Erklärung des Info-Schreibens

Abschlagsplan-Änderung zum 1. März 2023


Seit Mitte Februar informieren wir unsere Energiekund:innen allgemein darüber, ob sie mit ihrem jeweiligen Energietarif von der Preisbremse betroffen sind oder nicht. Außerdem haben wir bekannt gegeben, dass wir die gesetzlichen Preisbremsen sehr pragmatisch umsetzen, indem wir die Abschläge zunächst pauschal senken. Alle Infos zu den Preisbremsen finden Sie auch in unserem Infoportal.

Aktuell erhalten unsere Energiekund:innen von uns ein Schreiben, welches über die Änderung des Abschlagsplans aufgrund der neu eingeführten Preisbremsen informiert. Dieses Schreiben wirft einige Fragen bei den Betroffenen auf, diese möchten wir an dieser Stelle gerne aufklären.





Wichtiger Hinweis

Bitte beachten Sie das Erklär-Schreiben, welches Ihrem Schreiben zur Änderung des Abschlagsplans beiliegt! Die Informationen finden Sie auch digital in unserem Preisbremsen-Infoportal.

Das aktuelle Schreiben zur Abschlagsplan-Änderung (Beispiel)


Der Tabellenblock hinter der rot markierten 1) stellt den für März aktuellen Abschlag dar. In diesem wurde bereits die Wirkung der neuen Preisbremse bei Gas berücksichtigt, sowie auch die rückwirkende Entlastung für die Monate Januar und Februar eingerechnet. Aus dem Grund fällt dieser Abschlag in der Regel deutlich niedriger aus, als ihr ursprünglicher, noch im Februar gezahlter Abschlag.


Der Tabellenblock hinter der rot markierten 2) stellt dar, wie hoch ihr Abschlag ab April unter Wirkung der Preisbremse bei Gas regulär ausfällt. Im Vergleich zu dem deutlich reduzierten März-Abschlag (in welchem die rückwirkende Berechnung der Preisbremse für die Monate Januar und Februar erfolgt) fällt der Abschlagsbetrag ab April höher aus. 
Vergleichen Sie diesen Betrag mit dem Abschlag, den Sie noch im Februar gezahlt haben, werden Sie aber in vielen Fällen feststellen, dass der Abschlag gesenkt wurde.


In manchen Fällen ist es jedoch möglich, dass es trotz der Einberechnung der Preisbremse zu einer Erhöhung des Abschlags kommt. Dies betrifft insbesondere Kund:innen, die kürzlich einen neuen Vertrag abgeschlossen haben. Aufgrund der Entwicklungen an den Energiemärkten mussten auch wir im letzten Jahr die Verbrauchspreise an die gestiegenen Einkaufspreise anpassen. Die gestiegenen Verbrauchspreise haben schließlich auch eine Erhöhung des Abschlagsbetrages zur Folge. Sie sind von diesem Fall betroffen? Weitere Informationen finden Sie auf dem Erklär-Schreiben, welches Ihrem Abschlagsanpassungs-Schreiben beiliegt. Außerdem haben wir alle Informationen dazu auch in unserem Preisbremsen-Infoportal für Sie gebündelt. 



Hinter der rot markierten 3) sehen Sie, wann Ihr neuer Abschlagsbetrag jeweils fällig ist. Dabei handelt es sich um die Abschläge bis zur nächsten Jahresabrechnung. Auch bei den nachfolgenden Abschlags-Zahlungen werden wir bis Ende 2023 die Wirkung der Preisbremsen mitberücksichtigen.

Häufige Fragen

Mit den neuen Tarifen gab es aufgrund der höheren Verbrauchspreise einen automatisierten Prozess zur Abschlagserhöhung. Einige Kund:innen haben diese Erhöhung schon im Vorfeld selbstständig vorgenommen.

Ist dies bei Ihnen der Fall, teilen Sie uns dies sowie Ihren Wunsch-Abschlag gerne per Mail an kundenservice@swo.de mit. Wir prüfen und rechnen ihren persönlichen Fall gern einmal durch und passen Ihren Abschlagsbetrag an. 


Wir haben alle Kund:innen, die in einem oder mehreren Verträgen nicht von der Preisbremse betroffen sind, bereits Mitte Februar darüber informiert. Dabei haben wir den jeweiligen Tarif im Schreiben mitbenannt, sodass Sie erkennen können, für welche Ihrer Tarife die Preisbremse nicht greift. Werden Sie zum Beispiel sowohl mit Strom als auch mit Gas in der Grundversorgung von uns beliefert, sind Sie mit Ihrem Stromtarif nicht von der Preisbremse betroffen. Mit dem Gastarif jedoch schon, daher haben Sie für diesen mit dem o.g. Schreiben zur Anpassung des Abschlagsplans weitere Informationen zur Wirkung der Preisbremse auf Ihren Gastarif erhalten.

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