16. Juni 2009

Steuerrückzahlung für Wasserhausanschlüsse

Die Stadtwerke Osnabrück geben den Startschuss für die Rückerstattung zu viel gezahlter Umsatzsteuer auf den Bau von Wasserhausanschlüssen. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesfinanzhofes: Demnach ist das Legen von Wasserhausanschlüssen umsatzsteuerlich als Teilaspekt der Wasserlieferung anzusehen und nur mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent abzurechnen. Die Rückzahlung der Differenz zur tatsächlich berechneten Umsatzsteuer von 16 bzw. 19 Prozent gilt für den Zeitraum von Mitte 2000 bis Ende 2008.

Die Stadtwerke ziehen die Umsatzsteuer für die Finanzbehörden ein und führen sie anschließend direkt ab. Das Unternehmen hatte umgehend auf das Urteil reagiert und berechnet bereits seit Beginn des Jahres 2009 bei Wasserhausanschlüssen den ermäßigten Steuersatz. Unklar war allerdings noch, wie die Steuerrückzahlung im betroffenen Zeitraum genau durchzuführen sei. "Es hat verschiedene Abstimmungen mit den zuständigen Finanzbehörden gegeben", sagt Manfred Hülsmann, Vorstandsvorsitzender der Stadtwerke Osnabrück. "Uns war wichtig, die Rückzahlungen im Interesse unserer Kunden so unkompliziert wie möglich zu gestalten. Wir haben alles geklärt, jetzt kann es losgehen."

Einfach Antrag ausfüllen und abgeben
Rund 2.500 Osnabrücker Privathaushalte profitieren von der Steuerrückzahlung. Dafür haben die Stadtwerke ein Antragsformular erstellt, das in der Zentrale an der Alten Poststraße und im Infozentrum am Kamp (Nähe Nikolaiort) ausliegt sowie hier als pdf heruntergeladen werden kann. "Dem Kunden entstehen keine weiteren Kosten. Einfach den Antrag ausfüllen, eine Rechnungskopie beilegen und uns zukommen lassen – alles Weitere übernehmen wir", so Hülsmann weiter. Die Anträge werden nach Posteingang bearbeitet, das Geld wird von den Stadtwerken umgehend an die Kunden überwiesen.

Für Rückfragen wenden Sie sich gerne an:

  • Michael Scharf Telefon: 0541 2002 1167
  • Gerhard Von der Haar: 0541 2002 1162


Den Antrag finden Sie hier:

Dateien:
 Antrag auf Erstattung der Umsatzsteuer (36 kB)