- 1:Strom
- 1.1:umweltschonende Energieerzeugung.
- 1.2:Preise & Abrechnung
- 1.2.1:Privatkunden
- 1.2.1.1:Easy & EasyPlus.
- 1.3:Beratung & Förderung.
- 2:Erdgas.
- 3:Wärme.
- 4:Trinkwasser.
- 5:Abwasser.
- 6:Netznutzung.
Grund- und Ersatzversorgungstarif ohne Leistungsmessung
Easy & EasyPlus
Zwischen den Tarifen Easy und EasyPlus gilt die sogenannte Bestabrechnung, d.h. dass der Verbrauch automatisch nach dem für den Kunden günstigsten Tarif abgerechnet wird.
gültig ab 01.10.2009
(günstig bis 4.163 kWh/Jahr) | Netto1) | Brutto2) | |
Verbrauchspreis | ct/ kWh | 16,80 | 19,99 |
Grundpreis | Euro/ Monat | 5,70 | 6,78 |
Durchschnittshöchstpreis | ct/kWh | 35,50 | 42,25 |
(günstig ab 4.164 kWh/Jahr) | Netto1) | Brutto2) | |
Verbrauchspreis | ct/ kWh | 16,31 | 19,41 |
Grundpreis | Euro/ Monat | 7,40 | 8,81 |
Durchschnittshöchstpreis | ct/kWh | 35,50 | 42,25 |
Preise gelten nur im Netzgebiet der Stadtwerke Osnabrück und sind inklusive Konzessionsabgabe, staatlichen Sonderabgaben zur Förderung alternativer Energien, Stromsteuer und (bei den Bruttoangaben) Mehrwertsteuer von z.Z. 19 %.
Vertragsbedingungen
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1) In den Netto-Verbrauchspreisen ist die Stromsteuer von derzeit 2,05 ct/kWh gemäß Stromsteuergesetz (StromStG) enthalten. Für Kunden, die den reduzierten Steuersatz von 1,23 ct/kWh gemäß Stromsteuergesetz zu zahlen haben, werden die Preise entsprechend herabgesetzt.
2) Inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von zzt. 19% (zum Teil gerundet).
Das Nettoentgelt enthält den Energiepreis, die Kosten für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung - soweit diese Kosten dem Lieferanten in Rechnung gestellt werden-, das an den Netzbetreiber abzuführende Netzzugangsentgelt sowie Konzessionsabgaben. Die Preise verstehen sich einschließlich der Energiesteuern und zuzüglich der Umsatzsteuer in den jeweils geltenden Höhen. Die Änderungen der allgemeinen Preise richten sich nach §5 Abs. 2 und 3 der StromGVV.
Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich mit Ablauf eines Abrechnungsjahres mit der Jahresabrechnung. Zusätzliche monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Rechnungsstellungen werden je Rechnung mit netto 20,08 € bzw. brutto 23,90 € berechnet.
Im Stromentgelt enthalten sind die Mehrbelastung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz und das Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung sowie die jeweilige Stromsteuer aufgrund des Stromsteuergesetzes. Die Stromsteuer wird von den Stadtwerken Osnabrück an die Zollverwaltung abgeführt.





