Informationen zur Dezember-Soforthilfe

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Die aktuelle Gaspreiskrise führt zu teilweise enormen finanziellen Belastungen für Gas- und Wärmekunden. Mit dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) gibt es eine einmalige und pragmatische Entlastungen für Verbraucher:innen, für die der Bund die finanziellen Mittel zur Verfügung stellt. Somit schafft die Dezember-Soforthilfe für Gas- und Wärme-Kund:innen kurzfristig eine finanzielle Unterstützung, um die Zeit bis zum Greifen der Preisbremsen zu überbrücken. Die Soforthilfen gelten für alle Privatkund:innen und Unternehmen mit einem Jahresverbrauch bis zu 1,5 Mio kWh Erdgas oder Wärme, auch wenn es sich um Mieter:innen handelt, die über ihre Vermieter:in nur indirekt Energie beziehen. Über die Dezember-Soforthilfe entfällt für alle Gas- und Wärme-Kund:innen unter 1,5 Mio. kWh Jahresverbrauch die Pflicht, ihren Abschlag für den Monat Dezember zu bezahlen.

Außerdem hat der Bundesrat die Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen. Auch die aktuellen Infos zu diesem Thema finden Sie hier. 


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