3G-Regel im Moskaubad, Schinkelbad und Nettedrom

Im Cabriosol des Schinkelbades dürfen ab kommender Woche wieder Badegäste empfangen werden.

Zutritt ab Mittwoch wieder nur mit Nachweis möglich

Im Moskaubad und Schinkelbad sowie im Nettedrom gilt ab Mittwoch, 3. November, wieder die 3G-Regel: Besucherinnen und Besucher müssen daher entweder nachweislich geimpft, genesen oder negativ getestet sein.

Hintergrund: Die 7-Tage-Inzidenz in der Stadt Osnabrück liegt seit mehr als fünf Werktagen in Folge über 50. Die Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen sieht für diesen Fall die Ausweitung der 3G-Regel auch für Bäder und Freizeiteinrichtungen vor. Für den Schwimmbadbesuch oder den Besuch auf der E-Kartbahn müssen Gäste daher wieder ihren Impf- oder Genesenenstatus nachweisen oder einen negativen Test vorlegen. Ein Sicherheitsdienst wird die Besucherinnen und Besucher vor dem Betreten kontrollieren. Zum Abgleich muss ein amtlicher Lichtbildausweis vorgelegt werden.

Corona-FAQs im Internet

Informationen zu den aktuell gültigen Corona-Maßnahmen der Stadtwerke und Fragen wie „Wer gilt als geimpft/ genesen/ negativ getestet?“, „Für wen gilt die 3G-Regel?“, „Welche Tests werden akzeptiert und wie lange haben diese Gültigkeit?“ etc. erläutern die Stadtwerke-Bäder und das Nettedrom ebenfalls auf den jeweiligen Websites in ihren Corona-FAQs.





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