Eine Karte - dreifach mobil
MobilAbo
Alle Informationen im Überblick
Mit dem MobilAbo sind unsere Kunden dreifach mobil zum Preis von 59,40 € pro Monat.
- beinhaltet das übertragbare PremiumAbo (Tarifzone Osnabrück/Belm) der VOS
- nach 19:00 Uhr, am Wochenende und feiertags gültig für zwei Erwachsene und familienangehörige Kinder
- Carsharing mit dem stadtteilauto inkl. weiterer Inklusivleistungen
- Mindestvertragslaufzeit 6 Monate
- monatliche Abbuchung vom Bankkonto
Fragen und Antworten zur Mobilkarte
Allgemeines
Die Mobilkarte kann nach der Bestellung und Benachrichtigung durch das Aboteam im Mobilitätszentrum am Neumarkt beim Schalter des stadtteilautos abgeholt werden.
- Mit dem PremiumAbo mit dem Bus unterwegs (Tarifzone Osnabrück/Belm),
- keine Aufnahmegebühr, keine Sicherheitseinlage, keine Grundgebühr und ein monatliches Guthaben in Höhe von 20 € für das stadtteilauto (bis zu 3 Monate übertragbar)
- zeitlich unbeschränkte, kostenlose Mitnahme eines Rades in den Bussen
- Fahren zum Kinderpreis auf Fahrten der Linie X15
6 Monate ab Vertragsabschlussdatum
BusTicket PremiumAbo
Sie können mit Ihrer Mobilkarte in Osnabrück und in Belm kostenlos mit den Bussen der VOS fahren (Preisstufe 0).
In diesem Fall kaufen Sie bitte vor Fahrtantritt eine Fahrkarte für den Bereich außerhalb von Osnabrück um auch dieses Tarifgebiet abzudecken. Das Servicepersonal im Mobilitätzentrum oder auch das Fahrpersonal in den Bussen ist Ihnen gerne bei der richtigen Fahrtkartenauswahl behilflich.
Als Inhaber der Mobilkarte genießen Sie besondere Vorteile im Rahmen der Mitnahmeregelung. Sie können mit der Mobilkarte werktags ab 19:00 Uhr, am Wochenende und an Feiertagen einen zusätzlichen Erwachsenen sowie familienangehörige Kinder kostenlos im Bus mitnehmen.
Als Inhaber der Mobilkarte genießen Sie exklusive Vorteile was Fahrradmitnahme betrifft. Sie können Ihr Fahrrad kostenlos und ohne zeitliche Einschränkungen in den Bussen der Verkehrsgemeinschaft Osnabrück mitnehmen.
Ja und nein. Für die Bereiche Bus und Rad ist Ihre Mobilkarte übertragbar. Das bedeutet zum Beispiel, dass jemand aus Ihrem persönlichen Umfeld mit Ihrer Mobilkarte den Bus im Stadtgebiet nutzen kann. Wichtig ist: NUR derjenige der die Mobilkarte aktuell in der Hand hält, besitzt einen gültigen Fahrschein. Nicht übertragbar ist Ihre Mobilkarte hingegen für den Bereich des Carsharing. D.h. hier sind nur Sie als Eigentümer (bzw. Ihr Partner über eine Partnerkarte) fahrberechtigt. Hintergrund ist, dass wir nur für Sie als FahrerIn die Führerscheinprüfung vorgenommen haben, und daher auch nur Sie als FahrerIn versichert sind.
Weitere Infos zum MobilAbo
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