Flexibel, kompetent, zuverlässig
Führerscheinausbildung
Sie wollen sich als Kraftfahrer beruflich verändern oder weiter qualifizieren? Dann sind Sie bei uns genau richtig!
Wir bieten eine umfangreiche Ausbildung in den folgenden Fahrerlaubnisklassen an: C1, C1E, C, CE, D und DE. Die Ausbildungsinhalte richten sich nach der jeweiligen Vorqualifikation bzw. den Fahrerlaubnissen der Teilnehmer. Es gibt eine vorgeschriebene Anzahl an Pflichtfahrten.
Fahrerlaubnisklasse C1
Fahrzeugart: mittlere LKW
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
- Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
- Mindestalter: 18 Jahre
- Vorbesitz: Klasse B
- Voraussetzungen: ärztliches / augenärztliches Gutachten, Erste-Hilfe-Kurs
- Geltungsdauer: 5 Jahr
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Fahrerlaubnisklasse C
Fahrzeugart: schwere LKW
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
- Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
- Mindestalter: 21 Jahre
- 18 Jahre - Erwerb Grundqualifikation oder Berufsausbildung
- Vorbesitz: Klasse B
- Voraussetzungen: ärztliches / augenärztliches Gutachten, Erste-Hilfe-Kurs
- Geltungsdauer: 5 Jahre
Die Klasse C beinhaltet die Klassen C1.
Fahrerlaubnisklasse D
Fahrzeugart: große Busse
Kraftfahrzeuge die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
- Mindestalter: 24 Jahre
23 Jahre - Erwerb beschleunigte Grundqualifikation
21 Jahre - Erwerb Grundqualifikation
21 Jahre - Erwerb beschleunigte Grundqualifikation (Linienverkehr bis 50 km Linienlänge)
20 Jahre - während oder nach Abschluss der Berufsausbildung Berufskraftfahrer / Fachkraft im Fahrbetrieb
18 Jahre - während oder nach Abschluss der Berufsausbildung Berufskraftfahrer / Fachkraft im Fahrbetrieb (Linienverkehr bis 50 km Linienlänge) - Vorbesitz: Klasse B
- Voraussetzungen: ärztliches / augenärztliches Gutachten / Gutachten über körperliche und geistige Eignung (Fahreignung), Erste-Hilfe-Kurs
- Geltungsdauer: 5 Jahre
Fahrerlaubnisklasse C1E
Fahrzeugart: mittlere Lastzüge bis max. 12.000 kg zG
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C1 und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Kombinationen aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse größer ist als 3500 kg. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf nicht mehr als 12.00 kg betragen.
- Mindestalter: 18 Jahre
- Vorbesitz: Klasse C1
- Voraussetzungen: ärztliches / augenärztliches Gutachten, Erste-Hilfe-Kurs
- Geltungsdauer: 5 Jahre
Die Klasse C1E beinhaltet die Klassen BE. Bei Vorbesitz der Klasse D1, die Klasse D1E.
Fahrerlaubnisklasse CE
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
- Mindestalter: 21 Jahre
- Vorbesitz: Klasse C
- Voraussetzungen: ärztliches / augenärztliches Gutachten, Erste-Hilfe Kurs
- Geltungsdauer: 5 Jahre
Die Klasse CE beinhaltet die Klassen BE, C1E und T. Bei Vorbesitz der Klasse D, die Klasse DE.
Fahrerlaubnisklasse DE
Fahrzeugart: große Busse mit Anhänger über 750 kg zG
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse D und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
- Mindestalter: 24 Jahre - Ausnahmen siehe Fahrerlaubnisklasse D
- Vorbesitz: Klasse D
- Voraussetzungen: ärztliches / augenärztliches Gutachten / Gutachten über körperliche und geistige Eignung (Fahreignung), Erste-Hilfe-Kurs
- Geltungsdauer: 5 Jahre
Die Klasse DE beinhaltet die Klassen BE. Bei Vorbesitz der Klasse C1, die Klasse C1E.
49074 Osnabrück