Fuhrpark der Fahrschule des Verkehrsbetriebes

Kompetent & zuverlässig

Beschleunigte Grundqualifikation


BKF-Grundqualifikation Personenverkehr


Fahrer im Personenverkehr gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)

Grundsatz: Alle Fahrer:innen, die Fahrten gewerblich durchführen und mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die ein Führerschein der Klassen D1/DF1E oder D/DE erforderlich ist und diese Fahrerlaubnis ab dem 10.09.2008 erteilt bekommen, müssen eine Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation nachweisen.

Möglichkeiten:

      • Nachweis erfolgt
      • Berufsausbildung (Berufskraftfahrer / Fachkraft im Fahrbetrieb)
      • Grundqualifikation (Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer, ohne Vorbereitungslehrgang)
      • Beschleunigte Grundqualifikation (Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer, 140 Std. Vorbereitungslehrgang)





BKF-Grundqualifikation Güterverkehr


Fahrer im Güterverkehr gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)

Grundsatz: Alle Fahrer:innen, die Fahrten gewerblich durchführen und mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die ein Führerschein der Klassen C1/C1E oder C/CE erforderlich ist und diese Fahrerlaubnis ab dem 10.09.2009 erteilt bekommen, müssen eine Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation nachweisen.


Möglichkeiten:


      • Nachweis erfolgt
      • Berufsausbildung (Berufskraftfahrer / Fachkraft im Fahrbetrieb)
      • Grundqualifikation (Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer, ohne Vorbereitungslehrgang)
      • Beschleunigte Grundqualifikation (Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer, 140 Std. Vorbereitungslehrgang)



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