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Wichtige Informationen zum Solarpark Tongrubenweg
Die Stadtwerke Osnabrück planen den Bau eines Solarparks auf einer stillgelegten Deponiefläche im Stadtteil Hellern. Rund 6.800 Module, verteilt auf einer nutzbaren Fläche von rund 3,3 Hektar, sollen künftig insgesamt rund 1,44 Millionen Kilowattstunden Sonnenstrom im Jahr erzeugen. Mit dieser Menge könnten rund 410 Haushalte ganzjährig mit grünem Strom versorgt werden.
Im Zuge einer transparenten und offenen Kommunikation mit allen Beteiligten hatten die Stadtwerke bereits frühzeitig Antworten auf die wesentlichen Fragen zu dem für die Erreichung der gemeinsamen Klimaziele wichtigen Vorhaben veröffentlicht.
Die neu formierte Bürgerinitiative Tongrube Hellern hat zu diesen Ausführungen Stellung genommen. Im Rahmen ihrer aktiven Informationspolitik veröffentlichen die Stadtwerke die jeweiligen Stellungnahmen sowie die ergänzenden Ausführungen hierzu.
Fragen und Antworten zum Projekt:
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1. Werden durch den Solarpark und die bedingte Einzäunung dort lebende Tiere wie z.B. Rehe, Füchse, Hasen, Maulwürfe oder Vögelarten gestört bzw. vertrieben?
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Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist im Rahmen des Bauleitplanverfahrens eine detaillierte Umweltprüfung zwingend vorgeschrieben. Im Zuge dieser Umweltprüfung werden alle relevanten Umweltdaten erhoben und die Auswirkungen auf die Schutzgüter ermittelt. So werden auch potentielle Auswirkungen auf die Tierarten ermittelt und in die Abwägung eingestellt.
Ergänzend ist seitens der Stadtwerke Osnabrück ein begleitendes Monitoring als Langzeitstudie durch die Universität Osnabrück angedacht, da es bislang nur wenige belastbare Studien zu den Auswirkungen einer solchen Form der regenerativen Energieerzeugung auf den Arten- und Landschaftsschutz gibt.
Die Zaunanlage wird so ausgeführt, dass sie für kleinere Tiere wie Kröten, Füchse etc. durchgängig ist. Da der Bereich innerhalb der Zaunanlage weder von Menschen noch von Hunden betreten wird und auch der Boden extensiv gepflegt wird, sind gute Voraussetzungen geschaffen, dass sich im Laufe der Jahre ungestört eine artenreiche Flora und Fauna entwickeln kann.
Stellungnahme der Bürgerinitiative Tongrube Hellern:Aus unserer Sicht ist der Bau eines Solarkraftwerkes auf dem Grundstück in Hellern, südlich des Tongrubenweges, nicht die ausschließliche Voraussetzung für ein begleitendes Monitoring als Langzeitstudie durch die Universität Osnabrück. Diese Möglichkeiten bieten sich bereits im Rahmen der derzeitigen Realisierung einer entsprechenden Anlage in Melle, zu beiden Seiten der Autobahn – oder man liest im Internet aus bereits bekannten und abgeschlossenen Studien nach.
Ergänzende Stellungnahme der Stadtwerke Osnabrück:
Die Stadtwerke verfolgen mit der geplanten Errichtung des Solarparks das Ziel, den gesellschaftlich gewünschten Umbau des Energiesystems vor Ort dezentral umzusetzen. Im Rahmen dieses Umbaus ist es erforderlich, geeignete Flächen für die jeweilige regenerative Energiegewinnung zu identifizieren, zu prüfen und zu nutzen.
Durch eine zusätzliche Langzeitstudie bei diesem konkreten Vorhaben können zum einen Erkenntnisse für zukünftige Projekte gewonnen werden. Zum anderen können die Ergebnisse eines solchen Monitorings dazu beitragen, dass die Entwicklungen hinsichtlich der Flora und Fauna in die gewünschte positive Richtung gehen.
Stellungnahme der Bürgerinitiative Tongrube Hellern:
Durch die Abschottung des Grundstücks mit einer Zaunanlage wird sich, zumindest unter den Solarelementen, eine äußerst magere Vegetation entwickeln, da Regenwasser in den unter den Solarelementen liegenden Boden nicht eindringen kann. Die erwähnte artenreiche Flora und Fauna bleibt den Zwischenräumen zwischen den Solarelementen/Trägern vorbehalten, wird allerdings durch die notwendigen jährlichen Pflegemaßnahmen (Schnitt) sich kaum über Jahre ungestört entwickeln können. Zur optischen Bestätigung dieser Annahmen verweisen wir auf einen Beitrag im Leitfaden zur Berücksichtigung von Umweltbelangen bei der Planung von PV-Freiflächenanlagen, Seite 19, Abb. 3-1 „Schutzzaun mit Sockelmauer – Entzug von Lebensräumen und Barrierewirkung (Foto: M. Reichmuth)“. Bei der geplanten Anlage am Tongrubenweg wird allerdings auf die Sockelmauer verzichtet.
Die Solarelemente sind nach Süden ausgerichtet. Damit wird vom Tongrubenweg aus eine Sicht auf die Rückseite der Solarelemente einschl. des Trägerwerkes gestattet. Die Höhe der Elemente ist begrenzt auf mindestens 0,8 Meter und maximal 3,0 Meter über der gewachsenen Geländeoberfläche.Ergänzende Stellungnahme der Stadtwerke Osnabrück:
Die Module haben eine Tiefe von 3,42 m und werden mit einem Anstellwinkel von 25° nach Süden ausgerichtet. Somit ergibt sich ein Höhenunterschied von der vorderen bis zur hinteren Kante von 1,44 m. Aus ökologischen Gründen sollte die Minimalhöhe 0,8 m betragen, so dass die Gesamthöhe voraussichtlich 2,24 m betragen wird.
Bei einer Höhe von 0,8 cm über den Erdboden muss die Fläche nur einmal im Jahr am Ende der Vegetationsperiode gemäht werden. Dieses ist ökologisch notwendig, um einer Verbuschung der Fläche vorzubeugen.
Stellungnahme der Bürgerinitiative Tongrube Hellern:
Über die zu beplanende Fläche erreichen heute Rehe, Hasen, Fasane, Füchse... „ihr Rückzugsgebiet“, die Brachfläche nördlich des Tongrubenwegs. Diese Fläche werden die Tiere im Falle einer Einzäunung nicht mehr erreichen können.
Ergänzende Stellungnahme der Stadtwerke Osnabrück:
Die Zaunanlage wird so ausgeführt, dass kleineres Wild wie Füchse, Fasane und Hasen das Gelände erreichen können. Für Rotwild trifft dieses jedoch nicht zu.
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2. Welche Auswirkungen hat der Solarpark auf die Froschwanderung?
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Die Auswirkungen auf die Amphibienwanderung werden im Rahmen der Umweltprüfung ermittelt und in die Abwägung der Bauleitplanung eingestellt.
Stellungnahme der Bürgerinitiative Tongrube Hellern:
In diesem Bereich des Stadtteiles Osnabrück-Hellern finden jedes Jahr umfangreiche Krötenwanderungen statt. Bisher wurden hier Jahr für Jahr erhebliche Schutzmaßnahmen ergriffen. Wir fordern, dass durch das Planvorhaben keine Einschränkungen zu dieser Praxis erfolgen.
Ergänzende Stellungnahme der Stadtwerke Osnabrück:
In diesem Bereich kommen in erster Linie Erdkröten vor. Über die Wanderungsbewegungen liegen gute Informationen aufgrund vorhergehender Untersuchungen, die bereits vor Jahren durch das Büro Planungsgruppe Ökologie, Dr. K.-R. Wolf durchgeführt wurden, vor.
In enger Abstimmung mit dem Fachbereich Umwelt lassen die Stadtwerke ein „Amphibienökologisches Gutachten“ von der Planungsgruppe erstellen. Im Rahmen dieses Gutachtens werden eine qualitative und quantitative Bestandserfassung der Amphibienwanderung sowie eine Einschätzung der Bedeutung der Anlage auf das Orientierungsverhalten von Erdkröten durch Erdmagnetfelsmessungen an einer baugleichen Anlage vorgenommen.
Die Ergebnisse der Untersuchung fließen in die Planung der Anlage ein, um die Störung der Tiere möglichst gering zu halten. -
3. Werden durch Lichtreflektionen der Module Fledermäuse gestört?
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Diese Thematik wird ebenfalls im Rahmen der Umweltprüfung ermittelt und in die Abwägung der Bauleitplanung eingestellt.
Stellungnahme der Bürgerinitiative Tongrube Hellern:
Wir fordern, dass durch das Planvorhaben keine Einschränkungen für den Lebensraum der Fledermäuse hingenommen werden. -
4. Was geschieht mit dem alten Baumbestand?
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Es ist derzeit nicht vorgesehen, den vorhandenen Baumbestand sowie den Bewuchs an den Rändern der Fläche einzuschränken.
Stellungnahme der Bürgerinitiative Tongrube Hellern:
Es handelt sich hierbei um eine reine Absichtserklärung der Stadtwerke Osnabrück AG. In der Nr. 5 wird bereits auf die Verschattung durch die Bäume hingewiesen. Im Laufe der betrieblichen Nutzung der Anlage wird sich die Wirtschaftlichkeit der Einrichtung durch z. B. steigende Zinsen und die normale Kostensteigerung deutlich verschlechtern. Es ist zu befürchten, dass zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit die jetzt vorgetragenen Zugeständnisse an die Natur wieder zurückgefahren werden.
Die Flächen mit dem vorhandenen Bewuchs müsste im B-Plan verbindlich geschützt werden.
Ergänzende Stellungnahme der Stadtwerke Osnabrück:
Die Standorte und die Höhen der vorhandenen Bäume wurden bereits durch das Büro IBT aufgenommen. Bis auf eine einzelne aus wenigen Bäumen bestehende und sich abseits befindende Baumgruppe bleiben alle Bäume erhalten. Diese kleine Baumgruppe ist bereits durch die jahrelange wilde Ablagerung von Gartenabfällen vorgeschädigt. Für die Berechnung der Verschattung des Grundstückes wird auch das weiter zukünftige Wachstumspotential der Bäume abgeschätzt. -
5. Wird die gesamte Fläche mit einer Größe von 5,6 ha eingezäunt und sogar mit Kies zugeschüttet?
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Von den 5,6 ha der Gesamtfläche können nur rund 3,3 ha (60% der Gesamtfläche) als Solarpark genutzt werden. Hintergrund ist die aus dem Baumbestand resultierende Verschattung sowie die Abstände zu den Grundstücksgrenzen. Aufgrund der Aufständerung der Module und der hieraus resultierenden Verschattung kann nur rund 1/3 der verbleibenden Nutzfläche, also ca. 1,1 ha, mit Fotovoltaikmodulen überdeckt werden.
Es ist beabsichtigt, die Modulträger auf Stützen zu montieren, die in den Boden eingerammt werden. Abgesehen von den Stellflächen der Wechselrichterstationen und der Übergabestation findet somit faktisch fast keine Versiegelung des Grundstücks statt.
Auf der Basis der derzeitigen Planungen werden – bis auf die Zufahrt zur Übergabestation – keine Flächen befestigt. Ziel ist es, dass sich unterhalb der Module sowie auf der verbleibenden Fläche eine vielfältige Fauna ausbildet. Der Solarpark wird lediglich zum Schutz vor Vandalismus eingezäunt.
Stellungnahme der Bürgerinitiative Tongrube Hellern:
Bekanntlich handelt es sich bei der beplanten Fläche um eine alte Mülldeponie. Der nördliche Teil dieser Deponie wurde zu einer privaten Grünfläche umgewidmet. Durch die Ablehnung jeglicher Baumaßnahmen wird hier erreicht, dass der nördliche Deponiekörper nicht angegriffen wird.
Aus Sicht der Bürgerinitiative ist die Gründung der Modulträger auf Stützen, die in den Boden eingerammt werden, im südlichen Teil der Deponie nicht sachgerecht und könnte Auswirkungen auf die vorhandene Deponie haben. Ab einer Tiefe von 0,6 Metern liegen Auffüllungen vor.
Ergänzende Stellungnahme der Stadtwerke Osnabrück:
Durch das Büro GUT aus Hannover wurde im Jahr 1996 durch Rammkernsondierungen bis zu einer Tiefe von 2 m unter anderem der Aufbau der Deponie untersucht. Die Ergebnisse wurden nochmals durch ein von den Stadtwerken beim Osnabrücker Büro Sack & Temme in Auftrag gegebenes Gutachtens bestätigt. Eine Gründung durch Rammprofile stellt aus Sicht der unteren Bodenschutzbehörde kein Problem da. Durch die Verdrängung und Verdichtung im Bereich der Gründung wird eine Abdichtung erreicht.
Stellungnahme der Bürgerinitiative Tongrube Hellern:
Speziell bei Rammarbeiten sind die Vorgaben des Kampfmittelbeseitigungsdienstes zu beachten.
Ergänzende Stellungnahme der Stadtwerke Osnabrück:
Durch die Zentrale Polizeidirektion in Hannover, Kampfmittelbeseitigungsdienst, wurde eine Auswertung der Luftbildaufnahmen vorgenommen. Ergebnis: „Die Aufnahmen zeigen keine Bombardierung innerhalb des Planungsbereiches. Gegen die vorgesehene Nutzung bestehen in Bezug auf Abwurfkampfmittel keine Bedenken.“
Stellungnahme der Bürgerinitiative Tongrube Hellern:
Aus der Sicht der Bürgerinitiative ist auch die maximale Modulfläche in m² im B-Plan verbindlich festzuschreiben.
Ergänzende Stellungnahme der Stadtwerke Osnabrück:
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes sieht eine maximale Modulfläche von 1,9 ha vor. Diese würde dann auch im Bebauungsplan festgeschrieben. Die tatsächlich beanspruchte Fläche wird aufgrund der Verschattung durch Bäume, Verschattung der Module untereinander etc. deutlich unter diesem Wert liegen. -
6. Müssen die Module aufgrund der unterschieden Niveauhöhen im Gelände zum Teil nicht sehr hoch aufgeständert werden, damit eine ebene Modulfläche entsteht?
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Die Module werden nicht in einer ebenen Fläche montiert. Die Oberfläche der Module folgt den Konturen des Geländes. Die maximale Höhe der Module oberhalb der Geländeoberfläche wird im Bebauungsplan festgeschrieben.
Stellungnahme der Bürgerinitiative Tongrube Hellern:
Nach den Vorgaben der Stadt Osnabrück sind die Höhen innerhalb des Plangebietes / der Versorgungsfläche auf max. 3,0 Meter über der gewachsenen Geländeoberfläche festgeschrieben. -
7. Wird der Solarpark über Mittelspannungsmasten an das Stromnetz angeschlossen?
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Die Einspeisung in das Mittelspannungsnetz der Stadtwerke wird auf dem Grundstück des Solarparks in der Nähe der Einmündung Friedrich-Hamm-Straße / Tongrubenweg erfolgen.
Hierzu wird eine vorhandene Kabeltrasse in der Friedrich-Hamm-Straße verstärkt und bis zum Übergabepunkt ausgebaut. Sowohl die Trassenverstärkung als auch der Anschluss der Übergabestation erfolgt unterirdisch. -
8. Bei der Fläche handelt es sich um eine ehemalige Hausmülldeponie. Gibt es dort gefährliche Ausgasungen?
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Aufgrund der Zersetzung des abgelagerten Hausmülls kommt es im Deponiekörper zu einer geringen Bildung von Faulgas (Methan). Die vor mehreren Jahrzehnten ermittelten Messergebnisse wurden zum Teil durch aktuelle Messungen bestätigt.
Das Methangas entweicht langsam über die Oberfläche. Die Konzentration in der Luft ist daher sehr gering.
Stellungnahme der Bürgerinitiative Tongrube Hellern:
Durch die Stadtwerke Osnabrück AG wurden bereits im Vorfelde der Sitzung des Bauausschusse mit der Entscheidungsfindung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 596 –Solarpark Scheppersche Tongrube – umfangreiche Bodenuntersuchungen auf dem beplanten Grundstück durchgeführt. Dabei ging es nach den Informationen der Bürgerinitiative um eine Festlegung der zu berücksichtigenden Gründungsmaßnahmen für die Modulträger und um die Überprüfung der Methangaskonzentration. Nach unseren Informationen wurden dabei erheblich überhöhte Richtwerte festgestellt. Bei steigenden Umgebungstemperaturen rechnen wir mit einer weiteren Steigerung dieser Werte. Die Untersuchungen dienen dem Schutz der Arbeiter während der Bauphase. Darüber hinaus werden für die Bevölkerung wohl keine Risiken gesehen.
Ergänzende Stellungnahme der Stadtwerke Osnabrück:
Durch das Büro Sack und Temme Osnabrück wurde neben der Untersuchung des Aufbaus der Deponie auch eine Analyse der Zusammensetzung der Bodenluft vorgenommen. Da eine vergleichbare Untersuchung bereits im Jahr 1996 durch die Stadt Osnabrück veranlasst wurde, lässt sich aus dem Ergebnis ein Trend ableiten.
Ergebnis:
„Es zeigt sich, dass sich im Vergleich mit den Werten von 1996 an den Messpunkten überwiegend niedrige bis negative Methanbefunde eingestellt haben. Lediglich an den Messpunkten RKS 8 und 10 auf der Ostseite der ehem. Deponie wurden mit den 1996 durchgeführten Analysen vergleichbare Werte gemessen.“
Das Büro Sack und Temme empfiehlt, während der Montagearbeiten eine Überwachung mittels Gasspürgerät vorzunehmen. -
9. Welche Auswirkungen haben die Flächenversiegelung und das Einbringen der Fundamente auf das Grundwasser und auf die Wasserqualität privater Hausbrunnen?
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Nach Auskunft der Unteren Wasserbehörde der Stadt Osnabrück fließt das Grundwasser vom Nord-Ost in Richtung Süd-West, so dass Brunnen im nordöstlichen Bereich grundsätzlich nicht von Veränderungen betroffen wären. Die Fließrichtung des Grundwassers in dem Bereich ist dokumentiert und stabil.
Da an der Deponieoberfläche kaum Veränderungen vorgenommen werden, sind Auswirkungen auf das Grundwasser nicht zu erwarten.
Stellungnahme der Bürgerinitiative Tongrube Hellern:
Die Bürgerinitiative sieht hier eine Verbindung zu der gewählten Form der Gründung. Durch das Einrammen der Stützen für die Modulträger kann der Deponiekörper beschädigt werden. Das kann auch in tieferen Schichten der Deponie zur Zerstörung noch geschlossener Behältnisse und damit zur Freigabe von schädlichen Stoffen führen.
Ergänzende Stellungnahme der Stadtwerke Osnabrück:
Es ist nicht vollständig auszuschließen, dass durch die Arbeiten noch verschlossene Behältnisse beschädigt werden können. Ob es noch mit Schadstoffen gefüllte geschlossene Behältnisse im Deponiekörper gibt, ist nicht bekannt. Losgelöst von einer Beschädigung durch die Arbeiten würden diese Behältnisse auch im Verlauf der Zeit durch Verrottung beschädigt.
Sollte es zu Beschädigungen durch die Arbeiten kommen, wird das Sickerwasser der Deponie über ein Dränsystem abgeleitet, direkt der Abwasserreinigung zugeführt und gelangt somit nicht ins Grundwasser. Die Zusammensetzung des Sickerwassers wir ständig kontrolliert. Das Grundwasser ist durch die Abdichtung – Tongestein – hiervon nicht betroffen. -
10. Die vorhandene Wiese wird von den Anliegern als Naherholungsgebiet in Anspruch genommen. Hier wird Hunden Auslauf gewährt. Jogger, Familien und Spaziergänger nutzen die Fläche. Das Naherholungsgebiet wird durch den Solarpark zerstört!
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Das Grundstück, auf dem der Solarpark errichtet werden soll, befindet sich im Privatbesitz. Es steht dem Eigentümer frei, ob er der Öffentlichkeit Zugang gewährt. Falls der Solarpark nicht verwirklicht werden sollte, sehen die Eigentümer nach eigener Aussage eine alternative Nutzung im Bereich der Erneuerbaren Energien vor.
Ein Gewohnheitsrecht zur Nutzung des Geländes steht den Anwohnern nicht zu.
Stellungnahme der Bürgerinitiative Tongrube Hellern:
Mit diesem sehr deutlichen Hinweis auf die möglichen Nutzungsmöglichkeiten wird den Befürchtungen der Bürgerinitiative die Bestätigung dafür ausgesprochen, dass die als „Fläche für erneuerbare Energien“ ausgewiesene südliche Fläche der Schnepperschen Tongrube nicht ausschließlich einem Solarpark vorbehalten ist, sondern dass z.B. auch andere Betriebe angesiedelt werden können. Das wären z.B. Windkrafträder oder auch eine Biogasanlage. Durch die Ausweisung eines Gebietes für erneuerbare Energien ist keine Festlegung auf eine bestimmte Betriebsart erfolgt. Nun, da haben wir aber andere Informationen.
Natürlich gewährleistet zunächst einmal das Grundrecht aus Artikel 14 Grundgesetz (GG) das Eigentum und das Erbrecht. Allerdings schränkt Artikel 14 Abs. 1 Satz 2 GG dieses Recht sogleich ein, dass Inhalt und Schranken durch die Gesetze bestimmt werden. Zu diesen Gesetzen gehören u.a. auch das Baugesetzbuch (BauGB) und die Nds. Bauordnung (NBauO). Und danach können die Eigentümer diese Fläche eben nicht ohne weiteres einzäunen.
Zunächst wäre die Einfriedung als bauliche Anlage grundsätzlich genehmigungspflichtig. Der Gesetzgeber hat sich in der NBauO (Nr. 6 des Anhangs zu § 69 NBauO) nämlich bewusst entschieden, Einfriedungen bis 1,80 m im Außenbereich nur als Nebenanlage eines höchstens 50 m entfernten Gebäudes mit Aufenthaltsräumen von dieser Pflicht freizustellen. Gleiches gilt noch für offene Einfriedungen ohne Sockel, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen. Diese Voraussetzungen liegen aber augenscheinlich nicht vor. Die Regelung versteht sich doch auch von selbst, wenn einem bewusst wird, dass fast alle Flächen im Außenbereich (so auch Wälder) im Privateigentum stehen. Der Gesetzgeber möchte nicht, dass diese Flächen eingezäunt und der Öffentlichkeit entzogen werden. Ein möglicher Bauantrag wäre auch nicht offensichtlich genehmigungsfähig, weil dafür eine Beurteilung für den Außenbereich (§ 35 BauGB) erforderlich wird. Die Einfriedung dient aber nicht einem privilegierten Bauvorhaben (Landwirtschaft usw.) und würde als sonstiges Vorhaben wohl auch den öffentlichen Belangen aus § 35 Abs. 3 BauGB entgegenstehen.
Auch die Aussage, dass die Eigentümer nach eigener Aussage eine alternative Nutzung im Bereich der Erneuerbaren Energien vorsehen, kann als unredliche Einschüchterung gewertet werden.
Für die Errichtung einer Windenergieanlage würde es ebenso eines Bauleitplanverfahrens bedürfen wie bei dem vorgesehenen Solarkraftwerk. Die Aussichten für eine Windenergieanlage einen ‚gerichtsfesten’ Bebauungsplan aufzustellen sind doch eher aufgrund der vorhandenen Wohnbebauung aussichtslos. Eine Biogasanlage wäre nach § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB zunächst einmal u.a. nur dann baurechtlich zulässig, wenn diese einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb oder einem anderem nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegierten Betrieb dient. Zudem müsste die Biogasanlage in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang mit dem Betrieb stehen. Ein solcher Betrieb ist aber nicht vorhanden. Auch der Landwirt Börgen, zu dem auch ein räumlich-funktionaler Zusammenhang wohl nicht mehr bestehen dürfte, käme schon allein nicht in Frage, weil je Hofstelle nur eine Anlage betrieben werden darf.
Ergänzende Stellungnahme der Stadtwerke:
Die Aussage auf der Seite der Stadtwerke kann durchaus zu Missverständnissen führen. Vielmehr kommt für die Eigentümer als Alternative – soweit dieses anderen gesetzlichen Regelungen nicht im Wege steht – der Anbau von Pflanzen zur Biomasseerzeugung für die Verwendung in einer Biogasanlage in Frage. Die Nutzung des Grundstücks durch Windenergie- oder Biogasanlagen ist weder angedacht noch rechtlich möglich. -
11. Die angrenzenden Grundstücke und Wohngebäude erfahren eine erhebliche Wertminderung, da die vorgesehene Fläche durch den Solarpark optisch versiegelt wird!
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Es wird nur ein Teil des gesamten Grundstücks für den Solarpark verwendet. Die restliche Fläche bleibt weitestgehend unverändert. Auf der gesamten Fläche soll sich auch weiterhin eine artenreiche Flora und Fauna beobachten lassen.
Von dem Solarpark gehen keine Immissionen wie Lärm oder Lichtreflexe aus. Ein genereller Anspruch auf eine Sicht in eine ungestörte Landschaft besteht gesetzlich nicht.
Stellungnahme der Bürgerinitiative Tongrube Hellern:
Die Bürgerinitiative bemerkt dazu, dass nach den vorliegenden Informationen die gesamte Anlage mit ca. 57.000 m2 eingezäunt wird. Wenn hier von einer nur teilweisen Nutzung gesprochen wird, ist das irreführend, da die Zwischenräume zwischen den Modulen (zur Vermeidung von Eigenbeschattung) natürlich auch Bestandteil der Anlage sind.
Ergänzende Stellungnahme der Stadtwerke Osnabrück:
Auf der Basis des derzeitigen Planungsstandes teilt sich die Nutzung des Grundstückes wie folgt auf:
Größe des gesamten Grundstücks: ca. 5,6 ha
Randbereiche / Verschattung durch Bäume: ca. 2,3 ha
Solarpark: ca. 3,3 ha
Module überdeckte Fläche: ca. 1,1 ha
Es ist geplant, nur den 3,3 ha großen Solarpark mit einem ca. 2 m hohen Zaun gegen unbefugtes Betreten zu sichern. Das restliche 2,3 ha große Grundstück verbleibt in dem jetzigen Zustand und wird nicht eingezäunt.
Stellungnahme der Bürgerinitiative Tongrube Hellern:
Von einer Vermeidung von Lichtreflexen ist ausschließlich für die beiden unteren Etagen des Hauses Tongrubenweg 17 auszugehen. Die höheren Etagen und die Gebäude an den Flanken der Tongrube werden mit Lichtreflexen rechnen müssen.
Ergänzende Stellungnahme der Stadtwerke Osnabrück:
Bei den geplanten Modulen ist aufgrund der Farbgebung und der Oberflächenstruktur ein nur sehr geringes Spiegelvermögen gegeben. Durch die Südausrichtung der Module könnten Spiegelungen nur bei extrem niedrigen Sonnenständen auftreten. Weiterhin ist vorgesehen, die zum Teil lückenhafte Begrünung entlang des Tongrubenweges und im nördlichen Teil der Straße „Im Steerte“ durch Neuanpflanzungen zu ergänzen. So wird die optische Beeinträchtigung für die Anwohner weiter minimiert.
Stellungnahme der Bürgerinitiative Tongrube Hellern:
Zu Lärmimmissionen können z. Zt. keine Aussagen getroffen werden. Allerdings liegt der Tongrubenweg in einer Hauptwindrichtung. Bei der Bauart der Modulträger einschl. der Stützen ist dies zu berücksichtigen. Auftretenden Windgeräuschen ist durch geeignete Maßnahmen zu begegnen.
Aufgrund der Größe und damit der Beherrschung der PV-Anlage für das gesamte Wohngebiet ist von einer erheblichen Minderung der Lebensqualität auszugehen. Die direkt angrenzenden Gebäude werden auch eine deutliche Wertminderung erfahren. Die betroffenen Bürger werden hier jedoch wohl nur auf dem privaten Rechtswege ihre berechtigten Ansprüche wegen der erfahrenen Wertminderung geltend machen können.
Die Bürgerinitiative hält es für sinnvoll, wenn die Stadtwerke die Öffentlichkeit mit ihren konkreten Planungsunterlagen (Aufstellplan der Module, 3D-Visualisierung) bereits frühzeitig informiert. -
12. Sollten nicht zunächst alle Potentiale auf bestehenden Gebäuden sowie andere Konversionsflächen und Flächen entlang der Autobahnen genutzt werden, bevor Freiflächenanlagen auf ökologisch interessanten Flächen errichtet werden?
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Viele der ehemaligen militärisch genutzten Konversionsflächen können perspektivisch der Wohnbebauung bzw. Ansiedlung von Gewerbe und Industrie zugeführt werden. Dieses ist bei einer mit Altablagerungen belasteten Fläche nicht möglich. Weiterhin eignen sich viele Flächen aufgrund der Lage und der Größe nicht für eine Solarnutzung.
Um die gesellschaftlich gewünschte Energiewende voranzutreiben, müssen alle geeigneten Flächen für eine Nutzung zur regenerativen Energieerzeugung sorgfältig geprüft und herangezogen werden.
Im Rahmen des Vorreiterprojektes „Sun Area“ der Stadt Osnabrück wird der Bau von Fotovoltaikanlagen auf Dächern forciert. Selbst wenn jedoch alle nach Süden ausgerichteten Dachflächen genutzt werden könnten, würde die Stromproduktion den Bedarf der gesamten Stadt Osnabrück aber nicht decken können. Faktisch steht nur ein kleiner Teil der Dächer zur Verfügung, da entweder die Konstruktion der Dächer die Montage einer Fotovoltaikanlage nicht zulässt oder die Eigentümer kein Interesse an einer Solarnutzung haben.
So werden z.B. neben Dächern von Gebäuden zukünftig auch verstärkt die Randstreifen (110 m Breite) längs der Autobahnen und Schienenwege für die solare Stromerzeugung genutzt, soweit dieses technisch sinnvoll und rechtlich möglich ist.
Stellungnahme der Bürgerinitiative Tongrube Hellern:
Hier wird durch die Stadtwerke (und durch die Stadt Osnabrück) mit Bezug auf eine alte Hausmülldeponie das Gesetz so gedehnt, dass auch gegen den Willen der Bevölkerung ein Siedlungsgebiet zweckentfremdet und verschandelt werden kann. Wenn der Gesetzgeber von Mülldeponien und Konversionsflächen spricht, so waren ihm die Verhältnisse in Osnabrück-Hellern sicherlich weder bekannt noch Maßstab für die textlichen Festlegungen. Stadt und Stadtwerke betonen ausdrücklich, dass hier Neuland betreten wird. Die Bürgerinitiative stimmt dem in vollem Umfange zu. Wir sind uns sicher, dass keine Kommune in Deutschland so mit seinen Bürgern umgeht. Manchmal vergessen Politiker, von wem Sie gewählt wurden und für wen Sie tätig sind. Die Erzeugung von regenerativem Strom ist eine wichtige Aufgabe, letztendlich für den Menschen. Wenn der Mensch aber gegenüber dem Tier- und Pflanzenschutz in die letzte Reihe gedrängt wird, sehen wir hier ein Missverhältnis, das uns als Betroffene natürlich besonders auffällt, auf das wir aufmerksam machen möchten. Wir werden am Ball bleiben und das weitere Verfahren intensiv begleiten. Es gibt noch viele Fragen, die nach einer intensiven Klärung verlangen. Wir werden Sie zu gegebener Zeit stellen. Wir hoffen auf ein offenes und faires Verfahren. Wir wünschen uns, dass nach Darlegung aller Vorbehalte die Politik in einem ebenso offenen Verfahren sich klar für oder gegen seine Bürger in Hellern ausspricht. Einen Fraktionszwang oder Enthaltungen bei der Abstimmung zu dem Bebauungsplan Nr. 596 halten wir in dieser für die Bürger und die Stadt Osnabrück zu wichtigen Frage für nicht angemessen.
Denn, der vorletzte Absatz der Textnummer 12 ist ein deutlicher Hinweis für andere Stadtteile, ähnlich gelagert wie hier in Hellern. Mülldeponien aus den 50er Jahren wird es auch dort einige geben. Was Politik und Verwaltung möglicherweise hier in Hellern gegen den Willen der Bevölkerung durchsetzen, wird nach diesem Pilotprojekt auch bei Ihnen stattfinden. Wenn die Stadtwerke dann nicht der Investor sind, dann ist es vielleicht eine andere rein auf Profit ausgerichtete Einrichtung. Hinweise auf diese Möglichkeit gibt es neben der zitierten Textpassage auch an anderer Stelle (*). Wie kann sich der Bürger dann wehren? Nun, er kann überlegen, ob sein Energieanbieter noch sein Vertrauen verdient. Bei uns in Hellern z. Zt. eine Überlegung, die in vielen Köpfen stattfindet, als ein Signal, dass man mit den derzeitigen Entwicklungen nicht zufrieden ist. Unser letztes Mittel.
Unsere vorstehenden Ergänzungen und Beurteilungen erfolgten auf der Basis der uns momentan zur Verfügung stehenden Daten, die sämtlich öffentlich sind und bei Bedarf auch genannt werden können.
Beurteilen Sie selbst. Stellen Sie Fragen und seien Sie in Zukunft wachsam, wenn in Ihrem Umfeld auf Brachflächen bebohrt und gemessen wird.
Bürgerinitiative Tongrube Hellern
Ulrich Becker, Sprecher
Kay Rose, Sprecher
*) Gesamtstädtisch betrachtet ist aufgrund der Abkehr von der Atomenergie die Realisierung zusätzlicher alternativer Quellen für die Stromerzeugung langfristig zwingend. Die geplante Anlage im Bereich der Schnepperschen Tongrube ist dabei nur ein Baustein für einen angestrebten Mix alternativer Energiequellen. (Vorhabensbezogener Bebauungsplan Nr. 595, 1.1 Planungsalternativen).







