Frau sitzt im Bus der VOS

SozialTicket

Das SozialTicket ist ein Tarifangebot der Verkehrsgemeinschaft Osnabrück für das Stadtgebiet Osnabrück und Belm (Preisstufe 0).

Es wird in Form von 8-FahrtenTickets ausgegeben.

Zur Nutzung des SozialTickets sind Einwohner der Stadt Osnabrück entsprechend der mit den Sozialleistungsträgern getroffenen Vereinbarung berechtigt, die

  • laufende Leistungen nach dem SGB XII,
  • laufende Leistungen nach dem SGB II (ALG II und Sozialgeld)
  • laufende Leistungen nach dem AsylbLG (Grundleistungen und Leistungen in besonderen Fällen),
  • Wohngeld oder
  • geringes sonstiges Einkommen erhalten.

Für die Ausgabe und Nutzung des SozialTickets gelten folgende Bedingungen:

  • Zur Nutzung des SozialTickets muss die Berechtigung nachgewiesen werden. Die Berechtigten nach Absatz 2 erhalten von der Stadt Osnabrück den Osnabrück-Pass.
  • Beim Kauf des SozialTickets sowie bei der Nutzung ist die Berechtigung durch Vorlage eines gültigen Osnabrück-Passes in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen.
  • Das SozialTicket gilt für die Tarifzone 100 (Osnabrück/Belm). Das Ticket kann auf andere Osnabrück-Pass-Inhaberinnen/-Inhaber übertragen werden.
  • Analog gelten die Bestimmungen des 8-FahrtenTickets

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