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Gründe gibt es viele für den Einzug in die erste eigene Wohnung: Ein Ausbildungs- oder Studienplatz in einer anderen Stadt, das Zusammenziehen mit Freunden oder einfach der Wunsch „endlich sturmfrei“ zu haben. Doch bei der Suche nach der Traumwohnung gibt es so einiges zu beachten. Denn oft birgt das vermeintliche Super-Schnäppchen versteckte Kosten, die ein Loch in die oft eher kleine Haushaltskasse reißen. Damit ihr euch nach dem Einzug auch auf das ein oder andere Getränk in der neuen Stammkneipe um die Ecke freuen könnt, haben wir euch die wichtigsten Fragen und Antworten zum entspannten Start in den neuen Lebensabschnitt zusammengestellt.

Gibt es einmalige Kosten vor dem Einzug in die erste eigene Wohnung?

Ja. Der Vermieter kann eine Kaution von bis zu drei Kaltmieten erheben, die am Ende der Vertragslaufzeit bei gutem Zustand der Wohnung wieder erstattet wird.

Was muss ich über meine Mietkosten wissen, um den Durchblick zu behalten?

Die so genannte Kaltmiete beinhaltet erstmal nur die „Gebühr“ für die Raumnutzung. Nebenkosten für Wasser, Abwasser, Müllentsorgung, Hausmeister etc. kommen zur Kaltmiete hinzu. Im Falle einer Zentralheizung werden auch die Energiekosten über den Vermieter abgerechnet, indem die Gesamtkosten verbrauchsabhängig auf alle Mieter verteilt werden. Was genau Bestandteil der Nebenkosten ist, variiert von Vertrag zu Vertrag. So können Zahlungen, von denen ihr dachtet, dass sie in den Nebenkosten enthalten sind, ein großes Loch in die Haushaltskasse reißen. Lest euch also vor dem Unterschreiben des Mietvertrages genau durch, welche Kosten zusätzlich noch auf euch zukommen.

Auf welche monatlichen Kosten müsst ihr euch neben der Miete noch einstellen?

Ein gemütlicher Fernsehabend mit Freunden oder das Föhnen der Haare nach dem Duschen? Damit euch hierbei nicht der „Saft“ ausgeht, muss eure Wohnung mit Strom versorgt werden – aber Achtung: Ihr müsst euch selbst um die Anmeldung von Strom und Gas kümmern. Wie das geht? Alle Infos dazu findet ihr hier. Der Strombezug wird in der Regel direkt über den Zähler der Wohnung abgerechnet. Es entstehen Kosten für die verbrauchte Menge und die monatliche Grundgebühr. Dafür wird monatlich ein pauschaler sogenannter Abschlagsbetrag festgelegt. Einmal jährlich erfolgt dann eine verbrauchsabhängige Abrechnung. Hat eure Wohnung eine Gas-Etagenheizung? Dann werden hier Grundgebühr und Energiekosten ebenfalls verbrauchsgenau direkt zwischen euch und eurem Energieversorger abrechnet.

Worauf müsst Ihr bei der Ausstattung der Wohnung achten, damit ihr euer Geld nicht unnötig „verheizt“?

So gemütlich ein Altbau mit hohen Decken auch ist, der Sanierungsstand beeinflusst deutlich die Höhe der Energiekosten. Das heißt: Ein unsanierter Altbau ist aufgrund der meist geringen Kaltmiete zwar reizvoll, doch die bis zu dreifachen Heizkosten wegen schlechter Dämmung im Vergleich zu einem Neubau können schnell die Freude daran verderben. Außerdem kann sich die Lage eurer Wohnung innerhalb des Hauses nicht nur entscheidend auf den Wohnkomfort, sondern auch auf die Energiekosten auswirken. So ist im Erd- oder Dachgeschoss oft mehr Energie erforderlich, um warme Füße zu behalten, als in einer Mittellage. In einer Wohnung mit Süd-West-Ausrichtung wird hingegen oft weniger Energie benötigt, da die Sonnenstrahlen tagsüber die Zimmer bereits angenehm wärmen. Einen Überblick über den energetischen Zustand der Wohnung gibt der sogenannte Gebäudeenergieausweis.

Alles, woran ihr vor, bei und nach eurem Umzug denken müsst, haben wir euch auch in unserer Umzugs-Checkliste zusammengestellt. Die könnt ihr euch einfach ausdrucken oder ihr holt euch ein Exemplar direkt bei uns im Servicezentrum am Nikolaiort ab. Damit seid ihr bestens vorbereitet für einen entspannten Umzug.

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Gastblogger
Cara Ritter

Lisa

Ansprechpartner:in

Veröffentlicht am
03.04.2017

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