
Was muss ich beachten?
Solaranlage und Steuererklärung
Einmal vorweg: Dies ist natürlich keine Steuerberatung. Wir stellen hier nur die aktuellen Gegebenheiten im Steuerrecht dar. Für eine individuelle Steuerberatung kontaktieren Sie Ihren Steuerberater. Generell gilt es, bei Solaranlagen zwischen gewerblichen Anlagen und Liebhaberei zu unterscheiden.
Gewerbliche Anlagen

- Normales Gewerbe mit Umsatzsteuer: hier wird die Einspeisevergütung mit Umsatzsteuer ausgezahlt und auf selbstgenutzten Strom wird Umsatzsteuer fällig. Von allen gezahlten Rechnungen (Installation, Wartung, PV-Anlage...) kann die Umsatzsteuer erstattet werden. Es sind daher regelmäßige Meldungen ans Finanzamt nötig
- Kleinunternehmerregelung ohne Umsatzsteuer: hier wird die Einspeisevergütung ohne Umsatzsteuer ausgezahlt. Auch die Investitions- und Wartungskosten sind mit Umsatzsteuer zu kalkulieren. Es sind keine Meldungen an das Finanzamt erforderlich.
Liebhaberei

Es geht aber auch einfacher: Kleinanlagen bis 10 kWp dürfen als "Liebhaberei" ohne Gewinnerzielungsabsicht beim Finanzamt angemeldet werden. Diese erwirtschaften durch die Einspeisevergütung jährlich nämlich nur kleine Gewinne oder Verluste, da der erzeugte Strom größtenteils für den Eigenbedarf genutzt wird. Nach der Registrierung beim Finanzamt sind dann keine weiteren Meldungen mehr notwendig. Kosten für Abschreibungen, Zinsen und Wartungen können dann nicht steuerlich geltend gemacht werden.
Die Grenze von 10 kWp gilt dabei für alle Anlagen, die auf eine Person registriert sind. Habe ich als z.B. eine Anlage von 5 kWp auf meinem Hausdach und einen Anlage mit 5 kWp auf meiner Garage, halte ich die Grenze ein. Überschreiten beide Anlagen zusammen diese Grenze aber, gilt hier die Liebhaberei-Regelung nicht mehr. Außerdem muss gewährleistet sein, dass der Strom nur privat und nicht gewerblich, z.B. für eine Mietwohnung, die jährlich mehr als 520 € Miete einbringt, oder ein im Gebäude befindliches Gewerbe, genutzt wird.
Eine Ausnahme liegt vor, wenn Sie nachweisen können, dass sich auch eine größere Anlage finanziell nicht "rechnet", man mit ihr also keinen Gewinn erzielen will. Dies ist individuell zu prüfen.