten besetzt ist. Er setzt sich aus Fachleuten von Sozialverbänden, der Stadt Osnabrück, der Mieterschaft und der kommunalen Wohnungsgesellschaft zusammen. Der Mieterbeirat ist das Gremium, das die Mieter:innen auswählt und auf die korrekte Verteilung der Wohnungen auf die Bewerber:innen achtet. Geschäftsführer der WiO sind Marcel Haselof von den Stadtwerken Osnabrück und Holger Clodius von der Stadt Osnabrück. Sie leiten das Unternehmen.
Wie die Stadtwerke Osnabrück AG verfolgt auch die Tochter „WiO“ nachhaltige Ziele und zwar in sozialer, ökologischer und ökonomischer Hinsicht. Die Gesellschaft soll diskrimminierungsfrei nachhaltigen und bezahlbaren Wohnraum für Menschen in Osnabrück schaffen und zwar für die, die auf dem offenen Wohnungsmarkt keine guten Chancen haben. Der Bau der Wohnungen und die Wohnungen selbst sollen ökologisch nachhaltig sein. Und auch der ökonomische Aspekt spielt eine Rolle – um den Bestand der kommunalen Wohnungsgesellschaft in der Zukunft zu sichern, muss es eine ökonomisch gesunde Gesellschaft sein. Deshalb gibt es unterschiedliche Preismodelle für die geförderten Wohnungen und für die Wohnungen, die am freien Markt angeboten werden.
Die ersten Wohnungen konnten im Sommer und Herbst 2021 bezogen werden. Die nächsten Wohneinheiten sind 2023/2024 bezugsfertig. Bitte entnehmen Sie ausführliche Informationen aktueller Wohnprojekte aus der Rubrik Wohnungsangebote.
Wohnungen der WiO
Im Zuge der Gründung der kommunalen Wohnungsgesellschaft „WiO – Wohnen in Osnabrück“ hat der Stadtrat festgelegt, wie hoch der Anteil der geförderten Wohnungen ist und wie die Mietpreise pro Quadratmeter Wohnfläche aussehen sollen. Der Anteil der öffentlich geförderten Wohnungen an der Gesamtzahl der Wohnungen beträgt 60 Prozent.
Der Stadtrat hat mit seinem Beschluss die Leitlinien der WiO beschlossen, damit gibt es eine klare Orientierung. 60 Prozent – das ist der Anteil der öffentlich geförderten Wohnungen. Davon werden 40 Prozent an Mieter mit Wohnberechtigungsschein (WBS) für 5,80 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche vermietet. Weitere 20 Prozent der Wohnungen werden für 7,20 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche vermietet. Ein Anteil von 40 Prozent wird im nicht preisgebundenen Segment vermietet
Für einen Teil der Wohnungen wird ein Wohnberechtigungsschein (kurz: WBS) benötigt. Wie Sie diesen erhalten können, erfahren Sie hier.
Hintergründe zur WiO
Rückblick: Im Mai 2019 hatten die Osnabrücker per Bürgerentscheid mit großer Mehrheit für die Gründung einer Wohnungsgesellschaft gestimmt. Daraufhin wurde ein Projektausschuss gegründet. Der Projektausschuss bestand aus Ratspolitikern, Mitgliedern des Bündnisses für bezahlbaren Wohnraum sowie Vertretern vom Mieterverein und dem Vermieterverein Haus und Grund. Im Rahmen dieses Projektausschusses wurde ein Konzept erarbeitet. Darin wurde festgelegt welche Aufgaben die neue Wohnungsgesellschaft übernehmen und wie sie mit der Stadt Osnabrück hierbei zusammenarbeiten soll. Das Konzept beinhaltete auch, dass die Gesellschaft unter dem Dach der Stadtwerke angesiedelt werden soll. In seiner Sitzung am 7. Juli stimmte der Stadtrat der Empfehlungen zu, die kommunale Wohnungsgesellschaft als 100-prozentige Stadtwerke-Tochter zu gründen.
Ganz klar: Die Stadtwerke haben kein Interesse sich aus den Mieten zu finanzieren. Was die Stadtwerke wollen, ist der Einsatz von Produkten aus Stadtwerke-Portfolio, wie zum Beispiel Strom, Wärme, Glasfaseranschlüsse und Freizeitangebote. Gewinne sollen nach dem Willen der Stadt innerhalb der Gesellschaft bleiben. Langfristige Zielsetzung dabei ist, dass die kommunale Wohnungsgesellschaft sich selbst trägt und beispielsweise größere Modernisierungen und Neubauten stemmen kann und zwar ohne Zuschüsse der Stadt.
Die Antwort auf Ihre Frage ist nicht dabei? Natürlich stehen wir Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung.

49074 Osnabrück
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