SozialTicket
Das SozialTicket ist ein Tarifangebot der Verkehrsgemeinschaft Osnabrück für das Stadtgebiet Osnabrück und Belm (Preisstufe 0).
Es wird in Form von 8-FahrtenTickets ausgegeben.
Zur Nutzung des SozialTickets sind Einwohner der Stadt Osnabrück entsprechend der mit den Sozialleistungsträgern getroffenen Vereinbarung berechtigt, die
- laufende Leistungen nach dem SGB XII,
- laufende Leistungen nach dem SGB II (ALG II und Sozialgeld)
- laufende Leistungen nach dem AsylbLG (Grundleistungen und Leistungen in besonderen Fällen),
- Wohngeld oder
- geringes sonstiges Einkommen erhalten.
Für die Ausgabe und Nutzung des SozialTickets gelten folgende Bedingungen:
- Zur Nutzung des SozialTickets muss die Berechtigung nachgewiesen werden. Die Berechtigten nach Absatz 2 erhalten von der Stadt Osnabrück den Osnabrück-Pass.
- Beim Kauf des SozialTickets sowie bei der Nutzung ist die Berechtigung durch Vorlage eines gültigen Osnabrück-Passes in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen.
- Das SozialTicket gilt für die Tarifzone 100 (Osnabrück/Belm). Das Ticket kann auf andere Osnabrück-Pass-Inhaberinnen/-Inhaber übertragen werden.
- Analog gelten die Bestimmungen des 8-FahrtenTickets