Fuhrpark der Fahrschule des Verkehrsbetriebes

Flexibel, kompetent, zuverlässig

Führerscheinausbildung







Sie wollen sich als Kraftfahrer beruflich verändern oder weiter qualifizieren? Dann sind Sie bei uns genau richtig!

Wir bieten eine umfangreiche Ausbildung in den folgenden Fahrerlaubnisklassen an:  C1, C1E, C, CE, D und DE. Die Ausbildungsinhalte richten sich nach der jeweiligen Vorqualifikation bzw. den Fahrerlaubnissen der Teilnehmer. Es gibt eine vorgeschriebene Anzahl an Pflichtfahrten.






Fahrerlaubnisklasse C1



Fahrzeugart: mittlere LKW

Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

  • Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Vorbesitz: Klasse B
  • Voraussetzungen: ärztliches / augenärztliches Gutachten, Erste-Hilfe-Kurs

  • Geltungsdauer: 5 Jahr
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Fahrerlaubnisklasse C 

Fahrzeugart: schwere LKW



Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

  • Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
  • Mindestalter: 21 Jahre
  • 18 Jahre - Erwerb Grundqualifikation oder Berufsausbildung
  • Vorbesitz: Klasse B
  • Voraussetzungen: ärztliches / augenärztliches Gutachten, Erste-Hilfe-Kurs

  • Geltungsdauer: 5 Jahre







Die Klasse C beinhaltet die Klassen C1.

Fahrerlaubnisklasse D


Fahrzeugart: große Busse

Kraftfahrzeuge die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.


  • Mindestalter: 24 Jahre

    23 Jahre - Erwerb beschleunigte Grundqualifikation
    21 Jahre - Erwerb Grundqualifikation
    21 Jahre - Erwerb beschleunigte Grundqualifikation (Linienverkehr bis 50 km Linienlänge)
    20 Jahre - während oder nach Abschluss der Berufsausbildung Berufskraftfahrer / Fachkraft im Fahrbetrieb

    18 Jahre - während oder nach Abschluss der Berufsausbildung Berufskraftfahrer / Fachkraft im Fahrbetrieb (Linienverkehr bis 50 km Linienlänge)
  • Vorbesitz: Klasse B
  • Voraussetzungen: ärztliches / augenärztliches Gutachten / Gutachten über körperliche und geistige Eignung (Fahreignung), Erste-Hilfe-Kurs

  • Geltungsdauer: 5 Jahre







Fahrerlaubnisklasse C1E



Fahrzeugart: mittlere Lastzüge bis max. 12.000 kg zG

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C1 und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Kombinationen aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse größer ist als 3500 kg. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf nicht mehr als 12.00 kg betragen.


  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Vorbesitz: Klasse C1
  • Voraussetzungen: ärztliches / augenärztliches Gutachten, Erste-Hilfe-Kurs

  • Geltungsdauer: 5 Jahre





Die Klasse C1E beinhaltet die Klassen BE. Bei Vorbesitz der Klasse D1, die Klasse D1E.


Fahrerlaubnisklasse CE




Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

  • Mindestalter: 21 Jahre
  • Vorbesitz: Klasse C
  • Voraussetzungen: ärztliches / augenärztliches Gutachten,  Erste-Hilfe Kurs

  • Geltungsdauer: 5 Jahre





Die Klasse CE beinhaltet die Klassen BE, C1E und T. Bei Vorbesitz der Klasse D, die Klasse DE.


Fahrerlaubnisklasse DE



Fahrzeugart: große Busse mit Anhänger über 750 kg zG

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse D und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

  • Mindestalter: 24 Jahre - Ausnahmen siehe Fahrerlaubnisklasse D
  • Vorbesitz: Klasse D
  • Voraussetzungen: ärztliches / augenärztliches Gutachten / Gutachten über körperliche und geistige Eignung (Fahreignung), Erste-Hilfe-Kurs

  • Geltungsdauer: 5 Jahre





Die Klasse DE beinhaltet die Klassen BE. Bei Vorbesitz der Klasse C1, die Klasse C1E. 

Fahrschule / Fahrerweiterbildung
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