Stadtwerke geben MwSt.-Senkung an Energiekunden weiter

Stadtwerke Zentrale Alte Poststraße

Unsere Kunden müssen nichts weiter veranlassen. Zählerstandsmeldungen sind nicht notwendig.

Die Bundesregierung hat mit dem „Konjunkturpaket“ zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie u.a. die Senkung der Mehrwertsteuer beschlossen.

Vom 01. Juli an bis zum 31. Dezember 2020 wird der Mehrwertsteuersatz von 19% auf 16% und für den ermäßigten Satz von 7% auf 5% gesenkt.

Selbstverständlich werden wir als Stadtwerke Osnabrück AG die Senkung der Mehrwertsteuer zu 100% an unsere Energiekunden weitergeben.

Ganz praktisch geschieht das mit der Jahresabrechnung. In der Abrechnung werden die Verbräuche verursachungsgerecht mit den jeweils gültigen Mehrwertsteuersätzen berechnet.

Als Energiekunde erhalten Sie in der Regel nur einmal im Jahr die sogenannte Jahresverbrauchsrechnung, in dem der Strom- und Gasverbrauch entsprechend ausgewiesen wird. Auf der Rechnung werden wir für den Zeitraum bis zum 30.06.2020 den Mehrwertsteuersatz von 19% und für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 entsprechend den reduzierten Mehrwertsteuersatz in Höhe von 16% ansetzen und ausweisen. Dabei wird der angefallene Verbrauch nach einem vom Bundesministerium der Finanzen anerkannten Verfahren auf die entsprechenden Zeiträume verteilt. Eine Zwischenablesung durch die Stadtwerke Osnabrück AG ist nicht notwendig.

Sie brauchen also nichts weiter zu tun, um von der Steuersenkung zu profitieren. Eine Meldung der Zählerstände ist dabei nicht erforderlich.

Ihre Abschläge werden wir entsprechend einer vom Bundesministerium der Finanzen gebilligten Vorgehensweise nicht anpassen. Wenn Sie dennoch Ihre Abschläge entsprechend anpassen möchten, sprechen Sie uns gerne an.

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