Ihre EEG-Vergütung läuft aus? Das ist jetzt zu tun
SOLARdirekt: Solarstrom direkt vermarkten
Für Solar-Pioniere: So bleibt Ihre PV-Anlage am Netz
Sie sind Stadtwerke-Energiekund:in und ein Solar-Pionier der ersten Stunde? Dann stehen Sie nun wahrscheinlich vor einer Herausforderung: Seit 01.01.2021 laufen die ersten installierten Photovoltaikanlagen aus der EEG-Vergütung. Sie als Anlagenbesitzer:in bekommen dann keine gesetzlich geregelte Vergütung mehr für Ihren Ökostrom. Was also tun? Die Anlage einfach vom Netz nehmen? Das wäre sehr schade, denn viele ältere Photovoltaikanlagen können noch jahrelang umweltfreundlichen Strom erzeugen und so zur Energiewende in der Region beitragen. Deswegen haben Sie als Besitzer:in nun verschiedene Möglichkeiten, um Ihre Anlage weiter zu betreiben.
Unsere Empfehlung: SOLARdirekt - das attraktive Festpreisangebot
Wir bieten Ihnen als Stadtwerke-Energiekund:in mit SOLARdirekt* eine vertraglich vereinbarte Grundvergütung von derzeit 4,7 ct/kWh und nehmen Ihnen Ihren erzeugten Solarstrom in den nächsten 12 Monaten direkt ab.
- Unser Extra-Bonus: Wegen der positiven Marktwerte-Entwicklung legen wir bis auf Weiteres auf die vertraglich vereinbarten 4,7 ct/kWh noch 10,3 ct/kWh als freiwillige Leistung drauf. Sie erhalten also ab dem 01.01.2022 bis auf Widerruf insgesamt 15 ct/kWh von uns.**
*Das SOLARdirekt-Angebot ist auf Anlagen unter 30 kWp begrenzt.
**Zahlung der freiwilligen Leistung von 10,3 ct/kWh nur so lange, wie es die Marktlage zulässt
Die Möglichkeiten für den Weiterbetrieb Ihrer Solaranlage im Überblick
Sie als Anlagenbetreiber:in lassen Ihren erzeugten Strom komplett direkt vermarkten - mit SOLARdirekt. Sie erhalten in den nächsten 12 Monaten eine garantierte Vergütung von 4,7 ct/kWh (netto) und aufgrund der guten Marktwerte-Entwicklung eine freiwillige Leistung von 10,3 ct/kWh (bis auf Widerruf), d.h. insgesamt 15,0 ct/kWh (netto). Ab dem 01.01.2023 benötigen Sie laut EEG, wenn Sie mit uns einen Direktvermarktungs-Vertrag abschließen, eine Viertelstundenmessung und eine technische Einrichtung zur sog. marktorientierten Steuerung (Fernsteuerbarkeit). Diese müssen Sie ggf. entsprechend einbauen lassen.
Möchten Sie einen Teil Ihres selbst erzeugten Stroms selbst nutzen, ist auch das mit SOLARdirekt möglich. Sie vermarkten nur den überschüssigen Strom direkt an uns und erhalten dafür in den nächsten 12 Monaten eine garantierte Vergütung von 4,7 ct/kWh (netto) und aufgrund der guten Marktwerte-Entwicklung eine freiwillige Leistung von 10,3 ct/kWh (bis auf Widerruf), d.h. insgesamt 15,0 ct/kWh (netto). Bei dieser Option sind Sie als Anlagenbetreiber:in gesetzlich verpflichtet, eine Viertelstundenmessung und eine technische Einrichtung zur sog. marktorientierten Steuerung (Fernsteuerbarkeit) zu installieren.
Sie nutzen 100 % Ihres selbst erzeugten Stroms selbst. Bei dieser Option muss ein Fachbetrieb Ihre Anlage technisch so umbauen, dass ein kompletter Eigenverbrauch ohne Einspeisung erfolgt.
Wenn Sie als Anlagenbesitzer:in bis zum Ende Ihrer EEG-Vergütung keine Schritte unternommen haben, wird Ihr erzeugter Strom einfach direkt ins öffentliche Netz eingespeist. Er wird nicht direkt vermarktet, sondern durch Ihren Netzbetreiber abgenommen und vergütet. Die Höhe der Vergütung ergibt sich dabei aus dem Jahresmarktwert abzüglich einer Vermarktungspauschale. Alle Infos für Osnabrück finden Sie dazu auf der Website der SWO Netz hier.
Wenn Sie als Anlagebesitzer:in einen Teil Ihres selbst erzeugten Stroms selbst nutzen und den überschüssigen Teil nicht direkt vermarkten wollen, ist dies über diese Option möglich. Sie speisen Ihren überschüssigen Strom ins öffentliche Netz ein. Dieser wird von Ihrem Netzbetreiber abgenommen und vergütet. Die Höhe der Vergütung ergibt sich dabei aus dem Jahresmarktwert abzüglich einer Vermarktungspauschale. Zur Zeit besteht für diese Option keine gesetzliche Pflicht zum Einbau einer Viertelstundenmessung und einer technischen Einrichtung zur sog. marktorientierten Steuerung (Fernsteuerbarkeit). Alle Infos für Osnabrück finden Sie dazu auf der Website der SWO Netz hier.
Je nach Zustand Ihrer Anlage und ihrer Komponenten ist es empfehlenswert zu prüfen, ob ein Weiterbetreib der Anlage mit den genannten Möglichkeiten sinnvoll ist. Entscheiden Sie sich für den Rückbau der Anlage, ist eine Abmeldung beim Netzbetreiber (in Osnabrück bei der SWO Netz GmbH) und im Marktstammdatenregister notwendig.
Ihr Ansprechpartner für SOLARdirekt

Sie haben Fragen zu SOLARdirekt? Die häufigsten haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Im Falle eines Rückbaus, Neubaus oder eines Umbaus einer Photovoltaik-Anlage trägt der Anlagenbetreiber die Kosten, unabhängig vom SOLARdirekt-Vertrag.
Das geht in der Regel nicht. Denn wenn Sie etwa die Module erneuern, muss i.d.R. auch der Wechselrichter angepasst werden. Da in diesem Fall der Bestandsschutz erlischt, muss ggf. auch die E-Verteilung ausgetauscht werden. In diesem Fall handelt es sich dann um eine komplett neue Anlage, mit der Sie auch wieder Anspruch auf eine neue EEG-Vergütung haben. Damit ist die Anlage nicht mehr für SOLARdirekt geeignet.
Sollte Ihr Wechselrichter eine Störung haben, kontaktieren Sie dazu bitte Ihren Installateur.
In Ihrer Zähleranzeige gibt es zwei Modi: „1.8.0“ ist das Bezugszählwerk: Dort wird der Stromverbrauch angezeigt, den Sie von Ihrem Stromlieferanten beziehen. „2.8.0“ ist das Belieferungszählwerk. Dies zeigt die Energie an, die Sie an uns liefern und für die Sie die SOLARdirekt-Vergütung bekommen.
Der Herkunftsnachweis ist ein elektronisches Dokument und funktioniert wie eine Geburtsurkunde. Er bescheinigt Erzeuger:innen von Strom aus erneuerbaren Energien, wie und wo dieser Strom, der nicht schon durch das EEG vergütet wurde, produziert wurde. Gleichzeitig sorgt dieses Dokument dafür, dass diese Qualität nur einmal verkauft werden kann.
Wir als Energieversorger benötigen Herkunftsnachweise für den mit der SOLARdirekt-Anlage erzeugten Strom, wenn wir diesen an unsere Kund:innen im Rahmen unserer Ökostrom-Tarife liefern wollen. Sie sind der offizielle Nachweis, dass es sich um Ökostrom handelt.
Der Vertrag wird dann beendet. Der neue Eigentümer/die neue Eigentümerin kann gerne einen neuen Vertrag mit uns schließen oder Ihren übernehmen.
Nein, wenn Sie einen SOLARdirekt-Vertrag mit uns abgeschlossen haben, erhalten Sie die dort vereinbarte Vergütung. Die Auffangvergütung des Netzbetreibers entfällt entsprechend.